Inland

Altersvorsorge: Rente oder Pension – Das sind die Unterschiede

4. Juni 2026 00:00:00
Sollen künftig auch Beamt*innen gesetzlich versichert werden? Das ist ein Vorschlag, um die Finanzen der Rentenkasse zu stabilisieren. Doch wer erhält Rente, wer eine Pension? Wir erklären die Unterschiede – und wie sie überwunden werden könnten.
Computergenerierter Wegweiser mit den Aufschriften "Rentenversicherung" und "Beamtenbeitrag"

Zwei Systeme, eine Richtung? Renten und Pensionen könnten zusammengelegt werden.

Ende Juni will die von der Bundesregierung eingesetzte Altersvorsorgekommission ihre Vorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Rente vorlegen. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Westdeutschen Rundfunks ergab nun, dass 86 Prozent der Befragten es richtig fänden, wenn Beamt*innen, Selbstständige und auch Politiker*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden. Nur jeder Zehnte (zehn Prozent) fände das falsch. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte diesen Vorschlag bereits im vergangenen Jahr in die Diskussion gebracht. Am Montag erklärte sie auf einer Veranstaltung der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf, dass sie an diesem Plan festhalte: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen“, sagte sie. 

Aber wo genau liegen die Unterscheide zwischen einer Rente und einer Pension? Wir erklären, worum es geht. 

Gesetzliche Rente: rund 1.150 Euro im Monat 

Im Jahr 2024 zahlten von den insgesamt rund 46 Millionen Beschäftigten in Deutschland rund 33 Millionen monatlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge beläuft sich aktuell auf 18,6 Prozent, davon zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils 9,3 Prozent des Bruttolohns. Für die Höhe der Rente sind sowohl die Anzahl der Beitragsjahre als auch die Höhe des Verdienstes entscheidend. Eine Durchschnittsrente erhält, wer 45 Jahre Beiträge in Höhe des jeweiligen Durchschnittlohns gezahlt hat. Die so errechnete durchschnittliche Bruttorente lag laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2024 bei 1.769 Euro. Neben Steuern sind davon noch Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.  

De facto lagen die Renten in Deutschland allerdings im gleichen Jahr weitaus niedriger. Der Grund: Scheiden Beschäftigte früher aus dem Erwerbsleben aus als gesetzlich vorgesehen, müssen sie Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Außerdem beziehen nicht alle ein Gehalt in Höhe des Durchschnittslohns, sondern verdienen weniger. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung ermittelte für das Jahr 2024 eine durchschnittliche Rente für Männer in Höhe von rund 1.340 Euro und für Frauen von rund 980 Euro. Der Durchschnittswert lag bei ca. 1.150 Euro.   

Beamtenpension: rund 3.240 Euro im Monat 

Beschäftigte im Staatsdienst sind da klar im Vorteil: Zunächst einmal zahlen Beamtinnen und Beamte keine Pflichtbeiträge in eine Rentenversicherung. Ihre Pension wird ausschließlich aus Steuergeldern finanziert. Zuständig hierfür sind die Haushalte des Bundes, von Ländern oder Kommunen. Die Höhe errechnet sich nach dem Gehalt, das in den letzten zwei Jahren verdient wurde und nach Dienstjahren. So erhalten Beamt*innen nach 40 Dienstjahren bis zu 71 Prozent des letzten Gehalts als Pension. Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Pension laut Statistischem Bundesamt bei 3.240 Euro. 

Autor*in
Avatar
Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

Weitere interessante Rubriken entdecken

Noch keine Kommentare
Schreibe einen Kommentar

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.