Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten: Fragen und Antworten zur Altersvorsorge
Parallel zur Einführung der Grundrente wurde in der vergangenen Woche vom Bundestag auch eine Entlastung für Betriebsrentner beschlossen. In seinem Beitrag „Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten: Wie Versicherte von der Neuregelung profitieren“ hat SPD-Politiker Ralf Kapschack die neue Regelung erklärt. Unsere Leser hatten Fragen dazu, die wir dem rentenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion in diesem Interview stellen.
Herr Kapschack, bisher galt für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten eine Freigrenze von 155,75 Euro, ab 2020 gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro. Wo liegt der Vorteil?
Bei der Freigrenze galt: So lange ich unter diesen 155,75 Euro lag, musste ich nichts bezahlen. Hatte ich aber nur einen Cent mehr, musste ich für den gesamten Beitrag zahlen. Der neue Freibetrag ab 1. Januar 2020 beträgt 159,25 Euro und wird jährlich angepasst. Dieser Freibetrag bleibt beitragsfrei, egal wie hoch die Betriebsrente ist. Das ist der grundlegende Unterschied.
Macht die neue Regelung einen Unterschied zwischen betrieblicher Vorsorge und Direktversicherung?
Dass Direktversicherungen, die über den Arbeitgeber abgewickelt werden, als betriebliche Altersvorsorge anzusehen sind, ist mehrfach gerichtlich bestätigt worden. Das hören viele nicht so gerne, weil sie sagen, mein Arbeitgeber hat doch überhaupt nichts dazu beigetragen.
Da Betriebsrenten und Direktversicherung also grundsätzlich gleich behandelt werden, profitieren Direktversicherte eben auch von dem neuen Freibetrag. Das gilt auch bei einer Einmalauszahlung. Hier wird der Krankenkassenbeitrag so berechnet als würde die Auszahlung über zehn Jahre erfolgen. Auf den dann errechneten monatlichen Betrag wird der Beitrag erhoben.
Nun empfinden es viele als ungerecht, dass sie für die doppelte Verbreitung keine Entschädigung erhalten und die Neuregelung erst ab 2020 gilt. Was sagen Sie denen?
Ich verstehe den Unmut, denn die damalige Regelung ist ohne Übergangsregelung und ohne Bestandsschutz in Kraft getreten. Verträge, die schon liefen, wurden von der damaligen Neuregelung nicht ausgenommen, obwohl sie unter anderen Bedingungen zustande gekommen sind. Deshalb ist klar, dass nicht alle mit dieser Entscheidung zufrieden sind, weil es keine Rückabwicklung ist, sondern nur für die Zukunft gilt.
Würden wir eine Rückabwicklung für diesen Zeitraum erwägen, würde das zwischen 30 und 40 Milliarden Euro kosten. Das Geld haben wir nicht. Trotzdem bin ich zufrieden mit der Einigung, weil mehr als 60 Prozent der Betriebsrentner damit entlastet werden. Es hilft vor allem bei kleinen Betriebsrenten. Und es ist das, was momentan möglich ist.
Was passiert, wenn man eine betriebliche Rente bekommt und eine eigene betriebliche Altersvorsorge mit Kapitalauszahlung hatte. Gilt in diesem Fall der Freibetrag zweimal?
Der monatliche Freibetrag gilt nur einmal, gleich woher die Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung kommen.
Werden die Krankenversicherungen ab 2020 die neuen Beitragssätze von sich aus anwenden oder müssen sie beantragt werden?
Das müsste automatisch laufen. Wer unsicher ist, kann natürlich auch bei seiner Krankenkasse nachfragen.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.