Rentenlücke bei Frauen: Was bei der Rentenreform nicht untergehen darf
IMAGO/Zoonar
Der Rentenbescheid ist für viele Frauen ein Schock: Wegen ihrer Erwerbsbiografie fällt ihre Rente deutlich geringer aus.
Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter – die Rentendebatte wird diese Woche wieder die Schlagzeilen bestimmen. Am Dienstag hat die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission ihren seit Monaten erwarteten Bericht vorgestellt. Dabei geht es um die großen Fragen: Wie lässt sich das Rentensystem zukunftssicher machen? Und wie lässt es sich überhaupt noch finanzieren?
Mit ihrer Rentenreform will die Bundesregierung folgendes Kernproblem angehen: Immer weniger Arbeitnehmer*innen zahlen für immer mehr Rentner*innen. Ein weiteres Kernproblem rückt, mal wieder, in die zweite Reihe: Dass Frauen nach wie vor weniger Rente bekommen als Männer, ein Unterschied von circa 25 Prozent.
Gender Pension Gap: Warum Frauen deutlich weniger Rente bekommen
Die Zahlen sind eindeutig. 2025 erhielten Frauen ab 65 Jahren im Schnitt rund 1.720 Euro Alterseinkünfte im Monat, Männer dagegen etwa 2.320 Euro. Alterseinkünfte meint Leistungen aus der Rentenversicherung, aber auch die Hinterbliebenenrente, genannt „Witwenrente“, die ein Partner nach dem Tod des anderen bekommen, um nicht finanziell abzustürzen. Ohne Hinterbliebenenrenten lag der sogenannte Gender Pension Gap sogar bei 36,9 Prozent.
Daraus folgt: Altersarmut ist in Deutschland vor allem eins – nämlich weiblich. Und doch findet sich der Begriff des Gender Pension Gap in den 33 Empfehlungen der Kommission gar nicht wieder. Dabei lässt sich die Rentenlücke nicht allein mit einer Reform des Rentensystems, wie es ist, beheben. Die Ursachen liegen weit davor.
Teilzeit und Care-Arbeit: Wo die Rentenlücke entsteht
Die Rentenversicherung tut nur, was sie tun soll: Sie spiegelt das Erwerbsleben wider. Und das Erwerbsleben von Frauen ist strukturell schlechter bezahlt, häufiger unterbrochen und seltener in Vollzeit. Wer jahrelang in Teilzeit gearbeitet hat, weil die Kita zu früh schließt oder die Pflege der Eltern sonst niemand übernahm, sammelt weniger Rentenpunkte. Wer im Minijob arbeitete, weil das Steuersystem für Verheiratete den Anreiz für einen gleichwertigen Verdienst systematisch kappt, bekommt am Ende weniger Rente.
Die Kommission schlägt unter anderem eine gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Modell vor, eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, sowie eine Einbeziehung von Selbstständigen, Abgeordneten und Vorständen von Aktiengesellschaften. Das sind Stellschrauben, die an der Finanzierung der Rente drehen. Wer den Gender Pension Gap ernsthaft schließen will, muss früher ansetzen: Beim Ehegattensplitting, bei einer besseren Entlohnung von Care-Berufen und bei der Frage, warum Erziehungszeiten für die Rente nur bis zu drei Jahre zählen – und die sich anschließende jahrelange Teilzeit nicht aufgefangen wird.
Dabei hat die Kommission im Vorfeld sogar einen Vorschlag diskutiert, der sinnvoll klang: das Rentensplitting. Bei diesem Konzept würden Rentenansprüche, die ein Ehepaar gemeinsam erarbeitet, automatisch hälftig aufgeteilt. Für jüngere Paare könnte das attraktiver sein, als die Hinterbliebenenrente. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung argumentiert schon länger, die Hinterbliebenenrente schwäche vor allem für Frauen den Anreiz, eigene Ansprüche aufzubauen. Ein Rentensplitting würde diese Verzerrung reduzieren.
Rentensplitting: Was der Bericht der Rentenkommission versäumt
Doch findet sich das Rentensplitting im Bericht der Kommission nicht wieder. Zur Hinterbliebenenrente heißt es nur, sie sei nicht zeitgemäß, eine Reform sei komplex. Es bestätigt sich: Konkrete Ideen mit Blick auf die Rentenlücke für Frauen fehlen.
In den Empfehlungen ist viel Gutes dabei, was Männern wie Frauen in Zukunft zugute kommen könnte. Insgesamt richtet sich der Blick aber auf die, für die das System ursprünglich gebaut wurde – Menschen mit langen, ununterbrochenen Vollzeitbiografien, und das sind meistens Männer. Will man für Verteilungsgerechtigkeit sorgen, muss man stärker auf die Situation der Frauen eingehen. Die Bundesregierung will den Empfehlungen der Kommission folgen. Bleibt zu hoffen, dass sie darüber hinausgeht.
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