Heizungstausch: Wie die SPD Mieter*innen vor Kosten schützen will
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Noch ist nichts entschieden, doch die Wogen schlagen bereits hoch. Von einem „Heizungshammer“ sprechen Boulevardmedien. CDU und CSU haben eine Unterschriftenkampagne gegen die Pläne der Bundesregierung gestartet, dass ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Schritt für Schritt sollen so Öl- und Gasheizungen verschwinden, damit Deutschland dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 näherkommt.
„Es darf nicht zu einer finanziellen Überforderung kommen.“
„Die SPD-Bundestagsfraktion steht klar hinter der Reform des Gebäudeenergiegesetzes“, heißt es nun in einem Papier der Rechtspolitiker*innen, das dem „vorwärts“ vorliegt. „Damit die Wärmewende gesellschaftlich akzeptiert wird, darf es aber nicht zu einer finanziellen Überforderung der Menschen in unserem Land kommen.“ Die ohnehin schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt dürfe sich nicht weiter verschärfen, etwa durch einen Anstieg der Nebenkosten.
Die SPD-Rechtspolitiker*innen schlagen deshalb vor, die Modernisierungsumlage deutlich auf vier Prozent zu senken und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter einzuführen. Die Umlage erlaubt es Vermieter*innen, als Ausgleich für Modernisierungskosten die Netto-Kaltmiete um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen. Mit einer Begrenzung sollen auch Fehlanreize verhindert werden, wenn etwa Vermieter*innen teure Modernisierungen vornehmen, von denen die Mieter*innen aber nicht oder nur kaum profitieren.
Modernisierungsumlage halbieren und klar bregrenzen
„Klimaschutz muss für alle bezahlbar bleiben, insbesondere für Mieterinnen und Mieter“, sagt die mietenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Zanda Martens. Dafür brauche es eine klare Regelung, welche Kosten Vermieter*innen auf die Mieter*innen umlegen können. „Das ist kurzfristig und zielsicher erreichbar, indem wir die Modernisierungsumlage halbieren und klar begrenzen“, ist Martens überzeugt.
Darüber hinaus wollen die SPD-Abgeordneten sicherstellen, dass Mieter*innen nur an den Kosten von Maßnahmen beteiligt werden, die auch wirklich zu Energieeinsparungen und damit zu geringeren Nebenkosten führen. Auch sollen Vermieter*innen die Kosten für einen Heizungstausch nur dann auf die Mieter*innen umlegen dürfen, wenn sie Fördergelder beantragt haben. Nach Angaben des Mieterbunds nehmen zurzeit nur fünf bis zehn Prozent der Vermieter*innen eine solche Förderung in Anspruch.
Kostenumlage nur bei Inanspruchnahme von Förderung
„Es wäre nicht gerecht, wenn Vermieter die vollen Kosten des Heizungstausches auf Mieterinnen und Mieter umlegen, ohne Fördergelder in Anspruch zu nehmen“, sagt Sonja Eichwede, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Dies würde nicht nur zu dauerhaften Mietsteigerungen bei den Betroffenen führen, sondern auch die ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, ist Eichwede überzeugt. „Sinn der Fördergelder ist es aber gerade, dass eine politisch gewollte und notwendige Maßnahme gesamtgesellschaftlich gestemmt wird – und nicht einseitig von den Mieterinnen und Mietern in unserem Land.“
Die Bundesregierung hatte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 19. April auf den Weg gebracht. Der Bundestag wird sich voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche Ende Mai erstmals mit dem Gesetzentwurf beschäftigten eher er dann in den Ausschüssen beraten wird. Das veränderte GEG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.