SPD für Mieterschutz: Warum die Reform der Mietpreisbremse jetzt kommen muss
SPD-Politiker*innen fordern FDP-Justizminister Marco Buschmann auf, tätig zu werden. Der blockiere den Mieterschutz. Worum es bei der bislang unterlassenen Reform des Mietrechts geht und was das für Mieter*innen bedeutet.
IMAGO / Stefan Zeitz
Damit Mietpreise erschwinglich bleiben, foert die SPD mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter
Die Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Verena Hubertz und Dirk Wiese werfen Justizminister Buschmann in einem Brief vor, Mieterinnen und Mieter in Deutschland „im Stich“ zu lassen.
In dem Brief, der dem „vorwärts“ vorliegt, erinnern die SPD-Abgeordneten den FDP-Politiker an die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter: Danach soll die Mietpreisbremse nicht im Jahr 2025 auslaufen, sondern bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Außerdem soll – in angespannten Wohnungsmärkten – die Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent in drei Jahren absenkt werden. Da es hierfür aber Verordnungen seitens der Landesregierungen bedarf, weil sie festlegen, wo sich angespannte Märkte befinden, drängt nun die Zeit.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Eingeführt wurde die Mietpreisbremse bereits 2015: Explodierende Mietpreise, gerade in Ballungsgebieten wie Hamburg, München oder Berlin, sollten so begrenzt werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die geltenden Mieterschutzregelungen zu evaluieren und verlängern.
Bei Neuvermietung: Die Mietpreisbremse bewirkt, dass bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen darf. Laut Koalitionsvertrag sollen qualifizierte Mietspiegel für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner*innen verpflichtend werden.
Bei Mieterhöhung: Bislang dürfen Mieten maximal um 20 Prozent in drei Jahren angehoben werden, in Städten und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 Prozent. Für Letztere soll künftig die Kappungsgrenze von 15 auf künftig 11 Prozent sinken.
Was ist ein angespannter Wohnungsmarkt?
Es sind die Länderregierungen, die darüber entscheiden, welche Gebiete einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen, in denen dann die Mietpreisbremse gültig ist. Dazu zählen neben Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin auch zahlreiche Gemeinden in verschiedenen Bundesländern. (Eine Übersicht darüber finden Sie unter dgb.de/themen)
Vorschlag für Reform von Indexmieten
Um gegen steigende Mieten vorzugehen, hat die SPD-Bundestagsfraktion im vergangenen Sommer weitere Reformvorschläge gemacht, die über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinausgehen.
So sollen Mieten in angespannten Wohnlagen in den kommenden drei Jahren nicht um elf, sondern um maximal sechs Prozent steigen dürfen. Indexmietverträge, die derzeit an die Inflationsrate gekoppelt sind, sollen danach künftig an die Entwicklung der Nettokaltmieten geknüpft werden. Zudem fordert die SPD klarere Regeln für kurzzeitige Vermietungen und möblierte Wohnungen, denn damit können Regelungen des geltenden Mietrechts umgangen werden.
Warum die Zeit drängt
Dass sich die SPD-Politiker*innen Hubertz und Wiese aktuell mit ihrem Schreiben an den Justizminister wenden, hat einen Grund. Denn obwohl die bundesgesetzliche Regelung erst zum 31.12.2025 endet, haben die Landesverordnungen zum Teil eine kürzere Geltungsdauer. So läuft die Mietpreisbremse in Berlin bereits am 31. Mai 2025 aus, in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen Ende Juni 2025.
Hinzu kommt, dass die Länder für ihre jeweiligen Verordnungen einen
Vorlauf von circa 1,5 Jahren benötigen, um beispielsweise Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung zu bestimmen. So sehen es die Vereinbarungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Mietverhältnissen und Miete nach § 565 in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vor. Sie gelten immer nur für den Zeitraum von fünf Jahren.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
ich verstehe nicht, warum wir angesichts der
grassierenden Mietwuchers nicht hingehen, und verstaatlichen alle Wohnungen, um dann den Wohnraum sozialverträglich zu bewirtschaften, und jedem Menschen den gleich Anteil an Wohnfläche zukommen lassen. Die Daten liegen doch jetzt nach der Grundsteuerreform bei den Behörde, also: Addiert die Wohnflächen, teilt das Ergebnis durch die Anzahl der Bewohner und weist die Wohnungen zu. Bei steigender oder sinkender Bevölkerungszahl erfolgt dann zu einem festzulegenden Stichtag eine Neuverteilung, auch unter Berücksichtigung der neu entstandenen Wohnungen
Wohnungssuche
Ein angespannter Wohnungsmarkt ist eine Situation, in der die Nachfrage nach Mietwohnungen das Angebot deutlich übersteigt und die Mieten stark steigen. Das führt dazu, dass viele Menschen keine bezahlbare Wohnung finden oder ihre bestehende Wohnung nicht mehr halten können. Die Bundesregierung hat daher die Mietpreisbremse eingeführt, um die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen1. Die Landesregierungen können solche Gebiete festlegen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel eine hohe Mietkostenbelastung, ein geringer Leerstand oder ein geringer Wohnungsneubau23. In Deutschland gelten zurzeit viele Städte und Gemeinden als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie zum Beispiel Berlin, München, Hamburg, Köln oder Frankfurt am Main4.