Geplante Reform: Diese Regeln sollen künftig für Heizungen gelten
IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Künftig dürfen wieder neue Öl- und Gasheizungen einbebaut werden. Darauf haben sich Union und SPD verständigt.
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ So deutlich steht es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU. Das „Heizungsgesetz“, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt, hatte zuerst in der Ampel-Koalition und danach in der Bevölkerung für Streit gesorgt – auch, weil rechtsgerichtete Medien eine Kampagne gestartet hatten. Nun hat sich Schwarz-Rot auf Eckpunkte für eine Nachfolgelösung, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), geeinigt.
Was ändert sich für Besitzer*innen einer Heizung?
Die pauschale Vorgabe, wie hoch der Anteil Erneuerbarer Energien beim Heizen sein soll, entfällt. Im Gebäudeenergiegesetz liegt dieser zurzeit bei mindestens 65 Prozent. Zudem sollen weiterhin alle Heizungsarten erlaubt sein. „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen“, heißt es in dem Eckpunktepapier der Regierungsparteien. Eine Pflicht, eine funktionierende Heizung zu ersetzen, gibt es allerdings auch zurzeit nicht.
Heißt das, künftig können auch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden?
Ja, das ist sogar ausdrücklich vorgesehen. „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in dem Papier. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ab 1. Januar 2029 „einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen“. Dabei handelt es sich etwa um Biogas. Der Anteil muss am 1. Januar 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen und soll in drei Stufen ansteigen. SPD und Union unterstreichen in dem Papier das Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden“.
Wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiterhin gefördert?
Ja. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird danach mit bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten gefördert.
Lassen sich die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes auf diese Weise einhalten?
Das darf bezweifelt werden. Nach Angaben des Bundesbauministerium fallen ungefähr 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor an. Im Jahr 2024 wurde in diesem und im Verkehrsbereich deutlich mehr CO2 ausgestoßen als vom Klimaschutzgesetz vorgesehen. Mit den Lockerungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes dürften CO2-Einsparungen noch schwieriger werden.
Ein Bündnis aus über 30 Umweltorganisationen, Verbraucherinitiativen, Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmen hatte sich deshalb Ende vergangenen Jahres in einem offenen Brief gegen die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe gewandt. Im Eckpunktepapier sichert Schwarz-Rot deshalb zu: „Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgebessert.“
Wie geht es nun weiter?
Die Eckpunkte sollen nun in einen Gesetzentwurf überführt werden. Dieser soll noch vor Ostern im Kabinett beschlossen werden. Im Frühjahr soll sich dann der Bundestag damit befassen. „Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft tritt“, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts und auf Bluesky unter @kaid.bsky.social zu finden.