AfD-Verbot: So debattierte der Bundestag den parteiübergreifenden Antrag
Mehr als 100 Abgeordnete von CDU und Linken haben einen Antrag eingebracht, ein Verbot der AfD prüfen zu lassen. So hat der Bundestag am Donnerstag darüber debattiert. Und so geht es nun weiter. Antworten auf die wichtigsten Fragen
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Demonstrant*innen fordern vor dem Brandenburger Tor ein AfD-Verbot.
Passender hätte der Termin für die Debatte über den Antrag, ein Verbot der AfD prüfen zu lassen, kaum sein können. 80 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und einen Tag, nachdem im Bundestag erstmals eine Mehrheit mit den Stimmen einer rechtsextremen Partei zustande gekommen ist, debattiert das Parlament am Donnerstagnachmittag über einen Antrag, den eine parteiübergreifende Gruppe von mehr als 100 Abgeordneten eingebracht hat. Initiiert wurde er unter anderem von der SPD-Parlamentarierin Carmen Wegge.
Wie wird der Antrag begründet?
„Ich bin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die AfD verfolgt das Ziel, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie“, macht Wegge während ihrer Rede am Donnerstagnachmittag im Parlament deutlich. Denn nur weil eine Partei auf einem Wahlzettel stehe, bedeute das nicht, dass sie auch demokratische Ziele verfolge. Die AfD habe beispielsweise Verstrickungen mit terroristischen und gewaltbereiten Gruppen. Wegge sagt in ihrer Rede weiter: „Ich bin Sozialdemokratin. Von uns sind schon viele ermordet worden, weil sie für die Demokratie gekämpft haben. Das hat uns damals nicht aufgehalten und das wird es auch heute nicht. Faschist*innen und Demokratiefeind*innen haben in der SPD immer einen Gegner. Darauf können Sie sich verlassen.“
Was soll der Antrag bewirken?
Das erklärt die SPD-Abgeordnete Maja Wallstein, in ihrer Fraktion zuständig für Strategien gegen Rechtsextremismus. „Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass das höchste Gericht dieses Landes die Verfassungsmäßigkeit der AfD überprüft. Wir können und wollen nicht verbieten. Das kann nur das Bundesverfassungsgericht“, sagt Wallstein. Es sei jedoch ein Minimum an Serviceleistung für die Wähler*innen, dass auf dem Wahlzettel keine verfassungsfeindliche Partei stehe.
Was sagen die Kritiker*innen?
Für den FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle ist die AfD „ein Organ der hybriden Kriegsführung autoritärer Staaten in Deutschland“. Dennoch komme er mit Blick auf den Antrag in der Abwägung zu einem anderen Ergebnis als die Verfassungswidrigkeit der Partei überprüfen zu lassen. Auch der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor argumentiert: „Wir sind überzeugt, es gibt bessere Antworten unserer wehrhaften Demokratie. Der Antrag würde in einer Abstimmung jetzt zum falschen Zeitpunkt kommen.“ Auf die Kritik Amthors in Bezug auf den Aufwand für ein Verbotsverfahren sagt Wallstein: „Ja, Herr Amthor. Das ist aufwändig, aber das ist unser Job.“
Wie reagiert die SPD-Fraktionsspitze?
Aus dem Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion spricht Justiziar Johannes Fechner während der Debatte. Er macht deutlich: „Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Wir in der SPD-Fraktion sind uns hier sicher.“ Klar sei jedoch auch, dass die Hürden des Bundesverfassungsgerichtes für ein Verbot sehr hoch seien. Die die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast hatte bereits vorher deutlich gemacht, dass sie den fraktionsübergreifenden Antrag für den „falschen Weg“ und für „nicht zu Ende gedacht“ hält.
Und wie geht es jetzt weiter?
Fechner konstatiert: „Ich bin für diesen Antrag dankbar. Ich bin auch dankbar, dass heute keine Abstimmung stattfindet. Denn vermutlich hätte es keine Mehrheit gegeben.“ Denn der Antrag wurde am Donnerstag zwar im Bundestag debattiert, jedoch nicht zur Abstimmung gestellt. „Wir werden ihn in den Ausschuss für Inneres und Heimat verweisen und mit dem Bericht des Verfassungsschutzes Klarheit schaffen“, kündigt die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser schon während der Debatte an. Für sie sei klar: „Die AfD ist keine normale Partei. Sollte die AfD verboten werden? Diese Frage ist berechtigt und ich würde sagen: Ja.“
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo