Inland

Krankenhausreform nach Karl Lauterbach: So sieht die Finanzierung aus

Fallpauschalen waren gestern, nun soll es Vorhalteleistungen geben: Die Krankenhausreform, die Karl Lauterbach vorlegt, sieht Kliniken als Teil der Daseinsvorsorge. Ihre Qualität soll verbessert, die Vergütung garantiert werden.
von Vera Rosigkeit · 7. Dezember 2022
Die Vergütung in Krankenhäuser doll künftig nach anderen Kriterien erfolgen
Die Vergütung in Krankenhäuser doll künftig nach anderen Kriterien erfolgen

Mit der Krankenhausreform hat die vom Gesundheitsministerium ins Leben gerufene Regierungskommission Vorschläge für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegt. Bislang wurden Kliniken über sogenannte Fallpauschalen, dem DRG-System finanziert, einem pauschalierten Abrechnungsverfahren, mit dem Patient*innen anhand von medizinischen Daten Fallgruppen zugeordnet werden. „Sie bilden seit rund 20 Jahren die Grundlage der Vergütung von Leistungen pro Behandlungsfall, und zwar unabhängig davon, wie aufwändig die Behandlung ausfällt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Pressekonferenz bei der Vorstellung der Reform zur Krankenhausfinanzierung. Damit dominiere die Ökonomie in der Medizin, lautete seine Kriitk.

Um das zu ändern, sollen Fallpauschalen künftig nur noch eingeschränkt zur Finanzierung herangezogen und Kliniken anders honoriert werden. Kriterien hierfür sollen sein: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.

Was sind Vorhalteleistungen?

Die Regierungskommission empfiehlt, künftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren, den Krankenhäuser – je nach ihrer Zuordnung (Versorgungsstufen) – erhalten. Vorhaltung könne man sich vorstellen wie bei der Feuerwehr, erklärte Christian Karagiannidis, Mitglied der Kommission und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Auch Krankenhäuser sollen künftig Teil der Daseinsvorsorge werden und für die Vorhaltung einer Leitungsgruppe vergütet werden, unabhängig davon, wie viele Krankenfälle es gibt. Damit werde wirtschaftlicher Druck von den Krankenhäusern genommen, heißt es dazu in der veröffentlichten Stellungnahme.

Was sind Versorgungsstufen?

Danach sollen Krankenhäuser künftig in drei Stufen (Level) eingeordnet und gefördert werden: In die Grundversorgung (Level I) fällt die medizinisch und pflegerische Basisversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle. Bei der Regel- und Schwerpunktversorgung (Level II) geht es um Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten. Eine Maximalversorgung (Level III) wird beispielsweise in Universitätskliniken geboten. Für jede Stufe sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten.

Krankenhäuser der Stufe I müssen flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung garantieren und nochmals unterteilt werden in Kliniken, die eine Notfallversorgung sicherstellen (Level I n) und solche, die integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbieten (Level I i). Letzteren wird eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur integrierten Gesundheitsvorsorge eingeräumt. Sie sollen wohnortnah ambulante fachärztliche Leistungen mit Akutpflegebetten verbinden und werden abweichend geplant und vergütet. Die Regierungskommission empfiehlt sie vollständig aus dem Fallpauschalen-System herauszunehmen und über Tagespauschalen zu vergüten. Außerdem sollen sie unter pflegerischer Leitung stehen können.

Für die Krankenhäuser der Level In, II und III wird für jede Leistungsgruppe der Anteil des Vorhaltebudgets festgelegt.

Was sind Leistungsgruppen?

Künftig sollen Behandlungen nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Die Voraussetzungen für die Zuteilung hängen beispielsweise von der personellen und apparativen Ausstattung einer Klinik ab. Ziel ist es, die Behandlungsqualität für die Patient*innen zu verbessern. Für jede Leistungsgruppe wird ein Vorhalteanteil festgelegt.

Für die Leistungsgruppen der Intensivmedizin, der Notfallmedizin, Geburtshilfe und Neonatologie (Spezialbereich der Kinder- und Jugendmedizin) soll es künftig einen Vorhalteanteil von 60 Prozent geben, für alle übrigen Leistungsgruppen einen 40-prozentigen Anteil.

Übergangsphase eingeplant

Die Regierungskommission empfiehlt darüber hinaus, die Regelungen in einer großzügigen Übergangsphase schrittweise einzuführen (Konvergenzphase von 5 Jahren). Damit bleibt den Krankenhäusern, den Ärzt*innen, Krankenkassen und Ländern ausreichend Zeit, sich auf das veränderte Finanzierungssystem einzustellen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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