Inland

Gesetzesinitiative: Wie extreme Mieterhöhungen verboten werden sollen

Mit einer Bundesratsinitiative will Hamburg Mieter*innen mit einem Indexmietvertrag vor enormen Mieterhöhungen schützen. Dazu muss ein Gesetz geändert werden. Bauministerin Klara Geywitz begrüßt den Vorschlag.
von Vera Rosigkeit · 29. November 2022
Renovierung eines Plattenbaus in Potsdam: Der Wohnungsgipfel will für bezahlbare Wohnungen sorgen.
Renovierung eines Plattenbaus in Potsdam: Der Wohnungsgipfel will für bezahlbare Wohnungen sorgen.

Der Hamburger Senat hat eine Gesetzesinitiative gestartet und will sogenannte Indexmieten bundesweit mit einer Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr belegen. Die letzten Mietenspiegel-Erhebungen in Hamburg hätten gezeigt, dass viele Mieter*innen derzeit drastische inflationsgetriebene Mieterhöhungen fürchteten, „zusätzlich zu den steigenden Energie- und Nebenkosten“, erklärte Dorothee Stapelfeldt, Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen zur Begründung der Initiative. Geplant ist, in Zeiten steigender Inflation, Mieter*innen wirksam vor Mieterhöhungen zu schützen. Davon betroffen sind Mieter*innen mit einem sogenannten Indexmietvertrag. Ihre Mieten sollen nicht mehr als um 3,5 Prozent angehoben werden können. Dazu ist allerdings eine Gesetzesänderung nötig.

Was ist ein Indexmietvertrag?

Bei einem Indexmietvertrag ist der Mietpreis nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland geregelt. Da dieser in diesem Jahr bei durchschnittlich um die acht Prozent liegen wird, könnten Mieten im kommenden Jahr ebenfalls um diesen Betrag steigen.

Wie lässt sich Einfluss auf diese Mietverträge nehmen?

Der Gesetzentwurf der Bundesratsinitiative sieht vor, den § 557b BGB zu ändern, der Indexmietverträge regelt.

Wie hoch darf die Miete steigen?

Um die Belastung der betroffenen Mieter*innen einzudämmen, schlägt die Bundesratsinitiative vor, die Mietanpassung in Indexmietverträgen auf 3,5 Prozent pro Jahr zu deckeln.

Sind auch andere Mieter*innen betroffen?

Ja. Denn auch diese Mieten sind Teil des Mietenspiegels und führen dadurch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten.

Bauministerin Geywitz für Gesetzesänderung

Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz sieht in Indexmietverträgen ein Problem. Mieter*innen hätten angesichts des Mangels an bezahlbaren Wohnungen oft keine andere Wahl, als solche Verträge zu unterschreiben. Sie seien dann durch die gestiegenen Energiepreise doppelt belastet, weil sowohl die Nebenkosten als auch die Kaltmiete stiegen, sagte sie am Wochenende der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Für sie sind Indexmietverträge „schon immer eine Wette auf die Preisentwicklung in der Zukunft. Bei den derzeitigen Steigerungen des Verbraucherpreisindex wird dies für Mieter zum echten Problem. Das kann man ändern“, erklärte sie via Twitter und mit Blick auf die Initiative des rot-grünen Senats der Hansestadt. Hamburg zeige mit dem Vorschlag einer Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr eine Möglichkeit auf, die Mieter*innen und Vermieter*innen nicht unangemessen belastet. Ihr Vorschlag: „Man könnte bei Indexmieten den Nettokaltmietenindex als Bezugspunkt wählen.“

FDP-Minister dagegen

Während der auf Bundesebene zuständige Minister für Mietrecht, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) laut F.A.Z. keinen Regelungsbedarf sieht, stellt sich der Deutsche Mieterbund hinter die Forderung für Bestandsmieter*innen. Darüber hinaus fordert er ein generelles Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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