Von Ausbildungsgarantie bis Cannabis: Das ändert sich zum 1. April
Die Ausbildungsgarantie kommt. Mit ihr und dem Qualifizierungsgeld soll die berufliche Weiterbildung in Deutschland gefördert werden. Auch der Konsum von Cannabis wird zum 1. April legal.
IMAGO / Robert Poorten
Ab dem 1. April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum straffrei
Ausbildungsgarantie und Qualifizierungsgeld sind Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Beide Förderinstrumente treten zum 1. April 2024 inkraft. Außerdem wird ab kommenden Montag auch der Besitz von kleinen Mengen Cannabis legal. Weitere Änderungen betreffen das Elterngeld, das Semesterticket für Studierende und die veränderte Mehrwertsteuer auf Gas.
Ausbildungsgarantie
Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, jungen Menschen ohne Berufsabschluss eine vollqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen. Darin enthalten sind Beratungs- und Unterstützungsangebote zur beruflichen Orientierung sowie Hilfen bei der Aufnahme einer Berufsausbildung und bei deren Abschluss.
Ab April werden zudem Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern gefördert. Kosten, etwa für Fahrt- oder Unterkunft, können dafür übernommen werden. Damit mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen können, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen, können Einstiegsqualifizierungen künftig in Teilzeit absolviert werden. Ihre Mindestdauer wird auf vier Monate verkürzt.
Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, weil sie in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten. Diese Regelung wird allerdings erst zum 1. August 2024 eingeführt.
Mehr Informationen unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.de
Mobilitätszuschuss
Auszubildende, die eine Ausbildung in einer anderen Region beginnen, können künftig einen Mobilitätszuschuss erhalten. Der umfasst die Kostenübernahme für zwei monatliche Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist eine neue Förderung, von der Betriebe, die vom Strukturwandel betroffen sind, und deren Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Arbeitnehmer*innen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet ist, können eine Weiterbildung für eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen nutzen. In dieser Zeit werden sie von ihrer Arbeit freigestellt und erhalten statt ihres Lohns ein Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe ist angelehnt an das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent (für Beschäftigte mit Kindern) des Nettoentgeltes.
Mehr Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Cannabis
Um das Gesetz zur Cannabis-Freigabe wurde bis zum Schluss gerungen. Nun ist Konsum und Besitz in kleinen Mengen erlaubt: der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt künftig straffrei. Diese Menge darf eine erwachsene Person ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Auch der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen ist erlaubt.
Gleichzeitig werden mit dem Gesetz der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention und Aufklärung gestärkt. Ein Konsumverbot besteht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen, in einer Schutzzone von 100 Metern zu sensiblen Orten wie Schulhöfen, Kitas und Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Das Gesetz wird in zwei Schritten wirksam, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli in Kraft.
Fragen und Antworten zum Cannbisgesetz und zum 2-Säulen-Modell unter www.bundesgesundheitsministerium.de
Elterngeld
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen. Anspruch auf Elterngeld erhalten Paare bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro (vormals 300.000 Euro). Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Eltern, die das Elterngeld gleichzeitig beziehen, können dies künftig maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 unter www.bmfsfj.de
Weitere Änderungen:
Semesterticket
Studierende können ab dem Sommersemester für 29,40 Euro im Monat mit dem Deutschlandticket bundesweit Busse und Bahnen nutzen.
Mehrwertsteuer auf Gas
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder auf 19 Prozent. Sie war im Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkt worden, um so die Steigerung der Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu dämpfen.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.