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Straffreiheit bei Selbstanzeige? Was die SPD gegen Steuerbetrug plant

3. August 2026 16:17:44
Jährlich entgehen dem Staat durch Steuerbetrug Milliarden Euro. Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig wollen Steuerhinterziehung härter bekämpfen. Was sich jetzt ändern soll – und was Expert*innen dazu sagen. 
Stefanie Hubig und Lars Klingbeil unterhalten sich

Auf einer Pressekonferenz in Berlin haben Justizministerin Stefanie Hubig (l.) und Finanzminister Lars Klingbeil ihren Aktionsplan gegen Steuerkriminalität präsentiert.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben Maßnahmen angekündigt, damit der Staat effektiver gegen Steuerkriminalität vorgehen kann. Steuerbetrug soll stärker verfolgt und die Strafen sollen deutlich erhöht werden. Ihren „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ stellten sie im Juli gemeinsam in Berlin vor. Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.

Steuerbetrug: Wie hoch der Schaden für den Staat ist 

Die Schätzungen des Schadens durch Steuerhinterziehung schwanken zwischen 50 und 200 Milliarden Euro. Die Juristin und Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende Anne Brorhilker schätzt, dass dem deutschen Staat etwa 100 Milliarden Euro jährlich durch Steuerbetrug entgehen, erklärt sie bei „ZDFheute“. Das wären rund zehn Prozent der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden, die im Jahr 2025 bei insgesamt 989,8 Milliarden Euro lagen, oder auch ein Fünftel des Bundeshaushalts, der im vergangenen Jahr rund 500 Milliarden Euro umfasste.

Welche Straftaten unter Steuerkriminalität fallen

Es geht um Steuerhinterziehung, wie das Verschweigen von Einkünften und Vermögen oder die Steuerflucht ins Ausland; um Steuerbetrug mit großen Mengen Bargeld und um Schwarzarbeit. Es geht aber auch um organisierte Kriminalität wie bei sogenannten Karussellgeschäften, in denen die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wird, um die Gründung von Briefkastenfirmen in Steueroasen oder auch Tricksereien mit Dividenden, bekannt aus den Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften.

Was Lars Klingbeils Aktionsplan vorsieht

„Steuerbetrüger, die sich mit kriminellen Tricks die Taschen vollmachen, dürfen damit nicht durchkommen“, fordert SPD-Minister Klingbeil. Kern des Aktionsplans sei es deshalb, den Ermittlungsdruck und das Ermittlungsrisiko zu erhöhen. Laut Aktionsplan soll dafür beim Zoll ein neues Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität geschaffen werden. Hier sollen Steuerfahnder*innen aus den Ländern, Ermittler*innen und Analyst*innen der Bundesbehörden wichtige Verfahren koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. Das sei einer der „wichtigsten Punkte, der uns immer wieder von Expertinnen und Experten mitgegeben wurde“, erklärte Klingbeil. Ebenfalls gemeinsam mit den Ländern soll als Teil dieses Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität ein Datenanalysezentrum geschaffen werden. Künstliche Intelligenz werde helfen, große Datenmengen zu durchsuchen, komplexe Unternehmensgeflechte zu entwirren und Strohmänner besser zu identifizieren, hofft Klingbeil.

Warum Hubig härtere Strafen fordert

Für Stefanie Hubig sind die derzeitigen Strafandrohungen zu niedrig. In der organisierten Steuerkriminalität drohten derzeit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren, erklärte sie. Hier seien höhere Strafen angemessen. Fälle, in denen Steuern in Millionenhöhe systematisch hinterzogen werden, sollen künftig mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden können. Ebenso geplant sind höhere Geldbußen für Unternehmen, aus denen heraus Steuerkriminalität begangen wird. Ein Gesetzentwurf sei hier bereits auf den Weg gebracht, das Höchstmaß für Geldbußen soll vervierfacht werden.  

