Inland

Elektronische Patientenakte: Wer sie erhalten soll, was erfasst wird

Nur wenige Patient*innen nutzen die Möglichkeit ihre Daten digital zu speichern. 2025 soll deshalb die elektronische Patientenakte kommen. Einen Zwang dazu wird es allerdings nicht geben.

von Sebastian Thomas · 14. Dezember 2023
Die elektronische Patient*innenakte - kurz ePA: Bis Ende 2024 bekommt jede*r gesetzlich Versicherte eine. Nur wer keine will, müsste widersprechen.
Die elektronische Patient*innenakte - kurz ePA: Bis Ende 2024 bekommt jede*r gesetzlich Versicherte eine. Nur wer keine will, müsste widersprechen.

Bisher haben nur wenige der 74 Millionen gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte. Das soll sich bald ändern. Am Donnerstag hat der Bundestag die Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2025 beschlossen. „Damit wird die Behandlung gerade von schweren Erkrankungen wie Krebs deutlich besser und Forschung mit KI bei uns möglich“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Bisher ist die digitale Patient*innenakte freiwillig

Die damit einhergehenden Regeln zum Datenschutz würden so geregelt, dass sie für Ärzt*innen und Patient*innen praktikabel sind. „Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahnarzt sieht, bei welchem Psychotherapeuten ich wegen einer schweren Psychose behandelt werde, muss ich dem Zahnarzt den Zugriff auf diese Daten verweigern können“, sagte Lauterbach bereits im April den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Noch ist die E-Akte ein rein freiwilliges Angebot und soll es auch bleiben. Es gilt allerdings das „Opt-out“-Prinzip Wer sie nicht will, muss aktiv widersprechen. Verantwortlich für die Führung sind die gesetzlichen Krankenkasse. Auch die privaten Kassen können ihren Kund*innen die E-Akte anbieten. In dem persönlichen Datenspeicher finden sich etwa Befunde, Röntgenbilder und Auflistungen eingenommener Medikamente. Die digitale Akte soll Patient*innen voraussichtlich ein Leben lang begleiten – bei allen Ärzt*innen.

Krankenkassen können nicht alles sehen

Dabei steht die Versorgung der Patient*innen im Vordergrund: Oft werden Untersuchungen wiederholt, was nicht notwendig ist, wenn vorherige Untersuchungsergebnisse nicht bekannt sind. Ärzt*innen sollen deshalb dafür belohnt werden, wenn sie zum Start der E-Akte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. Krankenkassen bekommen weiterhin keinen Zugriff auf die medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte, sondern nur auf die Abrechnungsdaten.

Der Text erschien am 24. April 2024 und wurde am 14. Dezember aktualisiert.

2 Kommentare

Gespeichert von Rosa Kötter (nicht überprüft) am Do., 14.12.2023 - 12:08

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Ich werde sie nutzen!

Gespeichert von Rita Schlett (nicht überprüft) am Do., 14.12.2023 - 15:10

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Zwar ist die Digitalisierung auch im ambulanten Gesundheitswesen überfällig und notwendig.
Dennoch möchte ich hier und heute deutlich sagen, dass es Menschen sind m i t Fachberufen, die im Bereich der ambulanten Gesubdheitsversorgung Dienstleistungen am (kranken) Menschen erbringen. Ich selbst bin ausgebildete Medizinische Fachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung in Arztpraxen unterschiedlicher Fachgebiete und auch in 2 Krankenhäusern. Mir ist dabei Folgendes aufgefallen: Krankenhäuser und ihre Beschäftigten genießen eine wesentlich bessere Akzeptanz und auch Wertschätzung als beispielsweise meine Berufsgruppe. Dabei stehen wir gemeinsam mit unseren ärztlichen Chefinnen und Chefs in den niedergelassenen Kassenarztpraxen an vorderster Front. Wir stellen die haus- und fachärztliche Grundversorgung in unserem Land sicher. Während der Corona-Pandemie haben die ambulanten Praxen ca. 80 - 90 % der an Covid-19 erkrankten Menschen behandelt. Wir waren und sind das Bollwerk v o r den Kliniken, die nur die schwer und schwersterkranken Menschen mit großem technischen und medizinischen Know-how behandelt haben. In der öffentlichen Wahrnehmung wurden diese tollen Leistungen anerkannt und wurden mit Bonuszahlungen honoriert. Das ist auch okay, n u r von unserer Leistung war nie die Rede. Das ist wirklich traurig und beschämend!!! Die Politik - namentlich die zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU und Prof. Dr. Karl Lauterbach, SPD scheinen noch nie etwas vom Beruf der Med. FACHANGESTELLTEN gehört zu haben. Dabei haben wir uns um völlig verunsicherte und verängstigte Patienten gekümmert, haben in großem Umfang Impfkampagnen gemanagt und in den Praxen durchgeführt bei maximalem bürokratischen Aufwand und nie eine Bonuszahlung erhalten.
Viele meiner Kelleg*innen sind absolut enttäuscht und haben diesen vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf aufgegeben. Jetzt sind wir ein Mangelberuf und ich fürchte, die Digitalisierung und die elektronische Patientenakte allein werden nicht ausreichen, um eine qualifizierte ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. STICHWORTE: Ärztemangel besonders im ländlichen Raum; eine Abnahme der Bereitschaft junger Menschen eine qualifizierte duale Ausbildung im Dienstleistungsbereich Gesundheit zu absolvieren; mangelnde Fort- und Weiterbildungsoptionen bei angemessener Bezahlung...etc.
Hier sind große Baustellen, die die Politik dringend angehen muss - parallel zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Rita Schlett
64832 Babenhausen