Aus für die Rente mit 63: Wie eine Härtefallregel aussehen könnte
Andrey Popov, AdobeStock
In Österreich können Erwerbstätige in körperlich und psychisch besonders belastenden Berufen früher in Pension gehen. Eine Härtefallregelung regelt, welche Tätigkeiten dazu zählen und welche nicht.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, auch als „Rente mit 63“ bekannt, steht vor dem Aus. So hat es die Alterssicherungskommission der Bundesregierung vorgeschlagen. Dirk Wiese, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, spricht sich deshalb für eine Härtefallregelung aus. Man werde sich damit „im parlamentarischen Verfahren im Herbst intensiv beschäftigen“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“.
Sein Blick geht dabei nach Österreich. Dort gibt es eine sogenannte Schwerarbeitspension. Sie kann, ebenso wie die Rente mit 63 in Deutschland, nach 45 Jahren Beitragsjahren beantragt werden. Wie das österreichische Modell funktioniert, welche Ähnlichkeiten es zwischen Deutschland und Österreich gibt und wo die Unterschiede liegen, erklären wir hier.
Wer in Österreich eine Schwerarbeitspension beantragen kann
Haben Erwerbstätige eine bestimmte Mindestanzahl an Jahren unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen gearbeitet, können sie einen Antrag stellen, um früher in Pension zu gehen.
Welche Voraussetzungen dafür nötig sind
Zunächst müssen 540 Beitragsmonate (45 Jahre) in der Pensionsversicherung nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) geleistet worden sein.
Welche Berufe in Österreich als Schwerarbeit gelten
Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden. Dazu zählen nicht nur Arbeiten auf dem Bau, sondern auch Tätigkeiten in der berufsbedingten Pflege oder in Schicht- und Wechseldienst. Die Festlegung erfolgt über das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Österreichs Gesundheitskasse hat eine Liste der betroffenen Berufsgruppen erstellt, die laufend ergänzt wird.
Ist in Österreich die Rente mit 63 möglich?
Wer alle Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllt, kann in Österreich sogar bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. In Deutschland liegt der früheste Zeitpunkt, um in Rente zu gehen, aktuell bei 63 Jahren. Voraussetzung dafür sind 35 Beitragsjahre zur Rentenversicherung. Diese Rente wird jedoch nicht abschlagsfrei ausgezahlt. Pro Monat, der zum gesetzlichen Renteneintrittsalter fehlt, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das entspricht 3,6 Prozent weniger Rente pro Jahr. Diese Möglichkeit ist nicht zu verwechseln mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Versichertenjahren, die irrtümlicherweise „Rente mit 63“ genannt wird.
Ist die österreichische Schwerarbeitspension abschlagsfrei?
Nein. Für jeden Monat, den Beschäftigte vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, gilt ein Abschlag von 0,15 Prozent. Das entspricht 1,8 Prozent weniger Pension pro Jahr.
Wo die Unterschiede zur deutschen „Rente mit 63“ liegen
Die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren wird in Deutschland bislang abschlagsfrei ausgezahlt und ist nicht an besondere Arbeitsbedingungen geknüpft. Allerdings steigt aktuell das Rentenalter weiterhin schrittweise an. Konkret bedeutet das, dass die Jahrgänge ab 1964, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können, erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Passt eine Härtefallregel zu den Empfehlungen der Rentenkommission?
Ja. Denn die Alterssicherungskommission schlägt in ihrem Bericht vor, dass ein vorzeitiger Rentenzugang künftig „nur mit Härtefallregelungen oder mit Abschlägen“ vollzogen werden kann.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
Die SPD kann vorschlagen, was sie will, es wird immer von Merz, Dobrindt, Reiche & Co. abgelehnt. Was kann sie in der Regierung noch ausrichten außer abnicken, was von der Kapitalseite kommt.
So verlieren wir eine Wahl nach der anderen und müssen hoffen, nicht unter die 5 %-Klausel zu fallen.
So besch... ging es der SPD noch in keiner GroKo. Es ist zum Verzweifeln!!!
Die Antwort geben die Wechselwähler: Die "richtig linken" Genossen und Genossinnen (Marxisten) sind bereits zur Partei "Die Linke" abgewandert. Die Arbeiter-Stammwähler, die frustriert von der "Bürgergeld- und Migranten-SPD" sind, fühlen sich bei der AfD besser aufgehoben und die sozialen Aufsteiger dank der alten SPD-Ideale einer per Bildung und Leistung durchlässigen Gesellschaft sowie deren Kinder sehen gar manche Genossen in ihrer Larmoyanz als Aufstiegsverlierer -Neider oder -Hinderer an. Sie wollen wieder eine Volkspartei wie zu ihren besten Zeiten: SPD a la W. Brandt, H. Schmidt, F. Müntefering und auch G. Schröder. Sie wollen als Aufsteiger keinen "Vermögenssteuer-Transfer", als erbende Kinder keine Erhöhung der Erbschaftssteuer - beides zur Ausweitung des Sozialsektors (aktuell fast 50% des Staatbudgets) .
Nicht die AFD ist schuld am Niedergang der SPD, die Politik der SPD, auch die ihrer Koalitionäre, hat die AFD stark gemacht. Zuvorderst in der Partei selbst steckt der Wurm.
Wir brauchen hier keine „Härtefallregelung“ sondern eine vernünftige Lösung für Menschen die extrem lang (> 45 Jahre) in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Hierbei ist eine Anpassung an das „normale“ Renteneintrittsalter sicher kein Problem.
Aber der Schwerpunkt muss die Mehrheit der Bevölkerung (Arbeitnehmer) und nicht das Wohl von Randgruppen (incl. Beamte und Multimillionäre) sein.
Das Pensionssystem für alle Beamten muss dann hierbei an die RV angeglichen werden - Pensionseintritt / Pensionshöhe
den Widerspruch der Partei zum Ausdruck gebracht gegen die Abschaffung? Und dann kommt so ein Artikel, der den Abgesang dieser Rentenart bereits beinhaltet. Ich verstehe den Kurs der Partei nicht mehr. Wo soll es denn nun hingehen?