Inland

SPD-Innenexperten: Mehr Einbürgerungen und schnellere Abschiebungen

Zwei maßgebliche innenpolitische Vorhaben sollen in dieser Woche final vom Bundestag beschlossen werden. Die Details erläuterten die SPD-Innenexperten Dirk Wiese und Sebastian Hartmann am Dienstag in einem Pressegespräch.

von Jonas Jordan · 16. Januar 2024
Eine doppelte Staatsangehörigkeit soll nach der Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes grundsätzlich erlaubt sein.

Eine doppelte Staatsangehörigkeit soll nach der Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes grundsätzlich erlaubt sein.

„Das reiht sich ein in wichtige Gesetzesvorhaben, die die Ampel bereits auf den Weg gebracht hat“, sagt Dirk Wiese. Er ist als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für innenpolitische Themen zuständig und erklärt gemeinsam mit dem innenpolitischen Sprecher der Fraktion, Sebastian Hartmann, am Dienstag in einem Pressegespräch die Details zu zwei wegweisenden Gesetzesvorhaben, die der Bundestag in dieser Woche beschließen soll. Es geht um schnellere Abschiebungen von Menschen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, aber auch um erleichterte Einbürgerungen von Menschen, die schon lange in Deutschland leben.

Wiese: Das dritte große Paket

Für Dirk Wiese stellen die beiden geplanten Vorhaben das dritte große Gesetzespaket der Ampel-Regierung im innenpolitischen Bereich nach dem Chancenaufenthaltsrecht und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz dar. Auch Hartmann sagt: „Ich bin froh, dass die Ampel es geschafft hat, in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Dingen gerade im innenpolitischen Bereich auf den Weg zu bringen.“

Gegen 16 Uhr am Donnerstagnachmittag soll der Bundestag zunächst über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz debattieren und schließlich beschließen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bislang zu verhindern, dass anzuschiebende Personen untertauchen können. Zudem sollen die Behörden auch die Möglichkeit erhalten, andere Räume als das Zimmer der abzuschiebenden Person in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten beziehungsweise durchsuchen zu können. 

Georgien als Vorbild

Hier habe es bislang praktische Hindernisse gegeben, sodass Abschiebungen nicht durchgeführt worden seien, wie aus den Rückmeldungen der Bundesländer deutlich geworden sei, erläutert Wiese. Auch Hartmann sagt: „Es gibt eine sehr hohe Anzahl von Asylanträgen, die nicht alle positiv beschieden werden.“ Insofern habe es gesetzlichen Handlungsbedarf gegeben. Er zeigt sich optimistisch, „dass wir zu deutlich mehr Rückführungen kommen werden, wie es auch der Kanzler angekündigt hat“. 

Dirk Wiese weist darauf hin, dass über das Gesetz hinaus der Abschluss weiterer Migrationsabkommen wie zuletzt im Dezember mit Georgien im Blick behalten werden müsse.

Außerdem soll am Freitagvormittag die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts final beschlossen werden. Damit will die Bundesregierung den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und zugleich einen Anreiz zur schnelleren Integration schaffen. 

Vorgesehen ist, bei Einbürgerungen künftig mehrere Staatsangehörigkeiten generell hinzunehmen. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden und die bisherige Optionsregelung vollständig entfallen.

Ausnahmen für Gastarbeiter*innen

Eine leichtere Möglichkeit zur Einbürgerung ohne entsprechenden Test soll es für die sogenannten Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeitnehmer*innen geben, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. 

„Es hohe Zahl von Menschen, die hier schon sehr lange hier ihren Lebensunterhalt sichern, aber noch keinen deutschen Pass haben“, begründet Hartmann die Reform. Auch Dirk Wiese ist der Meinung: „Wir sorgen dafür, dass Menschen, die das Land mitaufgebaut haben, auch rechtlich am Leben in Deutschland teilhaben dürfen.“ 

Die finalen inhaltlichen Verhandlungen über die beiden Gesetze seien bereits im Dezember abgeschlossen gewesen, sodass einem Beschluss im Bundestag aus Sicht der beiden SPD-Innenpolitiker nichts im Wege stehe.

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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1 Kommentar

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 17.01.2024 - 06:47

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mehr Wahlberechtigte= steiegende Zustimmungswerte für unsere SPD, denn die wahlberechtigten Männer werden ja nicht vergessen, wem Sie zu besonderem dank verpflichtet sind, welche Partei also in besondere Weise sich für ihre Interessen verwendet hat. das wird sich auszahlen, bei den anstehenden Wahlen- keine Zweifel, das zahlt ein.
Andererseits mehr abschieben? Warum dass denn, wo wir gerade noch die Remigration thematisiert haben, und wo am Fachkräftemangel noch keinerlei Tendenz zu einer entspannten Lage zu erkennen ist. Sie sind hier, meist schon integriert und dann sollen sie abgeschoben werden. Ich bin dagegen und hoffe, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Abgesehen davon, auf die Abschiebung folgt die Wiedereinreise, also, sparen wir uns und den Betroffenen den Stress - kümmern wir uns um die Männer, geben ihnen Pass und Arbeit, dann gewinnen wir alle