Für oder gegen Organspende: So funktioniert das Online-Register
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann künftig online in ein Organspende-Register eingetragen werden. Bundesminister Karl Lauterbach hofft auf mehr Zustimmung, äußert aber noch einen weiteren Vorschlag.
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Am 18. März 2024 startet in Deutschland das Organspenden-Register. Hier kann die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende eingetragen werden.
Karl Lauterbach spricht von einem weiteren Meilenstein in der Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen. Neben der digitalen Krankschreibung und dem E-Rezept ist am Montag das digitale Organspende-Register ans Netz gegangen. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann damit künftig online eingetragen und auch jederzeit geändert oder gelöscht werden. Der Bundesgesundheitsminister spricht von einer Entlastung für Angehörige ebenso wie für Ärztinnen und Ärzte.
Mehr Organspenden erhofft
Gleichzeitig erhofft er sich „mehr Organspenden“. Denn die Situation sei schwierig, so Lauterbach. die Anzahl registrierter Organspender*innen bleibe weit hinter dem zurück, „was wir benötigen“. So stünden den jährlich rund 900 Organspenden 8.400 Menschen auf Wartelisten gegenüber.
Langfristig sei dieses Problem nur mit einer Einführung der Widerspruchlösung zu beheben, ist der Minister überzeugt. Sie bildet einen Unterschied zur derzeitigen Entscheidungslösung, wonsch Organe und Gewebe nach dem Tod nur entnommen werden können, wenn es zu Lebzeiten eine Zustimmung gab. Die Widerspruchslösung kehrt den Sachverhalt um: Wird zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen, können nach dem Tod Organe zur Transplantation entnommen werden.
Lauterbach hält das Organspende-Register für „die perfekte Art und Weise“, eine mögliche Widerspruchslösung umzusetzen. Diejenigen, die ausschließen möchten, dass ihre Organe nach dem Tod verwendet werden, könnten dies im Organspende-Register eintragen, so der SPD-Politiker.
Welche Vorteile hat die Online-Registrierung?
Warum eine Zustimmung zur Organspende notwendig ist: die Entscheidungslösung
Das derzeit geltende Gesetz „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ sieht vor, dass die Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe zu spenden, regelmäßiger erfragt werden soll. Danach ist eine Organspende in Deutschland als Entscheidungslösung geregelt: Organe und Gewebe können nach dem Tod nur entnommen werden, wenn es zu Lebzeiten eine Zustimmung gegeben hat. Liegt die nicht vor, werden Angehörige gefragt.
Wem eine Erklärung über das Organspende-Register nützt
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt dazu, dass sich die Frage nach einer Organ- und Gewebespende in den meisten Fällen sehr plötzlich stelle – beispielsweise nach einer Hirnblutung oder einem Schlaganfall. Ohne dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung müssen Angehörige entscheiden. Eine Eintragung sorge für Klarheit und Sicherheit und ist im Vergleich mit dem Organspendeausweis immer verfügbar. Im Ernstfall könne so auch das berechtigte medizinische Personal jederzeit darauf zugreifen.
Welche Vorteile eine Online-Registrierung hat
Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat sich in der Praxis gezeigt, dass der Organspendeausweis im Ernstfall häufig nicht gefunden wird. So stellt der Eintrag in das Register eine Alternative dar, da die Entscheidung jederzeit vom berechtigten Personal abgerufen werden kann und die Wahrung der Spender*innen Patientenwillens gewährleistet ist.
Wo ist das Register zu finden?
Was das digitale Organspende-Register leistet
Beim digitalen Organspende-Register handelt es sich um ein elektronisches Verzeichnis, in dem sich Bürger*innen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Gleichzeitig können Entnahmekrankenhäuser über das Register Erklärungen suchen und abrufen, um zu erfahren, ob eine verstorbene Person Organe spenden möchte oder nicht.
Wo das Register zu finden ist
Das Register ist auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden unter organspende-register.de
Was für die Erklärung notwendig ist
Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Abgabe einer Erklärung ab Juli bis spätestens Ende September möglich. Benötigt hierzu wird ein Personalausweis mit Online-Funktion oder ein Elektronischer Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Bürger*innen der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Ebenfalls benötigt werden die Krankenversichertennummer und eine E-Mail-Adresse. Zur Abgabe kann ein Smartphone oder Computer genutzt werden. Mehr Informationen unter www.organspende-info.de.
Wie das Register aufgebaut wird
Ab dem 18. März 2024 können Entnahmekrankenhäuser, die an das Organspende-Register angebunden sind, mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen. Bis zum 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angebunden sein. Ab Januar 2025 können die Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zur Gewebespenden von möglichen Spender*innen über das Abrufportal klären.
Wer kann die Daten einsehen?
Wer die Daten einsehen kann
Die Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert und sind öffentlich nicht einsehbar. Dies ist nur abrufberechtigte Personen eines behandelnden Krankenhauses möglich, sofern die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Abrufberechtigt sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte, die vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt wurden und sich authentifizieren müssen.
Was mit dem Organspende-Ausweis passiert
Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder in schriftlicher Form hinterlegt werden. Auch eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen ist möglich.
Wann das Organspende-Portal startet
Da das Organspende-Register stufenweise aufgebaut wird, sollte die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende weiterhin auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festhalten werden. Beide Dokumente bleiben auch im Anschluss and die vollständige Inbetriebnahme des Registers gültig. Der Organspendeausweis kann unter organspende-info.de online ausgefüllt, selbst ausgedruckt oder kostenfrei als Plastikkarte bestellt werden.
Enzscheidungs- oder Widerspruchlösung
Was unter Widerspruchslösung zu verstehen ist
Die vom Bundesgesundheitsminister angesprochene Widerspruchslösung ist in einigen Ländern Europas, nicht aber in Deutschland gültig. Hierbei muss ein ausdrücklicher Widerspruch zur Organentnahme gegeben werden, damit eine Organspende nach dem Tod ausgeschlossen wird. Anders ausgedrückt: liegt kein Widerspruch zum Beispiel in einem Widerspruchsregister vor, können nach dem Tod Organe zur Transplantation entnommen werden.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
Eine Regelung fehlt schon immer ...
... sagte ein Freund von mir, der leider keine funktuionierende Niere mehr hat. Er sagte sinngemaess: Wer hier keine Spendenbereitschaft hat, also sich bereit erklaert im eigenen Todesfalle seinen Koerper als Spender zur Verfuegung stellt, sollte auch nicht als Nutzniesser einer solchen Spende davon profitieren, ergo der kriegt kein SPenderorgan bzw. kommt in der Prioritaetenliste nach den beduerftigen potentiellen Spendern. Das war sein Gedanke als Betroffener. Das machte mich sehr nachdenklich - ginge das rechtlich ueberhaupt?
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