Meinung

Handeln statt hetzen: Die Ampel begrenzt Migration schon lange erfolgreich

Während Union und AfD in der Migrationspolitik nur Sprüche klopfen, handelt die Bundesregierung – mit Erfolg: Die Zahl der Asylgesuche sinkt, die der Abschiebungen steigt und beides deutlich. Und eine bereits beschlossene Maßnahme wird ihre Wirkung erst noch entfalten.

von Lars Haferkamp · 13. September 2024
Um irreguläre Migration – etwa durch Schleuserkriminalität – zu bekämpfen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser flächendeckende Grenzkontrollen angeordnet.

Um irreguläre Migration – etwa durch Schleuserkriminalität – zu bekämpfen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser flächendeckende Grenzkontrollen angeordnet.

Wer die bekannte Zeitung mit dem kurzen Namen und den großen Schlagzeilen liest, wer den Redner*innen von Union, AfD und BSW zuhört, könnte glauben, Deutschland versinke geradezu im Asylchaos und die Regierung schaue nur zu und tue nichts. Es wird eine Alarm- und Katastrophenstimmung herbeigeredet und -geschrieben, als erlebe das Land die Wiederkehr des großen Zuzugs Geflüchteter aus dem Jahr 2015. Zur Erinnerung: Damals kamen knapp 900.000 Schutzsuchende nach Deutschland.

Doch das hat mit der Wirklichkeit im Jahr 2024 nichts zu tun. Das Gegenteil ist richtig: Die Zahl der Asylbewerber*innen steigt nicht, sie sinkt deutlich, die der Abschiebungen steigt dagegen kräftig. Und das nicht zufällig, sondern weil die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt handelt: ruhig, konsequent und durchaus erfolgreich. Auch wenn dies oft nicht die Schlagzeilen bestimmt.

Umfassende Grenzkontrollen und Kampf gegen Schleuser*innen

Ein wichtiges Mittel, um irreguläre Migration zu begrenzen und Schleuserkriminalität zu bekämpfen, sind Grenzkontrollen. Die hat die Bundesregierung angeordnet, inzwischen an der gesamten deutschen Grenze. Dass Grenzkontrollen wirken, zeigen die Zahlen: Wurden im ganzen Jahr 2023 rund 36.000 Personen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen, stieg die Zahl im ersten Halbjahr 2024 auf 22.000. Auch die Zahl der Asylgesuche geht zurück: 2024 um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im August 2024 sogar um rund 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Den Kampf gegen die Schleuserkriminalität hat die Bundesregierung deutlich intensiviert. So wurden die Strafen für Schleuser deutlich erhöht: Gewerbsmäßige Schleusung wird künftig mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Bei Schleusungen mit Todesfolge ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr wegen Schleusung gilt ein besonders schweres Ausweisungsinteresse. Zur Überführung der Täter*innen kann nun auch ihre Telekommunikation überwacht werden. Im Jahr 2023 wurden rund 8.000 Schleusungsdelikte erfasst, das sind 60 Prozent mehr als im Vorjahr.

Schnellere Asylverfahren und Zurückführungen

Ein weiteres wichtiges Ziel der Bundesregierung ist die Beschleunigung der Asylverfahren. Für Schutzsuchende aus sicheren Drittstaaten sollen sie in drei Monaten beendet sein, für alle anderen Fälle in sechs Monaten. Im Bundeshaushalt 2024 sind 1.100 neue Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorgesehen, um Asylverfahren zu beschleunigen.

Priorität hat für die Bundesregierung, dass Menschen ohne Bleiberecht Deutschland schnell wieder verlassen. Das gilt ganz besonders für Gefährder*innen und Straftäter*innen, die nun schneller in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Um Abschiebungen zu erleichtern, entfällt die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen. Der Ausreise-Gewahrsam wurde von zehn auf wenn nötig 28 Tage verlängert. Nach einem abgelehnten Asylantrag können nun auch Folge- und Zweitanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote gelten als eigenständiger Haftgrund. Die Billigung terroristischer Straftaten begründet ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse.

Die Zahlen zeigen, dass die Regierung auf dem richtigen Weg ist: Die Zahl der Abschiebungen ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gestiegen. Im Vergleich des ersten Halbjahres 2024 zum letzten Jahr der Regierung Merkel sogar um rund 70 Prozent.

