Ärztin Kristina Hänel: „Ein Verbot macht Abtreibungen nur gefährlicher“
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Die Ärztin Kristina Hänel glaubt weiterhin an eine Legalisierung von Abtreibungen in Deutschland.
Sie wurde angeklagt und verurteilt, weil sie für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis geworben haben soll. So wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Schlüsselfigur im Kampf für reproduktive Rechte und die körperliche Selbstbestimmung von Frauen. In Hänels Beisein strich der Bundestag schließlich 2022 den entsprechenden Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Für ihr langjähriges Engagement für die Selbstbestimmung von Frauen hat die SPD Hänel gerade mit dem Gustav-Heinemann-Bürgerpreis ausgezeichnet.
Frau Hänel, in ihrer Rede zur Preisverleihung hat SPD-Chefin Bärbel Bas von einem „Backlash“ gesprochen, was Gleichberechtigung und Selbstbestimmung angeht. Teilen Sie diese Einschätzung?
Den Rückschritt kann man nicht leugnen – das sieht man am Erstarken des Rechtspopulismus oder an der rechten Kampagne gegen die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf bei der Verfassungsrichterwahl im vergangenen Jahr. Es ist auch klar, dass wir den Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch regelt, in einer Koalition mit der Union nicht abschaffen werden, auch wenn die Debatte darüber schon 100 Jahre alt ist. Aber wir kennen das aus der Frauenbewegung seit jeher: Ein Schritt vor, zwei zurück, und wir müssen eben auch darauf schauen, was wir erreicht haben.
Paragraf 219a: Was die Abschaffung für Frauen verändert hat
Erreicht wurde unter anderem die Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche. 2022 schaffte der Bundestag den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch ab, der Mediziner*innen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bis dahin verboten hatte. Sie waren daran maßgeblich beteiligt, weil sie nach mehreren Klagen und Urteilen gegen Sie bis vors Bundesverfassungsgericht zogen. Was hat sich seitdem verändert?
Das Informationstabu ist gefallen, und das spürt man. Frauen, die in Beratungsstellen kommen, sind heute deutlich informierter als früher. Sachliche Informationen sind zugänglich, das Thema ist in der Gesellschaft präsent. Das ist ein echter Fortschritt. Aber bei der Versorgungslage sieht es düster aus. Die hat sich eher verschlechtert, während der Zulauf sehr groß ist. Ich suche gerade eine Nachfolgerin für meine Praxis – und das gestaltet sich extrem schwierig.
Woran liegt das?
An mehreren Dingen gleichzeitig. Die Stigmatisierung schreckt ab. Junge Ärzt*innen lernen Abbrüche in der Weiterbildung oft gar nicht, auch, weil die etablierte Gynäkologie in Krankenhäusern das Thema weitgehend meidet. Dazu kommt eine schlechte Vergütung und die Gefahr, auf Angriffslisten von Abtreibungsgegnern zu landen. Man muss das wirklich wollen, mit einem klaren politischen Bewusstsein. Das ist nichts, wobei man einfach sagt: Da steige ich mal ein. Wer sich auf die Seite der ungewollt Schwangeren stellt, die durch die aktuelle Versorgungslage und die grundsätzliche Kriminalisierung von Abbrüchen benachteiligt sind, gerät automatisch ins Schussfeld.
Paragraf 218: Was er für Mediziner*innen in der Praxis bedeutet
Paragraf 218 steht nach wie vor im Strafgesetzbuch. Abtreibung bleibt dadurch grundsätzlich strafbar, auch wenn sie in den ersten Wochen der Schwangerschaft straffrei bleibt. Was bedeutet das für die Praxis einer Medizinerin oder eines Mediziners?
Es bedeutet, dass man als Ärztin jeden Tag das Gefühl hat, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen, also technisch gegen ein Gesetz zu verstoßen, ohne bestraft zu werden. Das ist absurd und schreckt viele ab. Man muss bestimmte Regeln und Fristen berücksichtigen, die normalerweise nicht zu berücksichtigen sind, dabei hat man als Ärztin ohnehin schon zu viel Bürokratie auf dem Tisch, und will ja einfach nur seinen Beruf ausüben und nicht nebenbei juristisch hochkomplexe Themen studieren.
Hinzu kommen Zwangsberatung und Wartezeiten, die dazu führen, dass Frauen später kommen, als sie müssten. Sie verlieren Zeit, werden gedemütigt und das hat direkte medizinische Konsequenzen. Mit jeder Woche, die ein Abbruch später vorgenommen wird, steigen die Risiken: stärkere Blutungen, ein höheres Verletzungsrisiko. Das schadet den Frauen ganz konkret.
Eine Legalisierung von Abtreibung ist zuletzt kurz vor dem Ende der vergangenen Legislaturperiode Anfang 2025 gescheitert. Wie beurteilen Sie den aktuellen Stand der Debatte um den Paragraf 218?
Die Debatte schläft nicht – sie wird ständig neu befeuert. Zuletzt durch den Fall eines Arztes, dem ein katholisches Krankenhaus verbieten will, in seiner eigenen Praxis Abbrüche durchzuführen, nachdem es ein evangelisches Haus übernommen hatte. Kliniken können Abbrüche aus Gewissensgründen ablehnen. Eine Institution kann aber eigentlich kein Gewissen haben, und schränkt dann trotzdem die Versorgung ein. Das darf so nicht sein. Und schauen wir nach Amerika, nach Polen: Sobald Abtreibungsgesetze verschärft werden, sterben Frauen. Das wird uns aus diesen Ländern rückgemeldet. Auch das wollen wir in Deutschland nicht.
Legalisierung von Abtreibung: Eine 100 Jahre alte Debatte
Die Debatte um eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde in den 1920er Jahren durch den sozialdemokratischen Reichsjustizminister Gustav Radbruch angestoßen. Heute, 100 Jahre später, steht im Koalitionsvertrag lediglich, man wolle die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erweitern. Der Abtreibungsparagraf aber wird im Strafgesetzbuch bleiben. Halten Sie eine vollständige Legalisierung noch für realistisch?
Ja, absolut. Frankreich und Luxemburg haben das Recht auf Abtreibung ins Grundgesetz geschrieben. Weltweit gibt es eine Bewegung zur Liberalisierung – und wo sie gelingt, sterben weniger Frauen. Das ist der entscheidende Punkt. Ein Verbot verhindert Abtreibungen nicht, es macht sie nur gefährlicher. Und es trifft immer die Schwächsten: Frauen ohne Ressourcen, Migrantinnen, Arme. Die Legalisierung ist also eine soziale Frage und damit auch eine genuin sozialdemokratische.