Inland

Krankenhausreform: So soll die Qualität der Kliniken verbessert werden

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegt die Krankenhausreform im Zeitplan. Bis zum Sommer soll ein Eckpunktepapier fertig sein. In dem dazugehörigen Entwurf aus dem BMG findet sich für die Länder eine positive Nachricht.
von Sebastian Thomas · 26. Mai 2023
Das deutsche Krankenhaussystem müsse „entökonomisiert“ und „entbürokratisiert“ werden, findet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das schaffe seine Reform. Dazu hat sein Ministerium nun ein Entwurf zu den geplanten Eckpunkten vorgelegt.
Das deutsche Krankenhaussystem müsse „entökonomisiert“ und „entbürokratisiert“ werden, findet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das schaffe seine Reform. Dazu hat sein Ministerium nun ein Entwurf zu den geplanten Eckpunkten vorgelegt.

„Wir haben auch im Bereich der Krankenhausversorgung ganz große Defizite“, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag. In den Krankenhäusern werde fließbandartig gearbeitet, beklagt er. Alles werde über Fallpauschalen bezahlt. Sein Fazit: Die Medizin müsse wieder im Vordergrund stehen, das deutsche Krankenhaussystem „entökonomisiert“ und „entbürokratisiert“ werden.

Qualität steigern, Bürokratie bekämpfen

„Wir brauchen eine bessere Qualität“, fordert der SPD-Gesundheitsminister. Seine großangelegte Krankenhausreform soll die vorherrschenden Probleme lösen und das System besser machen. Er gehe davon aus, dass man noch vor der Sommerpause mit Eckpunkten dieses Gesetzes, das seit zehn Jahren überfällig sei, aufwarten und über die Sommerpause den Referentenentwurf beschließen könne.

Ein entsprechender Entwurf des BMG zum Eckpunktepapier existiert bereits. Es liegt dem „vorwärts“ vor. Neben den bereits von Lauterbach formulierten Zielen, die Qualität im Gesundheitssektor zu steigern und die Bürokratie zu bekämpfen, sollen laut Entwurf die Kliniken Teil der Daseinsvorsorge werden. Kurzum: eine „qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ solle sichergestellt werden.

Wie diese Ziele erreicht werden können, ist laut Papier auch schon klar, denn die Krankenhäuser sollen künftig eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen erhalten. In welche Leistungsgruppe eine Klinik fällt, wird ihnen durch die betreffende Planungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zugewiesen. Innerhalb einer jeden Leistungsgruppe sind Qualitätsvoraussetzungen definiert.

Krankenhausplanung soll Ländersache bleiben

Damit Patient*innen wissen, welche Qualitätsstandards in der betreffenden Klinik gelten, soll sich die Versorgung „an einer Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (Leveln) orientieren“. Ein ganz wichtiger Punkt – und von den Ländern im Vorfeld vehement gefordert – ist das klare Bekenntnis, wer für die Krankenhausplanung zukünftig zuständig ist: Die Krankenhausplanung verbleibe ausschließlich bei den Ländern, heißt es in dem Entwurf.

Außerdem müssten die Länder weiterhin für eine „bedarfsgerechte Krankenhausstruktur“ sowie zur „auskömmlichen Finanzierung“ dieser Struktur Sorge tragen. Für Investition darüber hinaus werde der Krankenhausstrukturfonds verlängert und ergänzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont in der Befragung, dass man mit den Ländern in den Verhandlungen um die Krankenhausreform auf einem guten Weg sei. Das nächste Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werde übrigens schon am 1. Juni stattfinden. Der weitere Fahrplan ist klar: Man erwarte Eckpunkte noch vor der Sommerpause.

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