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Rentenreform: Diese Vorschläge zur Finanzierung der Rente sind möglich

4. Juni 2026 00:00:00
Zahlen künftig auch Beamte ein? Kommt die Rente mit 70? Ende Juni will die Rentenkommission ihre Pläne zur Finanzierung der gesetzlichen Rente vorlegen. Über einige Vorschläge wird bereits diskutiert. Wir geben einen Überblick.
Zwei Rentner*innen sitzen auf einer Bank

Wie geht es weiter mit der Rente? Diese Frage diskutiert derzeit die Rentenkommission.

Noch ist unklar, für welche Maßnahmen sich die 13 Mitglieder der Altersvorsorgekommission entscheiden, um die gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Viele Vorschläge zur Finanzierung liegen bereits auf dem Tisch. Erst am Montag hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erneut ihre Idee vorgestellt, wonach auch Beamtinnen und Beamte in die Rentenkasse zahlen sollen. Diese und andere Vorschläge werden in der Öffentlichkeit bereits diskutiert. Hier eine Auswahl:

Lebenserwartung oder Beitragsjahre?

Es gibt verschiede Möglichkeiten am Renteneintrittsalter zu schrauben, um dadurch die Menschen länger in die Rentenkasse einzahlen zu lassen. Aktuell wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge noch bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Wahlprogramm der Union findet sich bereits der Vorschlag, die Lebensarbeitszeit an die Lebenserwartung zu knüpfen. Damit ist nichts anderes gemeint, als das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben, etwa auf 70 Jahre. Für die SPD galt bislang ein klares Nein zur „Rente mit 70“. 

Auch könnte zur Disposition stehen, die vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren wieder abzuschaffen. Sie wird oftmals noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, obwohl auch diese vorgezogene abschlagsfreie Rente ebenfalls bis 2031 schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.

Als Kompromiss könnte ein Vorschlag des Ökonomen Jens Südekum dienen. Der Berater im Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) erklärte gegenüber der „Bild am Sonntag“, dass er es für falsch halte, das Renteneintrittsalter für alle pauschal auf 70 Jahre zu erhöhen. Besser sei es, „den Renteneintritt nicht an eine starre Alterszahl zu koppeln, sondern an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren“.

Renteneintritt: Was sagt die SPD, was die Union?

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) reagierte positiv auf diesen Vorstoß. „Ich finde die Idee grundsätzlich gut“, sagte sie im „ARD-Bericht aus Berlin“. Die Rentenkommission diskutiere zwei Modelle beim Renteneintrittsalter: Zum einen könne man es an die Lebenserwartung knüpfen, zum anderen an die geleisteten Beitragsjahre. Der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält die zweite Idee ebenfalls für einen Schritt in die richtige Richtung. „Akademiker, auch Beamte, gingen dann später in Rente. Sie haben eine höhere Lebenserwartung und sind im jetzigen System überproportional im Vorteil“, schrieb er auf X. 

Auch CDU-Bundeskanzler Friedrich Merz scheint dieser Idee nicht völlig abgeneigt zu sein. In der ARD-Sendung „Arena“ sagte er mit Blick auf ein Renteneintrittsalter, das an die Zahl der Beitragsjahre geknüpft sein könnte: „Das ist durchaus erwägenswert“.

Andere Berufsgruppen einbeziehen?

Die Idee, neben sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auch andere Berufsgruppen wie Selbstständige, Abgeordnete oder Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist nicht neu. SPD-Politikerin Bärbel Bas hatte den Vorschlag bereits kurz nach Amtseintritt als Bundesarbeitsministerin eingebracht. Der Gedanke dahinter: Die Einnahmeseite der Rentenversicherung würde verbessert, indem neue Beschäftigte in das Rentensystem einzahlen. 

Anfang Juni aktualisierte sie diesen Vorschlag bei einer Veranstaltung der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf. Bas plädierte für ein gemeinsames System, „wenn man eine große Reform haben will". Die Union hingegen hält wenig von der Idee. Im vergangenen Jahr erntete Arbeitsministerin unmittelbar nach ihrem Vorstoß deutliche Kritik von Vertreter*innen des Deutschen Beamtenbundes sowie aus der Union. 

Andere Einkunftsarten einbeziehen?

Die gesetzliche Rentenversicherung ließe sich nicht nur stabilisieren, indem weitere Berufsgruppen einzahlen. Diskutiert wird auch die Möglichkeit, neben Arbeitseinkommen weitere Einkunftsarten in die Beitragsbemessung zur Rentenversicherung einzubeziehen. Das könnten Unternehmensgewinne, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Aktuell werden auf diese Einkunftsarten keine Sozialabgaben fällig, sie fallen lediglich auf Arbeitseinkommen und Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld an. Die Rentenkommission soll die Wirksamkeit durch das Einbeziehen weiterer Einkunftsarten prüfen.

