Migrationsabkommen mit Georgien: So wird die Zuwanderung künftig geregelt
Deutschland und Georgien haben ein Migrationsabkommen geschlossen. Es soll die Rückführung abgelehnter Asylbewerber*innen vereinfachen und setzt auf andere Wege der Zuwanderung.
BMI/Jens Oellermann
Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihrem georgischen Amtskollegen Vakhtang Gomelauri in Tbilissi.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Mittwoch ein gemeinsames Migrationsabkommen mit ihrem georgischen Amtskollegen Gomelauri unterzeichnet. "Wir werden mit dem Abkommen die bereits gute Zusammenarbeit bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen weiter stärken“, hatte Faeser vor der Reise in die georgische Hauptstadt Tbilissi erklärt. „Das ist ein weiterer Schritt zu einer wirksamen Begrenzung der irregulären Migration.“
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist der Handlungsbedarf groß. Von Januar bis November 2023 kamen 15,6 Prozent der abgelehnten Asylerstanträge in Deutschland aus Georgien und Moldau. 8993 Asylanträge von Menschen aus der Kaukasusrepublik wurden bundesweit gezählt. Davon wurden 0,3 Prozent anerkannt.
Auch mit der Republik Moldau werden aktuell Gespräche geführt, um eine entsprechende Vereinbarung auf den Weg zu bringen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten jüngst beschlossen, Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsländer einzustufen.
Einwanderung von Fachkräften ermöglichen
"Mit Migrationsabkommen ordnen und steuern wir Migration“, so Faeser. „Wir ermöglichen die Einwanderung von Fachkräften, die wir in vielen Branchen dringend benötigen. Zugleich vereinbaren wir verbindlich, dass Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland wieder zurückkehren."
Mit dem Migrationsabkommen werden außerdem Perspektiven für Saisonarbeitskräfte geschaffen. Es werden gezielt Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgebaut, um den Ausstieg aus prekären Arbeitsverhältnissen von georgischen Staatsangehörigen in Drittstaaten zu fördern.
Zudem werde durch das Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung von Fachkräften des Bildungsaustauschs gestärkt, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Deutschland und Georgien verpflichten sich, die länderübergreifende Zusammenarbeit durch den Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschenden im Rahmen bestehender Programme zu stärken.
Kooperation auf Augenhöhe
Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt das Migrationsabkommen mit Georgien. „Es steht beispielhaft dafür, wie erfolgreiche Diplomatie und Kooperation auf Augenhöhe irreguläre Migration begrenzen kann“, so Wiese.
Das Abkommen unterstütze nicht nur das Zurücknehmen abgelehnter Asylbewerber*innen. Es vereinfache zudem den Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschern. „Das sind genau die Art von Migrationsabkommen, die uns vorschweben“, so Wiese. „Davon brauchen wir mehr.“
Auch auch aus den Bundesländern kommt Zustimmung. „Migrationsabkommen enthalten neben Absprachen im Hinblick auf Rückführungen auch Anreize für legale Migration und stoßen daher in den Herkunftsstaaten auf eine größere Akzeptanz als reine Rückübernahmeabkommen“, so ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung.
Mit Stand 31. Oktober waren im Land Berlin 1.559 georgische Staatsangehörige „vollziehbar ausreisepflichtig“, so die Behörde. Hiervon werden derzeit 901 Personen geduldet. „Georgien gehört damit zu den Herkunftsländern, die für Berlin besonders relevant sind.“
Weitere Abkommen werden vorbereitet
Auch mit Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan und Marokko verhandelt die Bundesregierung aktuell über Migrationsabkommen. Im Rahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Zuwanderung sieht sie darin einen Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist.
ich sehe das nicht ganz so positiv, wie dies hier
dargestellt wird, denn mit der geregelten Zuwanderung entziehen wir dem Land Fachkräfte, die dort auch benötigt werden. Es ist unsere historische Pflicht den Nachfolgestatten der früheren SU - und anderer unter unserer Geschichte leidgeprüfter Nationen gegenüber, die Menschen aufzunehmen, die dort in ihrer Heimat nicht zurande kommen, um sie hier zu versorgen und zu qualifizieren. Unsere d9iesbezüglichen Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, denn wir agieren hier ja schon recht erfolgreich. Warum soll dies anderen Menschen vorenthalten bleiben. Ich plädiere für weiterhin offene Grenzen- das ist unser Weg zum Erfolg.