Laut Aktionsplan soll für Steuerhinterziehung wieder der Verbrechenstatbestand eingeführt werden. Die Straffreiheit bei Selbstanzeigen soll hingegen „in ihrer heutigen Form“ abgeschafft werden. Für Hubig setzte die bisherige Regelung falsche Anreize. Wer Steuern hinterzieht, müsse mit Konsequenzen rechnen, betont sie.

Wie es mit dem Aktionsplan weitergeht

Bereits im vergangenen Jahr hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigt, den Kampf gegen die organisierte Finanzkriminalität zu verstärken. Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung vorgelegt, der im November 2025 vom Bundestag beschlossen wurde. Für das Jahr 2027 sollen 1.500 neue Stellen beim Zoll eingerichtet werden, erklärte Klingbeil. Für August hat Klingbeil einen Entwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz angekündigt. Es soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und wesentliche Teile des Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität umsetzen.  

Wie Expert*innen die Pläne bewerten

Für Anne Brorhilker, Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende, enthält der Aktionsplan eine „Bandbreite an sinnvollen Maßnahmen“. In einem Pressestatement bezeichnete sie es als sinnvoll, ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll zu schaffen, das Polizei und Steuerfahndung einbezieht. Ebenso begrüßte sie, dass schwere Fälle von Steuerhinterziehung wieder als Verbrechen gewertet werden sollen. „Dass Ermittlungsverfahren in diesen Fällen nicht mehr einfach gegen Geldauflagen eingestellt werden können, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit“, betonte die Juristin. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Di., 04.08.2026 - 13:04

Permalink

Man kann nur hoffen, dass die SPD sich endlich einmal durchsetzt und bewirkt, dass diese Milliardenbeträge, die Merz, Reiche & Co. bei den Armen kürzen wollen, dort und von denen eingenommen werden, wo sie auch zu entrichten sind!
Ein konsequentes Vorgehen gegen diesen Steuerbetrug würde auch endlich der SPD wieder Stimmen bei Wahlen einbringen, aber daran scheint die Union kein Interesse zu haben.

Gespeichert von Gerald Kolb (nicht überprüft) am Mi., 05.08.2026 - 18:35

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Steuerbetrug ist - zu Recht - strafbar, Steuerverschwendung de facto nicht. Der Bürger (jeder Bürger!) schuldet dem Staat Steuerehrlichkeit, die öffentlichen Hände schulden dem Bürger Steuerredlichkeit. Die eine Seite darf öffentliche Mittel nicht verkürzen, die andere darf sie nicht verschwenden und der Gesetzgeber muss die Steuererhebung auf das absolut "notwendigen Maß" begrenzen, denn Steuern sind zurückgehend auf die Rechtsauffassung der römischen Republik aus scholastisch-ethischer Sicht laut Thomas von Aquin ("Summa Theologiae") legitimierter Raub "licita rapina". Was darüber hinaus geht, ist nach dieser Ethik ungerechtfertigter banaler "Raub". Darüber, was an staatlichen Aufgaben und Pflichten als "notwendig" erachtet wird, herrscht - anders als bei den Römern und der scholastischen Theloogie - heutzutage Streit um Steuern und Abgaben. Hinzu kommt, dass Steuern und Abgaben zunehmend als Instrument der "Verteilungsgerechtigkeit" zur Herstellung von Gleichheit verstanden werden.

Herr Kolb, danke für den Ausflug in die Römer-Zeit und zu Thomas von Aquin. Aber der zwischenzeitlich eingetretene, verfestigte und alles beherrschende real existierende Kapitalismus hat andere Bedingungen als die moralische Sicht eines Thomas von Aquin. Das mag man bedauern oder auch nicht. 'Verteilungsgerechtigkeit' und 'Gleichheit' scheinen für Sie jedenfalls negativ besetzt zu sein. Trauen Sie sich. Wechseln Sie zur Kubicki-FDP - nicht zu verwechseln mi der Karl-Hermann-Flach-FDP der 'Freiburger Thesen'.
Schönes Wochenende!
Helmut Gelhardt

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