Was das Tariftreuegesetz für Beschäftigte und Unternehmen ändert
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Die SPD hat lange für ein Tariftreuegesetz im Bund gekämpft. Am 26.2.2026 wurde es im Bundestag verabschiedet
Es waren SPD und Gewerkschaften, die sich für ein Tariftreuegesetz im Bund stark gemacht haben. Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten sollte nicht mehr mit Steuergeldern subventioniert werden, war man sich einig. Denn bei der Ausgabe öffentlicher Aufträge erhielten viel zu oft Unternehmen den Zuschlag, die das günstigste Angebot vorlegten. Nicht selten, in dem bei Löhnen gespart wurde.
Was sind die Ziele des Tariftreuegesetzes?
Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele. Zum einen will es „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie“ stärken und das Tarifvertragssystem stabilisieren, kurz: für mehr Tarifbindung sorgen. Denn weil immer weniger Arbeitgeber*innen sich an einen Tarifvertrag binden, nimmt auch die Anzahl der Beschäftigten ab, für die ein Tarifvertrag gilt. Waren im Jahr 1998 noch 73 Prozent in Betrieben mit Tarifverträgen tätig, sank ihre Anzahl 2002 auf 68 Prozent und lag 2024 nur noch bei 49 Prozent. Der negative Trend bringt Nachteile mit sich, denn Beschäftigte mit Tarifvertrag verdienen meist mehr Geld und haben mehr Rechte.
Zum anderen soll das Gesetz für mehr fairen Wettbewerb sorgen: für Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Denn Betriebe, die nach Tarif bezahlen, seien „oft die Dummen, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“, erklärte Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt.
Ab wann greift das Tariftreuegesetz?
Laut Gesetzentwurf gilt es künftig für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags des Bundes ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Union hatte nach Vorlage des Gesetzentwurfs die Verabschiedung im Bundestag lange hinausgezögert. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales mussten Kompromisse zwischen SPD und Union gefunden werden. So findet das Gesetz auf Lieferaufträge keine Anwendung, erklärte der SPD-Politiker Jan Dieren im Interview mit dem „vorwärts“. Das heißt, wenn im Auftrag des Bundes Waren auch oberhalb einer Auftragssumme von 50.000 Euro bestellt werden, gilt das Gesetz für deren Herstellung nicht. „Das hätten wir uns anders gewünscht, ist aber ein weiterer Kompromiss“, so Dieren, der das Gesetz mit verhandelt hat.
Auch für Start-ups gibt es eine Ausnahme: für sie gilt ein Vertragswert von 100.000 Euro. Ausgenommen sind zudem Aufträge der Bundeswehr.
Was bedeutet das für die Unternehmen?
Ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro müssen Arbeitgeber*innen künftig vertraglich zusichern, Standards bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags einzuhalten. Das sind die für die jeweilige Branche geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass das „Tariftreueversprechen“ auch für mögliche Subunternehmen gilt, müssen dies dokumentieren und auf Anforderung nachweisen.
Gehen Aufträge nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung?
Nein. Allerdings sichern Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, mit ihrem Tariftreueversprechen zu, im Rahmen des Auftrags tarifrechtliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.
Wie profitieren Beschäftigte?
Das Gesetz schafft die Grundlage dafür, „dass tarifvertragliche Regelungen zur Entlohnung, zum bezahlten Mindestjahrurlaub sowie zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ vorgegeben werden können. Ihnen wird damit ein gesetzlicher Anspruch auf tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt, den sie im Streitfall vor den Arbeitsgerichten durchsetzen können. Auch Beschäftigte, die in nicht tarifgebundenen Betrieben tätig sind, erhalten künftig im Rahmen ihrer Arbeit für einen vom Bund finanzierten Auftrag den tarifvertraglichen Lohn, ebenso wie Zulagen und Weihnachtsgeld.
Ohne Tarifvertrag verdiene man im Durchschnitt elf Prozent weniger und arbeite länger, betonte Schmidt. „Im Schnitt hat man ohne Tarifvertrag 2.000 Euro weniger im Jahr. Das ist ein Urlaub mehr oder weniger, das macht schon einen Unterschied.“
Führt das Gesetz zu mehr Bürokratie?
Geplant ist eine bürokratiearme Ausgestaltung der Regelung mithilfe eines Zertifizierungsverfahren. Ist ein Zertifikat erteilt, entfallen Nachweispflichten.
Welche Sanktionen sind möglich?
Wer die Tariftreue unterläuft, muss mit Vertragsstrafen rechnen, mit einer Kündigung des Vertrages oder gar einem Ausschluss bei weiteren Vergaben.
Wo gibt es bereits Tariftreuegesetze?
Nahezu alle Bundesländer, ausgenommen Bayern und Sachsen, haben gesetzliche Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die von den Ländern ausgeschrieben werden. Für Ausschreibungen, die aus der Kasse des Bundes finanziert werden, gab es eine solche Regel bislang nicht.
Wie reagieren Gewerkschaften auf das Gesetz?
Für DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi ist es ein Erfolg für Beschäftigte und Gewerkschaften. Gerade weil der Bund in den kommenden Jahren massiv investiere, sei Tariftreue entscheidend, sagte sie. Fahimi kritisierte jedoch die Schwelle von 50.000 Euro für die Anwendung des Gesetze als zu hoch. Rund ein Viertel der Aufträge blieben dadurch vom Gesetz unberücksichtigt. Auch Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, kritisierte die Ausnahmen: „Dort, wo nun massive Investitionen erfoltgen – nämlich bei Lieferleistungen und Beschaffungen für Verteidigungst – ist dies aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.“ Dadurch spiele bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle, so Benner.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.