Antrag im Bundestag: Warum ein AfD-Verbot jetzt geprüft werden soll
In der kommenden Woche könnte es im Bundestag zum Showdown kommen. Denn dann wird die Prüfung eines Verbots der AfD debattiert. Beantragt haben das mehr als 100 Abgeordnete aus fünf verschiedenen Parteien. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
IMAGO / Guido Schiefer
Ein Demonstrant in Köln fordert ein AfD-Verbot.
Der Bundestag ist aufgelöst. In gut einem Monat wird ein neues Parlament gewählt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die mehr als 730 Bundestagsabgeordneten bis dahin zur Untätigkeit verdammt sind. Im Gegenteil: Zwei Sitzungswochen stehen vor der Neuwahl des Bundestages noch an, die in der kommenden Woche soll unter anderem dafür genutzt werden, um ein Verbot der rechtsextremen AfD zu debattieren.
Wer hat das beantragt?
Den Antrag eingebracht haben fraktionsübergreifend 124 Bundestagsabgeordnete. Federführend waren fünf Parlamentarier*innen aus fünf verschiedenen Parteien: Carmen Wegge von der SPD, Marco Wanderwitz von der CDU, Till Steffen von den Grünen, Martina Renner von den Linken und Stefan Seidler vom SSW.
Warum soll ein AfD-Verbot geprüft werden?
Dazu sagt die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge: „Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht. Es liegt in den Händen des Bundestages, ob das Bundesverfassungsgericht das auch zu entscheiden hat.“ Deshalb ist es aus ihrer Sicht so wichtig, jetzt das parlamentarische Verfahren zu starten. Der Bundestag solle so den Weg nach Karlsruhe freimachen. „Ich rufe alle Abgeordneten dazu auf, sich die Gefahr für unsere Demokratie bewusst zu machen“, sagte Wegge.
Wieso soll der Antrag noch vor der Wahl beraten werden?
Eingereicht wurde der Antrag bereits Mitte November. Am Montag hat die antragstellende Gruppe nun bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angemeldet, dass er für die kommende Sitzungswoche auf die Tagesordnung gesetzt wird. Begründet wird dies nach vorwärts-Informationen zum einen damit, angesichts der Äußerungen beim jüngsten AfD-Bundesparteitag in Riesa kurz vor der Bundestagswahl noch mal ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. Zum anderen ist unklar, wie sich der kommende Bundestag zusammensetzen wird. Umfragen zufolge drohen deutliche Zugewinne für die AfD, aber auch für die Union, deren Abgeordnete einem AfD-Verbot gegenüber mehrheitlich skeptisch eingestellt sind.
Was würde ein AfD-Verbot bedeuten?
Die Antragsteller*innen fordern, gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist und das Vermögen der Partei für gemeinnützige Zwecke einzuziehen. Außerdem soll festgestellt werden, dass die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen ist.
Wie wird das begründet?
Die Antragsteller*innen beziehen sich auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft habe, lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig sei. Um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen, solle der Bundestag nun ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD anstreben.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das eine Mehrheit findet?
Da es sich um einen Gruppenantrag handelt, bei dem der Fraktionszwang aufgehoben ist, ist im Vorfeld schwierig einzuschätzen, wie viele Abgeordnete zustimmen werden. Für einen Beschluss reicht eine einfache Mehrheit im Bundestag. Zwar wäre es auch möglich, den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu verweisen. Allerdings gilt das aufgrund des nahenden Endes der Wahlperiode als unwahrscheinlich.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo