Inland

Neues Gesetz: So sollen Frauen vor Abtreibungsgegner*innen geschützt werden

Mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro müssen Abtreibungsgegner*innen künftig rechnen, wenn sie Schwangere vor Beratungsstellen belästigen. Das will der Bundestag am Freitag beschließen. 

von Vera Rosigkeit · 5. Juli 2024
Schwangeren-Beratung in Berlin: Mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sollen Frauen besser vor Abtreibungsgegner*innen geschützt werden.

Schwangeren-Beratung in Berlin: Mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sollen Frauen besser vor Abtreibungsgegner*innen geschützt werden.

Immer wieder belästigen radikale Abtreibungsgegner*innen Frauen vor Beratungsstellen und Arztpraxen. Anfang Januar schlug der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt Alarm. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland forderte er einen besseren Schutz von Mediziner*innen vor radikalen Abtreibungsgegner*innen. Kolleg*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführten, müssten „wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden“, erklärte Reinhardt. 

Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich

Diesen Schutz soll es nun geben. Am Freitag will der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschließen. Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen sollen damit wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner*innen geschützt werden. Ziel ist, die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit zu stärken, heißt es im Entwurf.

Mit dem geplanten Gesetz soll beispielweise untersagt werden, dass der Zugang zu Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich erschwert wird. Aber auch, dass Schwangere erheblich unter Druck gesetzt oder mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten konfrontiert werden. 

Die Regelung soll für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich von entsprechenden Einrichtungen gelten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Belästigungen vor Beratungsstellen und Arztpraxen künftig als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden. 

Initiative der SPD

Die SPD im Bundestag setzt sich schon lange für ein Gesetz gegen diese sogenannte Gehsteigbelästigung ein. „Ratsuchende Frauen, Beschäftigte von Beratungsstellen und auch Ärztinnen und Ärzte müssen geschützt werden“, forderte Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, im Interview mit dem vorwärts. Denn obwohl Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung haben, würden sie auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von selbsternannten Lebensschützer*innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt.

Im Januar hatte das Bundeskabinett einen von der zuständigen Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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