Inland

Krankenhausreform: Warum Karl Lauterbach auf mehr Qualität in Kliniken besteht

Karl Lauterbachs Krankenhausreform hat die nächste Hürde genommen. Mehr Qualität und weniger Bürokratie, darauf setzt der SPD-Gesundheitminister. Für Patientinnnen und Patienten wird es aber schon ab Freitag Verbesserungen geben.

von Vera Rosigkeit · 15. Mai 2024
Karl Lauterbach

Deutschland hat 1.700 Krankenhäuser. Für eine gute medizinische Versorgung braucht es eine Reform, davon ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) überzeugt

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die „größte Krankenhausreform seit 20 Jahren“ beschlossen. So zumindest bezeichnet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sein vorgelegtes Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin.

Kritik an medizinischer Versorgung 

Damit will der Minister gleich drei große Probleme auf einmal angehen. Als erstes nennt Lauterbach die bestehenden Probleme bei der Versorgungsqualität. Danach würden in Deutschland zu viele Behandlungen in Krankenhäusern erbracht, die dafür nicht ausreichend spezialisiert seien. 

Als zweiten Punkt kritisiert Lauterbach die zu starke Ökonomisierung. Die aktuelle Finanzierung über Fallpauschalen führe dazu, dass viele Eingriffe gemacht würden, „obwohl sie medizinisch gar nicht notwendig sind“. Als Beispiele sieht er Knie-, Hüft- oder Wirbelsäulenoperationen. Diese Behandlungen würden gemacht, weil die Fallpauschalen für die Kliniken notwendig seien, um ihr Budget zusammen zu bekommen. 

Diese Systematik der Fallpauschalen führe drittens zu einer enormen Bürokratie. „Ein Drittel der Arbeitszeit von jungen Ärztinnen und Ärzten geht mittlerweile für die Bürokratie verloren.“ Für Lauterbach ist das nicht akzeptabel und soll sich ändern.

Was sich ändern soll

Der Gesundheitsminister wünscht sich mehr Spezialisierung. Die erhofft er sich über die Einteilung in Leistungsgruppen. Kliniken müssen ihre Qualität für bestimmte Eingriffe beispielsweise dadurch nachweisen, dass sie ausreichend viele Fachärzt*innen zur Verfügung haben. 

In diesen Fällen erhalten Kliniken 60 Prozent ihres Budgets über eine Vorhaltepauschale. Damit entfalle die Notwendigkeit zusätzliche Fälle zu erbringen, erklärt Lauterbach. „Weil das dann so ist, muss dann auch nicht jeder Fall mehr bürokratisch kontrolliert werden“. 

Lauterbach hält die Reform für dringend notwendig und fügt gleichzeitig hinzu, dass es in Deutschland zu viele Krankenhäuser gibt. „Deutschland hat nicht den medizinischen Bedarf, nicht das ärztliche Personal und auch nicht das pflegerische Personal für 1.700 Krankenhäuser.“ 

Mit seinem Gesetz will er die Struktur der Krankenhausversorgung so umgestalten, dass Leistung und Qualität zählt und die Krankenhäuser, „die man auch wirklich benötigt, eine auskömmliche wirtschaftliche Basis haben“.

Keine Abstriche bei der Qualität

Mit Blick auf wissenschaftliche Studien macht er zudem deutlich, dass „mehrere 10.000 Menschen pro Jahr zusätzlich überleben könnten, wenn ihre Schlaganfälle, Herzinfarkte oder ihre Krebskrankheiten in den Kliniken behandelt würden, die dafür besonders geeignet sind“.

Mit Verweis auf die anhaltende Kritik an seinem Gesetz vonseiten der Bundesländer stellt Lauterbach zudem klar, dass er keine Zugeständnisse bei der Verbesserung der Qualität „wie von einigen Ländern gewünscht“ machen wolle. Ihren Vorstellungen entgegenkommen will er jedoch, wenn es um eine weitere Öffnung der Krankenhäuser bei der ambulanten Versorgung und um zusätzliche Entbürokratisierung geht. „Da wird der Bund sich bewegen.“

Die Länder hatten im November dem vom Bundestag beschlossenen und von Lauterbach geforderten Klinik-Atlas (Krankenhaustransparenzgesetz) die Zustimmung im Bundesrat verweigert. Dem Klinik-Atlas kommt die Aufgabe zu, einen Überblick zu schaffen, in welchem Krankenhaus, welche Leistungen erbracht werden. So werden die für die Krankenhausreform notwendigen Leistungsgruppen sichtbar. 

Im Vermittlungsausschuss, dem gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, konnte dann im Februar ein Kompromiss gefunden werden.

Wie es jetzt weitergeht

Der interaktive Krankenhaus-Atlas wird ab dem 17. Mai online verfügbar sein, betont Lauterbach am Mittwoch. Von ihm sollen in erster Linie Patientinnen und Patienten profitieren, um die Qualität der Behandlung in Krankenhäusern künftig besser miteinander vergleichen können.

Die erste Lesung im Bundestag sei noch vor der Sommerpause vorgesehen, es sei ein „eilbedürftiges Gesetz“, so Lauterbach. 

Autor*in
Avatar
Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

Weitere interessante Rubriken entdecken

1 Kommentar