Fehlende Ausbildungsplätze? Wie Berlin und Bremen reagieren
IMAGO/Westend61
Ein junger Auszubildender bei der Arbeit: Vielerorts fehlen Ausbildungsplätze, auch in Berlin und Bremen.
Erst den Schulabschluss machen und dann eine Ausbildung beginnen, so stellen sich viele Jugendliche den Start ins Berufsleben vor. Doch nicht alle Bewerber*innen finden einen Ausbildungsplatz. Bremen versucht, das Problem mit einem Ausbildungsfonds zu lösen. Berlin zieht nun mit einem ähnlichen Konzept nach und führt eine Ausbildungsplatzumlage ein. Wir erklären, was hinter diesen Begriffen steckt.
Gibt es in Deutschland zu wenige Ausbildungsplätze?
Auf den ersten Blick nicht. Laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit gab es im vergangenen Ausbildungsjahr (2024/25) 477.000 betriebliche Ausbildungsstellen. Dem standen 444.000 gemeldete Bewerber*innen gegenüber. Im Durchschnitt kommen auf 100 Ausbildungsstellen nur 93 Bewerber*innen.
Oft passt das Angebot aber nicht zur Nachfrage. Im Friseurhandwerk bewerben sich im Durchschnitt mehr als vier Menschen auf eine Ausbildungsstelle. Auf der anderen Seite suchen viele Betriebe in der Gastronomie, Lebensmittel- oder Baubranche händeringend Azubis. Außerdem gibt es regionale Unterschiede. In Thüringen und Bayern kommen im Durchschnitt 68 Bewerber*innen auf 100 Ausbildungsplätze. In Berlin dagegen sind es 166 Bewerber*innen auf 100 Plätze, also deutlich mehr, als Plätze zur Verfügung stehen.
Was kostet ein Ausbildungsplatz den Betrieb?
Rein wirtschaftlich ist der Ausbildungsplatz für viele Betriebe ein Minusgeschäft. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat errechnet, dass die Bruttokosten im Ausbildungsjahr 2022/2023 durchschnittlich bei 26.210 Euro lagen. Eingerechnet sind neben der Vergütung auch Kosten für Ausbildungspersonal, Werkzeug oder Lehrmaterial. Weil die Auszubildenden arbeiten, erwirtschaften sie im Gegenzug etwas für den Betrieb. Das entspricht einem Wert von durchschnittlich 18.124 Euro. Pro Ausbildungsplatz entstehen somit Nettokosten von 8.086 Euro im Jahr.
Wie funktioniert die Berliner Ausbildungsplatzumlage?
Sie soll für Betriebe einen Anreiz schaffen, nicht aus finanziellen Gründen auf die Berufsausbildung zu verzichten. Alle Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden sollen eine Abgabe zahlen, wenn die Ausbildungsquote im Betrieb unter dem Bundesdurchschnitt liegt (derzeit 4,6 Prozent). Das Geld fließt in einen Fonds. Aus diesem Geldtopf werden Kosten erstattet, die für die Betriebe entstehen, wenn sie zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Ab 2028 sollen die ersten Zahlungen aus der Ausbildungskasse geleistet werden.
Gibt es ein Vorbild für die Umlage?
Ja. In Bremen hat die Bürgerschaft bereits 2023 beschlossen, einen Ausbildungsfonds einzurichten. Unternehmen müssen hier eine Abgabe bezahlen. Diese bemisst sich an der Gesamtsumme, die alle Arbeitnehmer*innen im Betrieb verdienen (Bruttolohnsumme). Die Unternehmen zahlen einen Beitrag in Höhe von 0,27 Prozent ihrer jährlichen Bruttolohnsumme in den Ausbildungsfonds. Im Gegenzug bekommen sie pro Auszubildendem und Jahr 2.250 Euro aus dem Fonds zurück.
Laut einer Beispielrechnung des Bremer Senats muss zum Beispiel ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitenden und einer Auszubildenden 719 Euro pro Jahr in den Ausbildungsfonds einzahlen. Für die Auszubildende bekommt der Betrieb wiederum 2.250 Euro ausgezahlt. Das bedeutet: Unternehmen, die viel ausbilden, profitieren von dem Fonds. Kleine Betriebe können sich von der Abgabe befreien lassen.
Was hat der Ausbildungsfonds in Bremen bisher bewirkt?
Um das zu beantworten, ist es noch zu früh. Der Bremer Senat plant eine Auswertung Ende 2028, wenn der erste Ausbildungsjahrgang fertig ist, der unter den neuen Bedingungen angefangen hat.
Was unterscheidet die Ausbildungsplatzumlage von der Ausbildungsgarantie im Bund?
Die Ausbildungsgarantie wurde vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingeführt und ist seit 2024 in Kraft. Sie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote. Zum Beispiel wurde ein staatlich gefördertes Praktikum zur Berufsorientierung eingeführt. Außerdem wurde ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung geschaffen. Er greift zum Beispiel dann, wenn es in einer Region zu wenige Ausbildungsplätze in Betrieben gibt. Die außerbetriebliche Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt, der von der Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter beauftragt wird.
Könnte die Arbeitsplatzumlage auch in weiteren Regionen eingeführt werden?
Es gibt jedenfalls Stimmen, die dafür werben. Zu ihnen gehört Berlins Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe, die das Projekt in der Bundeshauptstadt maßgeblich vorangetrieben hat. Sie ist auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) innerhalb der SPD. Kiziltepe hat sich für eine bundesweite Ausbildungsplatzumlage ausgesprochen. Der Hintergrund: 2025 wurden in Deutschland 2,8 Prozent weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Wer Fachkräftemangel beklage, dürfe sich nicht aus der Ausbildung zurückziehen, argumentiert Kiziltepe. Auch sei es ungerecht, dass engagierte Betriebe ausbildeten und andere sich ihrer Verantwortung entzögen.
In Nordrhein-Westfalen spricht sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für das Konzept aus. Der Landesvorsitzende Thorben Albrecht erklärte kürzlich: „Wir brauchen eine deutlich höhere Ausbildungsbereitschaft in NRW, derzeit bildet nur jedes fünfte Unternehmen aus. Um diese zu fördern, wirbt der DGB NRW für einen Zukunftsfonds Ausbildung, der die Ausbildungskosten gerechter auf alle Betriebe verteilt und gezielt Anreize schafft, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.“