Meinung

Warum Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe werden muss

20. August 2026 10:50:48
Klimaanpassung wird zur Gemeinschaftsaufgabe: Die SPD will das Grundgesetz ändern, damit der Bund Länder und Kommunen beim Schutz vor den Folgen des Klimawandels dauerhaft unterstützen kann. Die Union blockiert. Das ist nicht nur kurzsichtig – es geht zulasten der Menschen vor Ort.
Hubschrauber vor orange-rotem Himmel

Waldbrand im Hürtgenwald (Nordrhein-Westfalen), August 2026: Deutschland bekommt die Folgen der Klimakrise immer heftiger zu spüren.

Extreme Hitze, verheerende Waldbrände und ausgetrocknete Flüsse: Dass der Klimawandel und seine gefährlichen Folgen weder vor Staatsgrenzen noch vor den Grenzen von Bundesländern halt machen, hat dieser Sommer dramatisch vor Augen geführt. Wie dringend nötig eine effektive Klimaanpassung ist, konnte jeder mit eigenen Augen in vielen Medien sehen.

So eindeutig und klar also die Sachlage, so kompliziert ist in Deutschland leider die Kompetenzverteilung beim Thema Klimaanpassung. Denn drei Akteure wirken hier zusammen: der Bund, die Länder und die Kommunen. Da Gesundheit laut Grundgesetz Länderaufgabe ist, kann der Bund keine bundesweiten Standards zum Hitzeschutz festlegen. Er kann Länder und Kommunen bisweilen unterstützen, indem er einzelne konkrete Projekte fördert. Oft kann er aber nicht mal das.

Klimaanpassung: Viele gute Gründe für eine Gemeinschaftsaufgabe

Genau das will die SPD jetzt ändern. Bundesumweltminister Carsten Schneider und seine SPD-Kolleg*innen im Kabinett wollen, dass „Klimaanpassung und Naturschutz“ noch in dieser Legislaturperiode als „Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern“ ins Grundgesetz aufgenommen wird. Auf einen entsprechenden Prüfauftrag hatten sich Schwarz und Rot bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Für die SPD ist nun die Zeit gekommen zu handeln. Klimaanpassung und Naturschutz sollen zu einer zentralen gesamtstaatlichen Aufgabe werden.

Das ist auch nötig. Denn erstens ist der Schutz der Natur und vor den Folgen des Klimawandels zu wichtig, um ihn allein Ländern und Kommunen oder gar dem freien Spiel der Kräfte des Marktes zu überlassen. Und zweitens kann es sich Deutschland angesichts der dramatischen Ereignisse nicht mehr leisten, weiter Zeit zu verlieren – etwa mit Kompetenzstreitigkeiten der staatlichen Ebenen. Das bisherige, ziemlich unkoordinierte Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen kann niemanden zufriedenstellen.

Mehr Hitzeschutz für soziale Einrichtungen ermöglichen

Nur mit einer entsprechenden Ergänzung des Grundgesetzes kann der Bund sich dauerhaft, flächendeckend und rechtssicher an der so wichtigen Finanzierung von Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen, die jetzt noch weitgehend alleinige Kommunal- und Länderaufgaben sind. Der Bund könnte damit künftig so wichtige Aufgaben finanzieren wie den Hitze- und Gesundheitsschutz, unter anderem in sozialen Einrichtungen, die Entsiegelung von Flächen in Kommunen und mehr Stadtgrün, eine klimaresiliente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie eine effektivere Förderung des Hochwasserschutzes.

Das sollte auch CDU und CSU überzeugen. Die Behauptung von CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann, eine Grundgesetzänderung „bringt nichts“ und sei „der falsche Weg“ überzeugt nicht, zumindest niemanden, der mit der Sachlage und den Problemen vertraut ist. So haben sich die Umweltminister*innen aller Bundesländer – auch die der Union – noch im Mai einstimmig für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

Die Union sollte ihre Blockade einstellen

Im Konrad-Adenauer-Haus sollte man also verstehen: Es geht nicht um Ideologie oder Parteipolitik, sondern um Fakten. Es geht um konkrete Lösungen für konkrete Probleme. Deshalb sollte die Union ihre Blockade der „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ einstellen. Die Kabinettsklausur der Bundesregierung in der kommenden Woche wäre ein guter Moment dafür. Jetzt ist die Zeit, zu handeln! 

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