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Lauterbach: Cannabis-Gesetz ist Wende in deutscher Drogenpolitik

Für Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist es ein Gesetz mit Augenmaß: Das „Konzept der kontrollierten Legalisierung“ soll Probleme lösen, die bereits vorhanden sind. Kinder- und Jugendschutz spielen dabei eine große Rolle, so der SPD-Poltiiker.
von Vera Rosigkeit · 16. August 2023
Weist Kritik am Gesetz zur kontrollierten Legalisierung zurück: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach dem Kabinettsbeschluss zur Freigabe von Cannabis.
Weist Kritik am Gesetz zur kontrollierten Legalisierung zurück: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach dem Kabinettsbeschluss zur Freigabe von Cannabis.

Die legalisierte Kontrolle von Cannabis kommt. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein wichtiges Gesetz, „das eine langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik darstellen wird“, erklärt er im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin.

Cannabis-Legalisierung: Gesetz mit Augenmaß

Nach Lauterbach gehe das Gesetz auf drei bestehende und nicht gelöste Probleme ein: den steigenden Cannabis-Konsum, der leider auch Kinder und Jugendliche betreffe, die zunehmende Drogenkriminalität und den großen Schwarzmarkt. Letzterer sei aus Sicht des Ministers zunehmend problematisch, weil die Cannabis-Produkte immer häufiger toxische Beimengungen enthielten.

Lauterbach sieht im vorliegenden Gesetz ein „Konzept der kontrollierten Legalisierung“, um diese Probleme zu lösen. Kritik am Gesetz weist er zurück. Eine Freigabe mit mehr Legalisierung hätte seiner Meinung nach dazu geführt, dass sich der Konsum ausgedehnt hätte: „Das wollen wir nicht. Wir wollen den Konsum begrenzen und sicherer machen, insbesondere für Kinder und Jugendliche“, betont er. Jenen wiederum, die die Legalisierung für einen falschen Schritt halten, hält Lauterbach entgegen, dass sie keine Antwort auf die Probleme hätten, die bereits existierten.

Kampagne zur Aufklärung geplant

Das Gesetz sei ein Gesetz mit Augenmaß, so Lauterbach. Der Kinder-und Jugendschutz werde sehr ernstgenommen, Präventionsprogramme ausgedehnt. Für Jugendliche bleibe der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Eine Kampagne soll insbesondere junge Erwachsene darüber aufklären, dass ein Konsum von Cannabis im Alter bis 25 Jahren das noch wachsende Gehirn nachhaltig schädigen kann. Als Folgen nennt Lauterbach psychische Erkrankungen wie Angststörungen und Konzentrationsschwächen. Die Aufklärung für junge Menschen soll insbesondere in den neuen Medien stattfinden, betont der Minister. In diesem Zusammenhang wertet er die aktuell kontrovers geführte Diskussion um das Gesetz als hilfreich, weil sie Aufmerksamkeit schaffe. „Das gesamte Thema wird enttabuisiert.“

Laut Gesetz soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein. Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen erlaubt. Gleichzeitig besteht ein Konsumverbot in einer Schutzzone von 200 Metern zu sensiblen Orten wie Schulhöfen, Kitas und Spielplätzen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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