Krankenkassen: Gutverdienende sollen höhere Beiträge zahlen
IMAGO/Steinach
Bei den gesetzlichen Krankenkassen will die Bundesregierung Milliarden einsparen. Bis zum Jahr 2030 könnte das Defizit auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.
Auf bis zu 40 Milliarden Euro könnte das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen bis zum Jahr 2030 anwachsen. Um die Finanzlücke zu schließen, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigt, Gutverdienende stärker in die Pflicht nehmen zu wollen. Die CDU-Politikerin will die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen. Das geht aus einem Referentenentwurf ihres Ministeriums hervor, über den die ARD und andere Medien berichten.
1,2 Milliarden Euro zusätzlich für die Krankenkassen
Demnach soll die Grenze im Jahr 2027, zusätzlich zur normalen jährlichen Erhöhung, einmalig um rund 300 Euro angehoben werden. Im Moment liegt sie bei 5812,50 Euro brutto im Monat. Bis zu dieser Höhe des monatlichen Bruttogehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Heißt konkret: Wer mehr verdient, soll künftig mehr in die Krankenkasse einzahlen.
Der zusätzliche Aufschlag soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen. Anfang dieses Jahres wurde die Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der regulären Anpassung um rund 300 Euro erhöht.
Der Entwurf ist Teil von Warkens Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Damit sollen die gesetzlichen Krankenkassen um knapp 20 Milliarden Euro entlastet werden.
VdK-Chefin Verena Bentele fordert mehr Mut von der Bundesregierung
Der Sozialverband VdK begrüßt die geplante einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Der Verband fordert darüber hinaus eine dauerhafte Anhebung auf die Grenze in der Rentenversicherung (derzeit 8450 Euro im Monat). Und auch Einkommen aus Vermietungen und Vermögen sollten mitberücksichtigt werden. „Ich wünsche mir mehr Mut von der Bundesregierung, Gutverdiener fairer einzubinden und die Solidarität langfristig zu stärken“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Auch die SPD setzt sich dafür ein, die Finanzierung des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig auf eine breitere Basis zu stellen und zusätzliche Einkunftsarten wie Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen heranzuziehen. Im Gegenzug sollen die regulären Krankenkassenbeiträge auf Löhne und Gehälter sinken. Die „Gesundheitsababgabe“ findet sich in dem Zwischenbericht der SPD-Sozialstaatskommission, der im Februar vom SPD-Parteivorstand beschlossen wurde. Zuvor hatte sich auch Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dafür ausgesprochen, die Beitragsbemessungsgrenze für die GKV auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben.
Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf aus Warkens Ministerium vor, Krankengeld und Kinderkrankengeld um je fünf Prozent zu kürzen. Geplant ist, dass höchstens 65 Prozent des Bruttogehalts beim Krankengeld und höchstens 85 Prozent des Nettoeinkommens beim Kinderkrankengeld von den Kassen ausgezahlt werden.
Ministerin Nina Warken kündigt Gesetzentwurf für den 29. April an
Welche Punkte von Warkens Reformplan tatsächlich umgesetzt werden, ist noch unklar. Union und SPD müssen erst noch darüber verhandeln. Am 29. April will die Ministerin einen Gesetzentwurf vorstellen. Dieser muss vom Kabinett beschlossen werden. Bis zur Sommerpause sollen Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden.