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Rente mit 63 vor dem Aus? So könnte eine künftige Regelung aussehen 

11. September 2026 16:27:15
Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt will die SPD über die Reformvorhaben der Bundesregierung verhandeln. Im Mittelpunkt: die Rente mit 63. Die Alterssicherungskommission empfiehlt sie abzuschaffen. Wie ein Kompromiss aussehen könnte
Bildmontage: Ein Ortsausgang-Schild mit dem durchgestrichenen Schriftzug "Rente mit 63" und im Hintergrund einem Rentner-Paar auf einer Parkbank

Die Rente mit 63 steht vor dem Aus. Wie können Alternativen aussehen?

Die Rentenkommission hat empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Das sorgte bereits in den vergangenen Wochen für Diskussionen. Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt fordern nun SPD-Spitzenpoltiker*innen, die anstehenden Reformvorhaben zu überdenken. Das Wahlergebnis, bei dem die AfD mehr als 40 Prozent der Stimmen verzeichnete, habe eine politische Tragweite „die wir sehr ernst nehmen”, erklärte SPD-Chefin Bärbel Bas am Montag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Es habe zudem eine Signalwirkung an die Bundesregierung.

Bas: „Dürfen die Sozialreformen nicht gegen die Menschen machen.“

Mit Blick auf die angekündigten Reformvorhaben zu Rente, Pflege und Gesundheit erklärte die Bundessozialministerin: „Wir dürfen die Sozialreformen nicht gegen die Menschen machen.“ Beim Thema Rente gehe es besonders um die Menschen mit langjährigen Erwerbsbiografien, den Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren. Gemeint ist das umstrittene Aus für die Rente mit 63.  

Im Koalitionsvertrag wir diese abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren eigentlich garantiert. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission aus dem Frühjahr weisen jedoch in eine andere Richtung. Sie empfiehlt, „den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ Doch rentennahe Jahrgänge brauchen jetzt Planungssicherheit, sagte die Bundesarbeitsministerin. Bas forderte am Montag Verhandlungen innerhalb der Koalition, um den Menschen Sicherheit zu geben. 

Übergangszeit von fünf Jahren? 

Wird das Reformpaket nun also nochmal aufgemacht? Noch liegen keine Gesetzentwürfe vor, doch gibt es Hinweise, worüber im parlamentarischen Verfahren im Herbst verhandelt werden könnte. Bereits Mitte August forderte die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Annika Klose für die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Dabei bezog sie sich auf Aussagen der Rentenkommission, die ein Ende „unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes“ empfiehlt. 

„In Rentenfragen bedeutete dies in der Regel fünf Jahre“, sagte Klose den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zeigte sich offen für diese Fünf-Jahres-Frist. „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen“, versprach die Ministerin am Freitag in der Debatte über den Haushalt ihres Ministeriums im Bundestag.

Härtefallregelung nach österreichischem Vorbild? 

Auch SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese sprach sich für einen ausreichenden Vertrauensschutz aus, um Übergänge zu ermöglichen. Gegenüber dem „vorwärts” forderte er zusätzlich eine Härtefallregelung, angelehnt an die österreichische Schwerarbeitspension. Sollte die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abgeschafft werden, möchte Wiese Möglichkeiten schaffen für diejenigen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter schon jetzt nicht erreichen. Laut Wiese seien das die meisten Schichtarbeiter*innen, die Schwerstarbeit leisteten.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) scheiden die meisten von ihnen bereits mit 57, 58 oder 59 Jahren aus dem Berufsleben aus. „Ihnen müssen wir eine Brücke in den Ruhestand bauen“, sagte Wiese dem „vorwärts“. Eine Orientierung an der österreichischen Schwerarbeitspension sei für ihn denkbar, „auch wenn sie nicht eins zu eins übertragbar ist“. 

So funktioniert die Schwerarbeiterpension in Österreich 

Im Unterschied zur Rente mit 63 können die Beschäftigten im Nachbarland nach dem „Wiener-Modell“ bereits mit 60 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Dafür müssen sie jedoch einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten stellen und damit einhergehende Bedingungen erfüllen. Neben 45 Versicherungsjahren müssen sie nachweisen, dass sie mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) geleistet haben. 

Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden. Im Vergleich zur Rente mit 63 ist diese Pension allerdings nicht abschlagsfrei zu haben. Für jeden Monat, den Beschäftigte vor dem Regel­pensionsalter in Pension gehen, gilt ein Abschlag von 0,15 Prozent. Das entspricht 1,8 Prozent weniger Pension pro Jahr. Das aktuelle Regelpensionsalter in Österreich liegt bei 65 Jahren.  

Auch für Deutschland sieht die Rentenkommission Härtefallregelungen vor. In ihrem Bericht heißt es dazu, dass der Rentenzugang künftig nur über Härtefallregelungen oder mit Abschlägen vorzeitig vollzogen werden kann. 

Vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen? 

Die Rentenkommission empfiehlt in ihrem Bericht zwar die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, spricht sich aber nicht gegen eine vorzeitige Rente mit Abschlägen aus. Dieser frühere Zugang in die Rente ist in Deutschland nach 35 Versicherungsjahren mit Vollendung des 63 Lebensjahres möglich, kostet aber auch. Pro Monat, der zum gesetzlichen Renteneintrittsalter fehlt, werden 0,3 Prozent des bis dahin erworbenen Rentenanspruchs abgezogen. Das entspricht 3,6 Prozent weniger Rente pro Jahr. 

Allerdings schlägt die Kommission auch hier eine Änderung vor. Sie empfiehlt die Altersgrenze „für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen“. 

Mehr als 250.000 Vorruheständler*innen pro Jahr zusätzlich

Begründet wird die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit zu hohen Kosten. Würden Rentner*innen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, Abschläge zahlen, würde das „die Finanzen der GRV (der Gesetzlichen Rentenversicherung, Anm.d.Red.) dauerhaft entlasten“, heißt es im Bericht der Rentenkommission. Rund 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige nehmen jährlich diese Art des Vorruhestands neu in Anspruch, heißt es in einer Studie des DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Der abschlagsfreie Zugang ist für langjährig Versicherte aktuell zwei Jahre vor dem gesetzlichen Regelalterseinritt möglich. Der Ausdruck „Rente mit 63“ entspricht also nicht mehr dem tatsächlichen Renteneintrittsalter. Das liegt derzeit bei 66 Jahren und vier Monaten und steigt bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre an.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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