Migrationsabkommen, Bezahlkarte und Arbeitspflicht

Eine wichtige Rolle spielen für die Bundesregierung Migrationsabkommen. Mit ihnen soll die Einwanderung von Fachkräften erleichtert und zugleich die ungewollte Migration begrenzt werden. Kooperieren die Herkunftsstaaten bei der Begrenzung nicht, kann die Arbeitsmigration als Hebel genutzt werden, um sie dazu zu bewegen. Entsprechende Abkommen gibt es mit Indien, Georgien und seit neuestem Kenia. Mit Moldau, Kirgistan, Usbekistan und den Philippinen sind sie in Vorbereitung.

Geflüchtete erhalten Sozialleistungen nur dann, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Deutschland nötig sind. Sie sollen nicht ins Ausland oder gar an Schleuser*innen fließen. Um das zu sichern, hat die Bundesregierung die Möglichkeit für eine Bezahlkarte geschaffen. Damit erhalten Asylbewerber*innen nur einen geringen Betrag in bar. Zudem wurde es den Kommunen erleichtert, Asylbewerber*innen für gemeinnützige Arbeit zu verpflichten. Anerkannte Geflüchtete werden mit dem „Jobturbo“ schneller in den Arbeitsmarkt integriert. Um das zu erleichtern, wurde auch wurde die Zahl der Integrationskurse deutlich erhöht.

Historische Reform für europäische Lösung

Ein Meilenstein, der seine Wirkung erst noch entfalten wird, ist der Durchbruch für eine Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“. Acht Jahre herrschte hier auf EU-Ebene Stillstand. Bis man sich im Mai 2024 auf eine historische Reform einigte, zu der die Bundesregierung maßgeblich beigetragen hat.

Die Einigung sieht eine verlässliche Kontrolle der EU-Außengrenzen vor und eine verpflichtende Überprüfung aller Personen, die irregulär in die EU einreisen. Bereits an den EU-Außengrenzen sollen viele Asylverfahren entschieden werden. Auch einigten sich die EU-Staaten auf eine solidarische Verteilung von Schutzsuchenden. Sie sollen nicht frei innerhalb der EU weiterziehen können.

Olaf Scholz: „Nicht motzen, sondern handeln und anpacken“

Die Fakten zeigen: Wer in der Migrationspolitik Veränderungen erreichen will, muss viele und weitreichende Maßnahmen beschließen und umsetzen, auf nationaler Ebene, aber auch in enger Abstimmung mit der EU und den Bundesländern. Und genau das macht die Bundesregierung seit ihrer Amtsübernahme im Dezember 2021 kontinuierlich. 

Die Migrationsfrage ist, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz in der Generaldebatte des Bundestages gegenüber CDU-Friedrich Merz formulierte, nicht mit einem Interview in der „Bild am Sonntag“ gelöst. Der Kanzler brachte es so auf den Punkt: „Nicht motzen, sondern handeln und anpacken. Das ist die Devise.“

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3 Kommentare

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Fr., 13.09.2024 - 14:57

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"Wurden im ganzen Jahr 2023 rund 36.000 Personen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen, stieg die Zahl im ersten Halbjahr 2024 auf 22.000."

Na da staune ich aber. Vor wenigen Tagen habt ihr doch noch berichtet, dass Zurückweisungen an der Grenze rechtlich kaum möglich sind.

https://vorwaerts.de/inland/zurueckweisung-gefluechteter-warum-sie-rech…

"Das deutsche Recht ist hier aber nicht anwendbar, weil EU-Recht Vorrang hat, konkret: die Dublin-III-Verordnung der EU"

Kann das deutsche Recht also doch auf einmal angewendet werden, wenn die Umfragewerte für die AfD steigen?

Im von Ihnen verlinkten Text heißt es:

 

"Bisher weist die Bundespolizei Geflüchtete an den Grenzen nur zurück, wenn diese keinen Asylantrag stellen. Künftig, so die Forderung der CDU/CSU, sollen alle Geflüchteten von der Bundespolizei zurückgewiesen werden, die über einen anderen EU-Staat einreisen wollen. Da Deutschland nur von EU-Staaten umgeben ist, würden also alle Geflüchteten an den Grenzen zurückgewiesen, auch wenn sie Asyl beantragen."

 

Darauf bezieht sich die Aussage der 36.000 Personen im vergangenen und bisher 22.000 Personen in diesem Jahr. Mit der AfD hat das also nichts zu tun.