Bundesmittel für den „Demografie-Berg“?

Eine weitere Idee stammt von der Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Yasmin Fahim. Sie plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Erhöhung der Bundeszuschüsse in die Rentenkasse, um den sogenannten „Demografie-Berg“ zu finanzieren, der in den kommenden Jahren auf Deutschland zukomme. Gegenüber dem Magazin „Focus“ erklärte sie, dass keine Generation allein für die sogenannten Babyboomer-Jahrgänge aufkommen sollte. „Wir müssen diese besondere, zeitlich begrenzte Herausforderung mit einem zusätzlichen temporären Steuerzuschuss auffangen“, so Fahimi.

Doch lässt sich diese Herausforderung zeitlich genauer bestimmen? Die Rentenexpertin Ulrike Stein vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erklärte, „dass wir etwa ab 2036/37 bis in die frühen 2050er-Jahre eine stabile Bevölkerungsentwicklung haben werden“. Dann seien die Auswirkungen des Geburtenanstiegs in der Babyboomer-Generation überwunden. Im Gegensatz zu heute werde die Gesellschaft in diesem Zeitraum also nicht weiter altern und danach allenfalls nur leicht, sagte die Ökonomin im „vorwärts“. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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7 Kommentare

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 04.06.2026 - 09:25

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großen Vermögen (zunächst), um sicherzustellen, dass die Reichen sich an den gesellschaftlichen Aufgaben angemessen beteiligen, denn wir wissen doch alle um den Ursprung des Reichtums
- Armer Mann und reicher Mann, standen da , und sahen sich an- und der Arme sagte- bleich-, wäre ich nicht arm, wärst du nicht reich-
Enteignung der großen Vermögen und Verstaatlichung von Immobilien und Grundbesitz- das sorgt für auskömmliche Einkommen/Renten und eine bezahlbare Lebenshaltung

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch* soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
*"Gebrauch" bedeutet den Gebrauch durch die Eigentümer, die es nicht nur konsumieren, "verprassen" oder horten, sondern bspw. zur Unterstützung des Wirtschaftskreislaufes und der Wohlfahrt der Allgemeinheit einsetzen sollen. Die genuinen Aufgaben des Staates werden über Steuern und Abgaben i.R. verfassungsrechtlicher Grenzen finanziert.

die Heranziehung des Vermögens sichert ja den Verbleib der wirtschaftlich nicht verwertbaren Gegenstände in der Familie. Fotos, Erinnerungsstücke (soweit nicht museal), Kleidung (Pelze oä ausgenommen) und andere Gebrauchsgüter dürfen ja weiter vererbt werden. Kurzum- die Enteignung muss sein, aber sie wird nicht vollständig vollzogen. Damit ist dem GG genüge getan, das insgesamt flexibel genug ist, um der Gerechtigkeit zum Erfolg zu verhelfen. Darüber hinaus sind auch seitens des BVG keine unüberwindbaren Widerstände zu erwarten- jedenfalls nach vielfacher Meinungsäusserung namhafter Personen, die eine insoweit günstige Besetzung der dortigen Senate sehen

Eine ausgesprochen "eigenständige" Interpretation des Grundgesetzartikels 14 von Max Freitag die, zumindest so wie wörtlich dargelegt, ihresgleichen selbst in der DDR-Gesetzgebung vergeblich gesucht hätte. Eine für deren Durchsetzung als Vorausbedingung unterstellte "günstige [Richter:innen-] Besetzung" unserer obersten Gerichte offenbart zudem ein sehr "spezielles" Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Dieser Form von "Gerechtigkeit" wünscht wohl kaum ein/eine Bürger/in dieses Landes Erfolg, es sei denn er/sie gehörten zu den unverbesserlichen Befürworter:innen von : "Den Sozialismus in seinem Lauf halten [hält] weder Ochs noch Esel auf".

Nicht zu vergessen, dass auch der Staat selbst die Verpflichtung zum "Wohle der Allgemeinheit" missachtet, wenn er über das Eigentum seiner Bürger, das diese ihm diese über Steuern und Abgaben treuhänderisch "zum Wohle der [deutschen] Allgemeinheit" überlassen, oft genug allzu nonchalant verfügt. Dies berührt jedoch sehr grundsätzliche Fragen wie die, was denn staatliche Aufgaben sind und was nicht und ist daher an dieser Stelle "..ein zu weites Feld." (Herr von Briest in Fontanes "Effi Briest").