Inland

Warum die SPD bei der Reform der Schuldenbremse nicht nachgibt

23. February 2026 16:31:00
Keine weitere Lockerung der Schuldenbremse, so heißt es in einem Beschluss des CDU-Parteitags vom Wochenende. Für die SPD ist das nicht akzeptabel. Generalsekretär Tim Klüssendorf verweist auf den Koalitionsvertrag.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf bei einer Pressekonferenz am 23.2.2026 im Willy-Brandt-Haus in Berlin

Insgesamt 15 Frauen und Männer arbeiten zurzeit an einem Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse. Ziel einer möglichen Reform soll sein, zusätzliche Investitionen in die Stärkung des Landes zu ermöglichen. So steht es im Koalitionsvertrag. Nun wird von Seiten der Union eine weitere Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz in Frage gestellt. Auf ihrem Parteitag am Wochenende hatten die Delegierten mehrheitlich einem Antrag der Jungen Union zugestimmt, wonach die verabredete Modernisierung der Schuldenbremse „nicht in ihrer weiteren Aufweichung“ bestehen dürfe. 

Tim Klüssendorf bewertet CDU-Beschluss als „irritierend“

Diese Beschlussfassung findet SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf „irritierend“. Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag erklärte er am Montag in Berlin, das dieser klar vorsehe, die Schuldenbremse weiterzuentwickeln. Das sei notwendig für Investitionen, etwa in „Infrastruktur, für Kitas, für unsere Schulen, unsere Sicherheit und natürlich auch für die wirtschaftliche Stärke“. Zudem nehme die SPD in Anspruch, „dass diese Verabredung im Koalitionsvertrag auch für unseren Koalitionspartner weiterhin gilt“, so Klüssendorf wörtlich.

Schon in der Vergangenheit seien Investitionen aufgrund der Schuldenregelungen nicht so möglich gewesen, wie sie notwendig gewesen wären. Das fordere die SPD nun ein. Klüssendorf erinnerte daran, dass sich Union und SPD bereits zu Beginn ihrer Amtszeit auf eine Ausnahme von der Schuldenbremse für mehr Verteidigungsausgaben und Investitionen für die Infrastruktur geeinigt hatten. Dies sei seiner Meinung nach aber nur ein erster Schritt gewesen. Vielmehr werde eine Flexibilisierung der Schuldenregel grundsätzlich gebraucht, um in das Land auch investieren zu können. Es gelte zu vermeiden, „dass man in Zukunft wieder die gleichen Probleme hat, die dann wieder über neue Sondervermögen gelöset werden müssen.“

Schuldenbremse-Kommission tagt bereits

Klüssendorf erinnerte an eine weitere Verabredung aus dem Koalitionsvertrag, wonach eine Kommission aus Expert*innen Vorschläge entwickeln soll, um die Regelungen der Schuldenbremse weiterzuentwickeln. Diese tage bereits, so Klüssendorf. Er empfiehlt: „Diese Ergebnisse gilt es nun abzuwarten, um dann in die konkreten Gespräche einzusteigen.“ 

Die Schuldenbremse gilt seit 2009. Damals verabschiedete der Bundestag mit einer Zweidrittel-Mehrheit, die im Kern aus CDU/CSU und der SPD bestand, eine Änderung des Grundgesetzes, die den Bundes- und Landesregierungen grundsätzlich verbot, in nennenswertem Umfang Kredite aufzunehmen. Die Bilanz dieser Politik zeigte sich in der Vergangenheit unter anderem in einer zunehmend maroden Infrastruktur. Vor zwei Jahren forderte die SPD-Bundestagsfraktion die Reform der Schuldenbremse für eine gerechte Haushaltspolitik, auch für künftige Generationen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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