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Haushalt 2024: Was die vorläufige Haushaltsführung bedeutet

Der Bundeshaushalt für 2024 kann nicht mehr in diesem Jahr beschlossen werden. Welche Folgen hat eine vorläufige Haushaltsführung auf die Ausgaben des Staates? Was wird weiter finanziert, was nicht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

von Vera Rosigkeit · 12. Dezember 2023
Bundeskabinett

Müssen sich einigen: Bundeskanzler Olaf Scholz (m.), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (li.) und Bundesfinanzminister Christian Lindner im November 2023

Noch haben sich die Ampel-Parteien im Streit um den künftigen Bundeshaushalt 2024 nicht geeinigt. SPD und Grüne wollen Kürzungen im Sozialbereich nicht hinnehmen und plädieren für das erneute Aussetzen der Schuldenbremse, was der Regierung ermöglichen würde, mehr Kredite aufzunehmen als die im Grundgesetz festgeschriebene Regelung der Schuldenbremse erlaubt. Die FDP hält dagegen am Einhalten der Schuldenbremse fest, was zu Kürzungen bei den Haushaltsaugaben führen würde. Aber auch wenn die Regierung noch in diesem Jahr eine Einigung erzielt, muss der Haushalt noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, was zeitlich in diesem Jahr nicht mehr möglich ist.

Welche Konsequenzen hat es, wenn die Regierung ohne einen beschlossenen Haushalt ins neue Jahr geht?

Auch für diese Fälle gibt es eine rechtliche Grundlage: Sollte vor Beginn des Haushaltsjahres 2024 vom Parlament noch kein Haushalt verabschiedet werden, gibt eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Dies ist insbesondere in Jahren nach einer Bundestagswahl der Fall, zuletzt im Jahr 2022. So kann der Staat weiterhin laufende Verpflichtungen erfüllen. Ein „Shutdown“ wie in den USA, wo Staatsbedienstete in den Zwangsurlaub geschickt und öffentliche Einrichtungen geschlossen werden müssen, kann so in Deutschland nicht eintreten.

Was regelt die vorläufige Haushaltsführung?

Grundsätzlich bleiben der Bund und Länder zahlungsfähig. Verpflichtende Ausgaben wie Gehälter für Staatsbedienstete oder Pensionen für Beamt*innen, aber auch Zahlungen an Organisationen können weiter getätigt werden. Auch bereits begonnene Investitionsvorhaben können weitergeführt werden sowie Maßnahmen, die der frühere Haushaltsgesetzgeber bereits bewilligt hat. Ebenfalls nicht betroffen sind staatliche Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld oder Bafög.

Was kann nicht mehr finanziert werden?

Die vorläufige Haushaltsführung legt fest, dass neue Maßnahmen nicht begonnen werden dürfen, es sei denn, sie sind sachlich und zeitlich unabweisbar. So hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) für mehrere Förderprojekte einen Antragsstopp vermeldet: Das betrifft sowohl die Förderung genossenschaftlichen Wohnens als auch altersgerechten Umbauens. Ebenfalls betroffen sind die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude und das Aufbauprogramm Wärmepumpe.

Aber auch Projekte im Sozialbereich und von Vereinen stehen auf der Kippe. Der Präsident der Diakonie Deutschland Ulrich Lilie warnte am Dienstag „vor gravierenden Folgeschäden im Sozialbereich“. Wenn die dringend benötigten Mittel nicht wie geplant zur Verfügung gestellt würden, müssten beispielsweise Migrationsberatungsstellen schließen, erklärt er. Menschen, die dringend Unterstützung benötigten, würden dadurch mit ihren Problemen allein gelassen. Große Planungsunsicherheit gebe es beispielsweise bei den Freiwilligendiensten oder der Demokratieförderung, wie beispielsweise dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wie geht es jetzt weiter?

In Dreiergesprächen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Vizekanzler Robert Habeck wird weiter nach Lösungen aus der Haushaltskrise gesucht. Montagabend wurden die Gespräche erneut vertagt. Danach müssen 17 Milliarden Euro im Etat 2024 eingespart werden. Scholz hatte am Samstag auf dem Bundesparteitag seiner Partei deutlich gemacht, dass es mit der SPD auch in einer solchen Situation keinen Abbau des Sozialstaats in Deutschland geben wird. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer sehr schweren aber nicht unlösbaren Aufgabe.
Medienberichten zufolge haben die drei Minister am Dienstag die Gepräche zum künftigen Haushalt weitergeführt. Danach sollen auch die Spitzen der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und der FDP anwesend gewesen sein.

 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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2 Kommentare

Gespeichert von Josef Drescher (nicht überprüft) am Mi., 13.12.2023 - 18:21

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Hallo, warum lässt der Kanzler so ungerührt auf sich einprügeln?
Für mich und ich hoffe, auch für uns alle ist klar. an der miesen Stimmung haben die Medien ihren gehörigen Abteil.
Für sie ist ringsum heile Welt, nichts stört einen geordneten Ablauf. Nie hatte es eine Regierung so leicht und ...und "trotzdem können sie es nicht"!
Ich wünsche mir, das zurück gefeuert wird und die Probleme klar gestellt werden.
Gruß jupp

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mo., 18.12.2023 - 13:44

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ne gezogen werden, ist ja völlig ok. Aber bitte doch nicht derart taktlos, wie hier in bezug auf Thomas Oppermann, Gott habe ihn selig
Oppermann: Ohne Debatte keine Akzeptanz für Corona-Regeln

Wenn schon, dann doch bitte in der vergangenheitsform- etwa....schon Thomas Oppermann hatte gefordert.....usw. Auferstanden ist er ja wohl nicht, man mag das beklagen