Baugesetzbuch-Update: Die Kritik am Umweltschutz geht zu weit
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Neubauprojekt in Mülheim an der Ruhr: Der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen bleibt weit unter dem Bedarf.
Nach dem „Bau-Turbo“ legt Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) nach und hat eine Novelle des Baugesetzbuchs in den Bundestag eingebracht. Das Planen und Bauen von Wohnraum soll schneller und unbürokratischer werden, und das ist bitter nötig: Die Zahl der neugebauten Wohnungen ist in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren. Im vergangenen Jahr wurden nur rund 206.000 neue Wohnungen fertiggestellt.
Warum das Baugesetzbuch ein Update bekommt
Ein Grund dafür: Bis ein Bauprojekt genehmigt wird, vergehen oft Jahre, in Städten wie Berlin teilweise sogar ein ganzes Jahrzehnt. Hubertz will die Verfahren verkürzen und digitalisieren. Auch die Umweltprüfungen soll verschlankt werden. In Konkurrenz um knappe Flächen soll der Wohnungsbau im Zweifel wichtiger sein als Umwelt- und Denkmalschutz. Per Gesetz wird ihm ein „überragendes öffentliches Interesse” bescheinigt.
Umweltschützer*innen werden da hellhörig. Bedrohen die Pläne den Artenschutz? Entstehen bald Wohnungen ohne Rücksicht auf Wald und Wiese?
Was sich bei Umweltprüfungen ändert
Die Antwort ist ein klares Nein. Die Änderungen durch die Novelle sind subtiler als sie klingen. Häufiger als bisher soll nur noch die strategische Umweltplanung greifen, ohne dass detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfungen folgen. In Städten könnten Umweltprüfungen sogar ganz entfallen, wenn ein beschleunigtes Verfahren zum Einsatz kommt. Das ist bislang möglich, wenn weniger als 20.000 Quadratmeter Fläche versiegelt werden sollen. Der Grenzwert soll auf 30.000 Quadratmeter steigen. Naturschutz-Gutachten sollen länger gültig bleiben.
Damit wird die Umweltprüfung nicht abgeschafft. Aber die bisherigen Prozesse werden mit Augenmaß entrümpelt. Bislang kosten die Umweltprüfungen nämlich viel Zeit und werden oft zweimal durchgeführt. Dazwischen erstellen Gemeinden Gutachten, holen Stellungnahmen von Behörden ein und beteiligen die Öffentlichkeit. Zieht sich das Verfahren über Jahre – was keine Seltenheit ist –, sind manche Gutachten schon wieder veraltet und müssen neu erstellt werden. Erst danach kann über den eigentlichen Bauantrag entschieden werden.
Gefährdet die Reform den Artenschutz?
Das Baugesetzbuch-Upgrade soll diese Schritte entzerren, ohne die Umweltstandards im Kern zu verändern. Was bereits im Bebauungsplan sorgfältig geprüft wurde, soll später nicht noch einmal auf den Tisch kommen. Aber, und das ist wichtig: Die europarechtlich vorgeschriebenen Umweltstandards bleiben bestehen.
Auch der Artenschutz bleibt erhalten. Dieser ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Die Baugesetzbuch-Novelle kann die Planung straffen, aber sobald ein Haussperling unter dem Dach brütet, stehen die Bagger vorerst still. Dabei bleibt es auch in Zukunft. Eine Regelung, die Ausnahmen beim Artenschutz rechtfertigen sollte, wurde sogar aus dem Entwurf gestrichen.
Wovor Umweltverbände warnen
Die Kritik der Umweltverbände verdient trotzdem Gehör. Der NABU warnt, dass Grünflächen in Städten bedroht seien, wenn Verfahren innerstädtisch zukünftig ohne Umweltprüfung möglich sind. In dicht besiedelten Quartieren litten viele Menschen schon heute unter Hitze und schlechter Luft.
Allerdings: Hier liegt es auch im Interesse der Kommunalpolitiker*innen, lebenswerte Städte und Gemeinden zu erhalten. Die Gemeinden entscheiden letztendlich selbst über jedes große Bauprojekt. Die Baugesetzbuch-Novelle gibt lediglich das Mindestmaß vor, was in jedem Fall geprüft werden muss. Außerdem setzt die EU der Entwicklung Grenzen: Laut Verordnung darf Deutschland bis 2030 in Städten keinen Nettoverlust an Grünflächen erleiden, ab 2031 sollen die Flächen sogar wachsen. Daran sind Bund, Länder und Kommunen gebunden.
Die Novelle wird den Wohnungsbau wahrscheinlich beschleunigen – den Umweltschutz schleifen wird sie nicht. Und das ist unterm Strich eine gute Nachricht.