Zukunft der Rente: Auch Politiker*innen sollten einbezahlen
IMAGO/Bihlmayerfotografie
Gesetzliche Rentenversicherung: Auch Politiker*innen sollten künftig einzahlen.
Die Rente ist sicher. Dieser Satz des früheren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm hat sich tief ins Bewusstsein der Deutschen eingebrannt. Inzwischen stimmt er jedoch nicht mehr. Weil immer weniger Beitragszahler*innen immer mehr Rentenempfänger*innen gegenüberstehen, gerät das System ins Wanken. Die Rentenkommission der Bundesregierung hat deshalb schon vor einigen Wochen Vorschläge vorgelegt, wie die Rente stabilisiert werden kann.
Abgeordnete erhalten ihre Rente aus dem Haushalt
Während einige, wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, öffentlich heftig debattiert werden, haben andere bisher kaum Beachtung gefunden. So schlagen die Expert*innen vor, den Kreis der Versicherten auszuweiten. Perspektivisch sollen unter anderem weitere Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Für Beamte ist eine Übertragung der Reform auf die Beamtenversorgung vorgesehen.
2.528 Abgeordnete gibt es zurzeit in Deutschland, wenn man den Bundestag und die 16 Landtage zusammenzählt. Sie alle erhalten keine klassische Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse, sondern eine steuerpflichtige Altersentschädigung direkt aus dem Bundes- bzw. Landeshaushalt. Für einen Bundestagsabgeordneten bedeutet das nach einer vierjährigen Wahlperiode einen monatlichen Anspruch von 1.183 Euro im Alter.
Österreich macht vor, wie es geht
Die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, würde das Rentensystem nicht retten. Es wäre aber ein wichtiges Zeichen und ein bedeutender Schritt hin zur Abschaffung eines gefühlten „Zwei-Klassen-Systems“. Eine Einbeziehung würde zudem das Vertrauen der Bürger*innen in das Rentensystem stärken, da Politiker*innen von ihren Entscheidungen unmittelbar selbst betroffen wären. Unser Nachbarland Österreich macht es vor. Dort wurde das System der Politikerpensionen bereits 1997 abgeschafft.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist Chefredakteur des Vorwärts und auf Bluesky unter @kaid.bsky.social zu finden.
PolitikerInnen zu einem eigenen Berufsstand zu erklären, und damit den Arbeitern, Angestellten, und anderen in der Sozialgesetzgebung geannten Berufsgruppen gleichzustellen? Noch vor Jahren waren PolitikerInnen jedenfalls weit überwiegend Personen, die sich neben ihrem Beruf politisch betätigt haben, und so im eigentlichen Sinne Volksvertreter waren. Friedrich Ebert war Sattler, Georg Leber Maurer und Norbert Blüm Werkzeugmacher. Heute finden sich kaum noch Volksvertreter in dem vorgenannten Sinne im Parlament- so dass sich eine neue Berufsgruppe gebildet hat- die Politiker. Sie haben außerhalb der Politik keine Qualifikationen in traditionellen Berufen erworben und sind auf gedeih und Verderb dem Schicksal ihrer Partei ausgeliefert. Die Partei hat hier die Funktion einer Firma, eines Arbeitgebers- und scheitert die Partei (wie jetzt die FDP, und bald die CDSU), dann bleibt nur der Gang zum Arbeitsamt, denn ohne die Partei ist ja auch der Weg in Funktionen außerh. d.Pol. verschlossen
Es sollten alle Abgeordneten, nicht nur die des Bundestages, wie Arbeitnehmer behandelt werden. Sie sollten, wie auch die Beamten, Selbständige, Richter, Soldaten usw., in der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sein. Wem dieser Versicherungsschutz nicht ausreicht, der kann sich privat zusätzlich versichern.