Inland

Sicherheitspaket im Bundestag: So sehen die Änderungen an den Gesetzen aus

Bereits diese Woche könnte das Sicherheitspaket der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossen werden. Die hatte zuvor nachgebessert: die biometrische Gesichtserkennung wird nur in besonderen Fällen erlaubt sein.

von Christian Rath · 14. Oktober 2024
biometrische Gesichterkennung, Symbolbild

Biometrische Gesichtserkennung anhand von Fotos aus dem Internet soll nur bei besonders schweren Straftaten angewendet werden dürfen.

Die Koalition hat sich auf letzte Änderungen beim Sicherheitspaket geeinigt. Nachbesserungen gab es insbesondere beim biometrischen Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet. 

Das Sicherheitspaket war Ende August von der Bundesregierung unmittelbar nach dem Messerattentat von Solingen vereinbart worden, bei dem drei Menschen starben. Es sieht Verschärfungen in Sicherheitsgesetzen und im Migrationsrecht vor. Bei einer Anhörung im Bundestags-Innenausschuss zeigten Sachverständige Ende September viele Kritikpunkte auf, weshalb die Verabschiedung der beiden Gesetze auf Wunsch aller drei Fraktionen zunächst verschoben wurde.  

Gesichtserkennung eingeschränkt

Die größten Änderungen gibt es nun bei der biometrischen Gesichtserkennung anhand von Fotos aus dem Internet. Diese soll sowohl der Polizei als auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlaubt werden. Die Polizei soll diese Form der Fotofahndung aber nur noch bei besonders schweren Straftaten und zur Ermittlung von Tatverdächtigen (nicht bei Zeugen) anwenden dürfen. Da das Innenministerium bisher nicht sagen konnte, wie die biometrische Gesichtserkennung mit Hilfe von Internet-Fotos überhaupt realisiert werden soll, wurde hier von den Koalitionären eine wichtige neue Bedingung eingeführt: 

Die Befugnis kann erst genutzt werden, wenn die Bundesregierung eine Verordnung erlassen hat, in der sie „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ regelt. Zuvor muss die Bundesdatenschutzbeauftragte angehört werden. Zudem soll die neue Befugnis nach drei Jahren durch eine unabhängige Einrichtung evaluiert werden. 

Klarstellung bei Geflüchteten

Im Migrationsrecht gab es an den wesentlichen Punkten keine inhaltlichen Änderungen, nur Klarstellungen. Geflüchtete, die nach Deutschland kamen, obwohl nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, sollen keine Sozialleistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz mehr erhalten, sobald eine Aufnahmezusage des zuständigen Staates vorliegt. Stattdessen sollen sie nur noch zwei Wochen lang eingeschränkte „Überbrückungsleistungen“ („Bett, Brot und Seife“) erhalten. Hier soll nur klargestellt werden, dass die Ausreise in den zuständigen EU-Staat „rechtlich und tatsächlich“ möglich ist. Dabei soll die Einschätzung des BAMF maßgeblich sein.

Anerkannte Geflüchtete, die in den Staat zurückreisen, in dem ihnen Gefahr droht, sollen ihren Schutzstatus dadurch weiterhin in der Regel verlieren. Hier wird aber klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn die Heimreise „sittlich zwingend geboten ist“, etwa zur Beerdigung der Eltern. Die deutschen Behörden müssen vorab informiert werden. 

Messerverbote in Bussen

Die Regelungen zu Messerverboten in Bussen, Bahnen und Messerverbotszonen wurden neu formuliert. Es soll nun deutlicher werden, welche Ausnahmen gelten (etwa in Restaurants). 

Die Änderungsanträge der Koalitions-Experten sollen am Dienstag in den Fraktionen und am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestags beraten werden. Am Donnerstag oder Freitag sollen die beiden Gesetzentwürfe im Plenum beschlossen werden. So könnte der Bundesrat, der am Freitag tagt, auch gleich zustimmen.

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3 Kommentare

Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Mo., 14.10.2024 - 13:31

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Leider kann ich diesem immer übergriffig werdenden Staat/Regierung in Sachen Mäßigung keinen Glauben schenken. Corona war für mich im Nachhinein eine Lehre und noch immer sind die dabei unverantwortlich Handelnden in Amt und Würden auch wenn die RKI-Protokolle deren unverantworliches Handeln klipp und klar offen legen. (Frau Buyx wurde gar Bundesverdienstgekreuzigt). Und ich muss aufpassen was ich sage und denke, denn es könnte ja Staatsdelegitimierend sein.
Populistisches Getue um "Messerverbote" sind Unfug, denn: Menschen umbringen oder verletzen ist verboten !!! Da brauche ich keine Sondergesetze.

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mo., 14.10.2024 - 17:24

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an der Herstellung der so arg vom politischen Gegner, vom Richterbund und vielen, vielen anderen kritisierte , jetzt vereinbarte Fassung mitgewirkt haben. Das jetzt zu erwartenden Paket stellt ja nun sicher, dass wir an der Asylmigration festhalten können, so wie wir dies immer uns auf die Fahnen geschrieben hatten. Mit großer Sorge hatte ich die ursprüngliche Absicht der Vorenthaltung von Leistungen bei solchen Schutzsuchenden betrachtet, die aus anderen EU Mitgliedstaaten zu uns flüchten müssen. Ich bin sicher, dass wir nun die Asyldebatte aus dem anstehenden Bundestagswahlkampf werden heraushalten können und uns ganz der sozialen Gerechtigkeit werden widmen können

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Di., 15.10.2024 - 15:27

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"Die Polizei soll diese Form der Fotofahndung aber nur noch bei besonders schweren Straftaten und zur Ermittlung von Tatverdächtigen (nicht bei Zeugen) anwenden dürfen."

So geht es immer los. Angeblich "nur bei besonders schweren Taten" und später dann auch bei allen anderen. Ich kann mich noch an Zeiten erinnernt, da mussten sich nur Schwerverbrecher die Fingerabdrücke abnehmen lassen. Heutzutage bekommt man als unbescholtener Bürger keinen Ausweis mehr ohne die Fingerabdrücke abzugeben.