Inland

Bundestagswahl: Deshalb will die Ampel das Wahlalter auf 16 Jahre senken

Schon an der nächsten Bundestagswahl 2025 sollen auch 16- und 17-Jährige teilnehmen können. Dafür will die Ampel-Koalition das Grundgesetz ändern. Eine Mehrheit dafür ist aber noch nicht in Sicht.

von Lars Haferkamp · 24. Januar 2024
Die Ampel-Koalition ist sich einig: Wer 16 Jahre alt, soll künftig den Bundestag mitwählen dürfen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit wird allerdings die Union gebraucht – und die ist noch nicht überzeugt.

Die Ampel-Koalition ist sich einig: Wer 16 Jahre alt, soll künftig den Bundestag mitwählen dürfen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit wird allerdings die Union gebraucht – und die ist noch nicht überzeugt.

Zur Europawahl am 9. Juni können erstmals auch Wähler*innen ab 16 Jahren mitstimmen. In sechs Bundesländern können sie es bereits bei Landtagswahlen, in zehn bei Kommunalwahlen. Nur auf Bundesebene noch nicht. Das will die Ampel-Koalition nun ändern. Ihr Ziel: Zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2025 soll das Mindestalter zur Wahl statt jetzt 18 nur noch 16 Jahre betragen.

Um das Wahlalter auf Bundesebene abzusenken, will die Ampel das Grundgesetz ändern. Das ist auch nötig, denn das Wahlalter ab 18 Jahren ist in der Verfassung festgeschrieben. Zum bislang letzten Mal wurde das Wahlalter auf Bundesebene 1972 gesenkt. Die sozial-liberale Regierung von Bundeskanzler Willy Brandt sorgte vor mehr als 50 Jahren dafür, dass nicht mehr ab 21, sondern schon ab 18 Jahren zum Bundestag gewählt werden durfte.

Wahlen: Jüngere werden von Älteren zunehmend majorisiert

Seit den 70er-Jahren ist die Bevölkerung der Bundesrepublik aber deutlich älter geworden. Die jüngeren Wähler*innen werden immer weniger, die älteren immer mehr. Dieser Effekt würde gemildert, wenn das Wahlalter gesenkt wird. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil manche Themen, wie etwa der Klimawandel, die junge Generation deutlich stärker betreffen als die ältere.

Konservative Kritiker*innen einer Absenkung des Wahlalters monieren, während 16-Jährige danach künftig alt genug zum Wählen seien, würden sie im Strafrecht erst ab 21 Jahren als Erwachsene gesehen, vorher gelte oft das Jugendstrafrecht. Da werde mit zweierlei Maß gemessen. Doch Fakt ist: Zwischen Strafrecht und Wahlrecht besteht kein Zusammenhang – bisher nicht und künftig auch nicht.

Verfassungsänderung nur mit CDU und CSU möglich

Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Das geht nicht ohne CDU und CSU. Hier ist man bis jetzt noch nicht überzeugt von einer Senkung des Wahlalters, obwohl es sie bereits in vielen von der Union regierten Bundesländern gibt. Da der Bundesrat entscheidend an der Gesetzgebung des Bundesrates beteiligt ist, haben 16- und 17-Jährige also bereits heute über die Landtagswahlen Einfluss auf die Bundespolitik. Warum zeigen sich CDU und CSU also auf Bundesebene so kritisch?

Insider*innen vermuten, die Union wolle so Verhandlungsmasse aufbauen. Denn CDU und CSU wollen eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages von vier auf fünf Jahre durchsetzen. So wie es bereits für die meisten Landesparlamente der Fall ist. In Berlin wird deshalb darüber spekuliert, ob es eine Paket-Lösung beider Fragen geben könnte: Die Ampel könnte der Verlängerung der Wahlperiode zustimmen und die Union im Gegenzug der Herabsetzung des Wahlalters. Über beide Fragen sollen zur Zeit Gespräche zwischen den Parteien laufen.

Wem nutzt und wem schadet ein niedrigeres Wahlalter?

Keine Rolle in der Debatte über eine Absenkung des Wahlalters spielt – bis jetzt – übrigens das Wahlverhalten der Erstwähler*innen. Das gibt durchaus Anlass zur Sorge. Bei den Landtagswahlen in Hessen und Bayern im Oktober 2023 hatten nämlich besonders viele Erstwähler*innen ihre Stimme der AfD gegeben. Würde eine Absenkung des Wahlalters damit also die Populist*innen stärken und die Demokratie schwächen?

In der Ampel-Koalition sieht man das Problem. Der hohe AfD-Anteil bei Erstwähler*innen wird als Weckruf an alle Demokrat*innen verstanden, verstärkt um junge Wähler*innen zu werben. Dass das erfolgreich sein kann, zeigt ein Blick auf die Wahlen vor wenigen Jahren. Da votierten die Erstwähler*innen nämlich nicht in großer Zahl für Rechtsaußenparteien, da war für viele das wichtigste Thema der Klimaschutz. 

Die demokratischen Parteien haben es also ein Stück weit selbst in der Hand, welche Themen Erstwähler*innen bewegen und welche Kräfte sie wählen. In der Ampel ist man sich in jedem Fall einig: Die Entscheidung zum Wahlalter wird nicht davon abhängig gemacht, welchen Parteien sie möglicherweise nutzt und welchen sie schadet.

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1 Kommentar

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 24.01.2024 - 16:12

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ist auch gut so, denn die jungen Leute tragen die Zukunft, nicht die alten "Weißen Männer2. Dass lässt auch erwraten, dass wir als Partei profitieren, zumal die jungen Leute ja weit überwiegend Neubürger sind, denen wir uns ja wie kaum eine andere Partei in unseren Anstrengungen besonders widmen- die also wer, wer ihre Interessen auch gegen Mehrheiten vertritt. Gut, dass hier nicht nachgelassen wird in den Anstrengungen, das Feuer muss ingang bleiben, dann klappt es auch eines Tages.
Neben dem Alter sollte auch weiter darum gekämpft werden, das Wahlrecht ungeachtet der Staatsangehörigkeit an den ausreichend langen Aufenthalt hierzulande zu knüpfen. Wer 6 Monate Aufenthalt nachweisen kann, sollte auch wählen dürfen, schliesslich betrifft ihn ja auch -anders als den Urlauber, der nur wenige Wochen im Lande als Gast sich aufhält- das, was politisch beschlossen wurde.