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Tariftreue im Bund: Wie sich SPD und Union geeinigt haben

25. February 2026 12:24:35
Über mehrere Monate hat die Union das Gesetz zur Tariftreue im Bund hinausgezögert, obwohl es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nun wurde ein Kompromiss erzielt. SPD-Politiker Jan Dieren erklärt im Interview, was künftig gilt und was er sich vom Tariftreuegesetz erhofft.
SPD-Politiker Jan Dieren im Gespräch

SPD-Politiker Jan Dieren: „Manche Wortmeldungen aus der Union konnte man so verstehen, dass es dort sehr grundsätzliche Vorbehalte gegen Tariftreue gab.“

Im Jahr 1998 waren 73 Prozent aller Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit Tarifverträgen tätig, bis 2024 sank diese Zahl auf 49 Prozent. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und Union deshalb darauf verständigt, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken, auch, indem Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Doch der Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz geriet ins Stocken. Nun soll er am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Der SPD-Abgeordnete Jan Dieren hat ihn mit verhandelt.

Das Gesetz zur Tariftreue im Bund sollte eigentlich schon im vergangenen Jahr beschlossen werden. Die Union hat es jedoch hinausgezögert. Wo gab es Probleme?

Manche Wortmeldungen aus der Union konnte man so verstehen, dass es dort sehr grundsätzliche Vorbehalte gegen Tariftreue gab.

Wo Union uns SPD Kompromisse finden mussten

Wie schwierig waren die Verhandlungen in den vergangenen Wochen?

Zwei Punkte gab es, bei denen die Union zum Schluss sehr hart geblieben ist und die sie unbedingt im Gesetz haben wollte. Bei beiden konnten wir aber nicht nachgeben. Sie hätten in der Konsequenz bedeutet, dass das Gesetz zwar noch auf dem Papier bestanden, aber in der Praxis kaum noch Anwendung gefunden hätte. Die Union wollte, dass der Antrag, einen Tarifvertrag in eine Rechtsverordnung zu übernehmen, nur von beiden Sozialpartnern gemeinsam gestellt werden kann und dass die ganze Bundesregierung über den Erlass einer Verordnung entscheidet. Beides hätte die Umsetzung des Gesetzes erheblich erschwert. Bei anderen Punkten sind wir wiederum auf die Union zugegangen. 

Sie haben also Kompromisse gefunden?

Ja. Auf Wunsch der Union wird nun das Wirtschaftsministerium ins Benehmen gesetzt, wenn das Arbeitsministerium eine Verordnung erlässt. Außerdem findet das Gesetz auf Lieferaufträge keine Anwendung. Das heißt, wenn im Auftrag des Bundes Waren bestellt werden, gilt das Gesetz für deren Herstellung nicht. Das hätten wir uns anders gewünscht, ist aber ein weiterer Kompromiss. 

„Unternehmen, die einen Auftrag des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro erhalten, sind zukünftig verpflichtet, sich bei der Ausführung an den jeweils geltenden Tarif zu halten“

Es bleibt aber bei der Regelung, dass die Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem Wert von 50.000 Euro gelten soll?

Dabei bleibt es. Obwohl es auch hier Versuche von Seiten mancher Arbeitgeber*innen gab, diesen Wert anzuheben. Aber das wollten wir nicht. Unternehmen, die einen Auftrag des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro erhalten, sind zukünftig verpflichtet, sich bei der Ausführung an den jeweils geltenden Tarif zu halten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen für Start-Ups und für Aufträge im Sicherheits- und Verteidigungsbereich.

Die Aufträge sollen dabei nicht ausschließlich an Unternehmen gehen, die tarifgebunden sind, heißt es im Gesetzentwurf. Es reicht ein Tariftreueversprechen. Was bedeutet das in der Praxis?

Als Beispiel: Ein Bundesministerium schreibt einen Auftrag aus für den Bau eines neuen Bürogebäudes und sucht den besten Anbieter. Da der Wert über 50.000 Euro liegt, gilt für die Ausführung Tariftreue. Auch ein Unternehmen, das nicht tarifgebunden ist, kann sich für diesen Auftrag bewerben. Sie müssen vorab versichern, dass sie sich an die Tariftreue halten, wenn sie diesen Auftrag annehmen. Das bedeutet vor allem, dass sie ihren Beschäftigten, die an diesem Auftrag arbeiten für die Dauer dieses Auftrags den Lohn, die Arbeitszeiten und die Urlaubstage gewähren müssen, als wenn ihr Unternehmen tarifgebunden wäre. Diesen Anspruch können Beschäftigte im Streitfall dann auch auf dem Klageweg durchsetzen.

„Wenn das Gesetz dazu beiträgt, die Entwicklung abnehmender Tarifbindung aufzuhalten, wäre ich schon froh“

Die Tarifbindung in Deutschland nimmt seit Jahren ab. Wird das Tariftreuegesetz diesen Trend stoppen können?

Ich rechne zwar nicht damit, dass die Tarifbindung durch das Gesetz stark zunimmt, aber dass es einen Effekt umkehrt. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das bedeutet, Auftragnehmer müssen möglichst günstig arbeiten. Wer niedrige Löhne zahlt kann das günstigere Angebot abgeben. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber denen ohne Tarifverträge haben.

Unternehmen haben bisher also oft einen Anreiz, aus der Tarifbindung aussteigen, um Löhne zu drücken. Diesen Nachteil im Wettbewerb tarifgebundener Arbeitgeber bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge wollen wir ausgleichen und damit einen möglichen Grund für weitere Tarifflucht beseitigen. Wenn das Gesetz dazu beiträgt, die Entwicklung abnehmender Tarifbindung aufzuhalten, wäre ich schon froh.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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