Social Media erst ab 13? Das empfiehlt die Expertenkommission
IMAGO/Wolfgang Maria Weber
In Zukunft für Kinder gesperrt? Die Expertenkommission der Bundesregierung empfiehlt ein Social-Media-Verbot bis zum Alter von 13 Jahren.
Acht Monate lang haben sich die Expert*innen der Kommission mit der Frage des „Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt“ beschäftigt. 56 Handlungsempfehlungen haben Bundesjugendministerin Karin Prien (CDU) und der Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller, am Mittwoch vorgestellt. „Unser Maßstab ist das Wohl jedes einzelnen Kindes und Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum uneingeschränkt“, stellte Bildungsforscher Olaf Köller fest. Es gebe einen Dreiklang zwischen Schutz, Befähigung und Teilhabe.
Deshalb brauche digitaler Kinder- und Jugendschutz mehr als Warnhinweise, Altersangaben oder Appelle an Eltern, nämlich „eine gemeinsame und geteilte Verantwortung aller, die Kinder- und Jugendliche beim Aufwachsen in der digitalen Welt begleiten.“
Was empfiehlt die Kommission für Social Media?
Viel debattiert wurde im Vorfeld darüber, ob die Kommission sich auf eine Altersbegrenzung für die Nutzung Sozialer Medien festlegen würde. Die Expert*innen gingen einen anderen Weg und schlagen zwei mögliche Wege vor: Zum einen ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren, und danach abgestufte Schutzmaßnahmen bis 16 beziehungsweise 18 Jahre. Die andere Option ist eine Altersgrenze, die abhängig vom jeweiligen digitalen Dienst bestimmt wird.
„Mit 13 sind die Jugendlichen voll in der Zeit der Identitätsentwicklung drin, lösen sich von ihren Eltern ab und wenden sich ihren Peers zu und erkunden die Welt – auch die digitale“, sagte Bildungsforscher Olaf Köller zur Frage der Altersgrenze. Um dem Rechnung zu tragen, müsse man den Jugendlichen geschützt Zugang zur digitalen Welt gewähren, zum Wohle der eigenen Identitätsentwicklung und der Teilhabe.
Was empfiehlt die SPD für Social Media?
Die SPD-Fraktion begrüßte die Handlungsempfehlungen der Kommission und forderte ebenfalls nach Alter abgestufte Zugangsregeln, geht aber noch weiter und plädiert für ein Verbot der Social-Media-Nutzung bis 14 Jahren. „Wir setzen uns für klare Regeln ein: altersgestufte Zugangsregeln und insbesondere ein Verbot der Nutzung von Social-Media-Plattformen für Kinder bis 14 Jahren, eine verlässliche und datenschutzkonforme Altersverifikation, echte Wahlfreiheit bei algorithmischen Empfehlungssystemen und klare Grenzen für suchtfördernde Designs”, hieß es in einer Erklärung.
Warum sollen Plattformen stärker reguliert werden?
Nach den Vorschlägen der Kommission sollen die Plattformen und verantwortlichen Anbieter künftig stärker reguliert werden. Das reicht von den Feeds, die von Algorithmen vorgegeben werden, über endlose Scroll-Möglichkeiten bis hin zu Manipulationen durch die Designs.
Für die Accounts von Minderjährigen soll es künftig verbindliche Vorgaben für mehr Sicherheit geben. Weil ein wesentlicher Teil der Gefährdungen nicht aus einzelnen Inhalten, sondern aus der Gestaltung der Dienste selbst folgt, müssen die Anbieter für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, fordern die Expert*innen.
Wie der Schutz im Gesetz verankern werden könnte
Risiken im Umgang mit digitalen Medien sind bisher nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst. Die Kommission empfiehlt deshalb, das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung solle ausdrücklich um den Schutz vor Vernachlässigung, einschließlich digitaler Vernachlässigung ergänzt werden. Bundesbildungsministerin Karin Prien erhofft sich davon eine Signalwirkung, vergleichbar mit den Regeln zur gewaltfreien Erziehung, die 2000 ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurden.
Wenn Kleinkinder schon in den ersten Lebensjahren digitalen Medien ausgesetzt werden, etwa zur Beruhigung, dann droht, dass die Kleinen von den Reizen überflutet werden oder sich zu früh an die digitalen Medien. Als Ziel formuliert die Kommission deshalb: „Die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren wird reduziert.“ Hier sollen Eltern früh verlässlich beraten und unterstützt werden, damit sie ihr eigenes Verhalten im Umgang mit sozialen Medien reflektieren können.
„KI-Seepferdchen“: Welche Rolle KI im Unterricht spielen könnte
Schon im Grundschulalter sollen Kinder Grundwissen für einen Umgang mit Künstlicher Intelligenz erwerben. Hier schlagen die Experten ein „KI-Seepferdchen“ vor. Außerdem soll es bundesweit geprüfte Programme geben, die die Schulen benutzen können. Bundesministerien Prien will in der Sekundarstufe I Medienbildung und Demokratiebildung zusammenbringen. „Eine wirksame Demokratiebildung ist heute ohne Medienbildung gar nicht denkbar, weil Kinder und Jugendliche ihre politischen Informationen nahezu ausschließlich noch im Netz beziehen.“
Zum Gebrauch von privaten Handys oder Tablets nehmen die Expert*innen eine kritische Haltung ein: „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein – in Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken“, lautet ihr Befund. Deshalb empfehlen sie, ein bundesweites Verbot im Unterricht und anderen Angeboten und in der Pause. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 7.
Dirk Bleicker
Karin Billanitsch hat Rechtswissenschaften und Journalistik in München und Stuttgart studiert und ist Redakteurin beim „vorwärts“.
in den SM ab 14. Wir müssen dort aktiver werden, um schon die Kinder auf unsere Linie zu bringen, damit sie nicht vom rechten Weg abkommen. Später ist es dann zu spät