Inland

Papier der Fraktion: Wie die SPD die Demokratie wehrhafter machen will

30. September 2026 17:07:08
Was passiert, wenn die AfD in Bundesländer oder gar im Bund eine Mehrheit bekommt? Um Demokratie und Rechtsstaat gegen autoritäre Angriffe zu schützen, hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Grundsatzpapier erarbeitet. Für die Umsetzung ist sie allerdings auf die Union angewiesen.
AfD-Verbot Symbolbild

Wie lässt sich die AfD stoppen? Die SPD-Bundestagsfraktion macht in einem Grundsatzpapier konkrete Vorschläge.

Beim AfD-Verbot lässt die SPD nicht locker. Die CDU/CSU hat zwar wiederholt erklärt, dass sie ein Verbot für den falschen Weg hält, doch die SPD hofft jetzt eher auf den Bundesrat, der neben Bundestag und Bundesregierung auch ein Verbot beantragen kann. Die CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (NRW) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein) seien jedenfalls gesprächsbereit. So fehlt zu einer Mehrheit in der Länderkammer nicht mehr viel.

Bund-Länder-Gruppe soll Material für AfD-Verfahren sammeln

Um Demokratie und Rechtsstaat schon jetzt besser zu schützen, hat die SPD-Bundestagsfraktion nun ein Grundsatzpapier mit konkreten Maßnahmen erarbeitet. So soll „bis Ende des Jahres“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die das Material sichtet, so SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. Wenn das Material ausreiche, müsse beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gestellt werden, folgert Eichwede, „das ist dann eine politische Pflicht“.

Das 19-seitige Papier „Wehrhafte Demokratie – Unseren Rechtsstaat gegen autoritäre Angriff wappnen“ wurde von der Fraktion monatelang erarbeitet und mit rund 40 Organisationen und Expert*innen diskutiert. Am kommenden Dienstag soll es in der Fraktion beschlossen werden, die Mehrheit gilt als sicher. „Das ist ein großer Rundumschlag“, sagte Carmen Wegge, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, am Mittwoch mit gewissem Stolz.

Mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht

Änderungen am Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sollen vom Bundestag künftig nur noch mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden können. So könnte zum Beispiel verhindert werden, dass eine künftige autoritäre Bundestagsmehrheit einfach die Altersgrenze der Verfassungsrichter*innen absenkt, so dass auf einen Schlag viele Richter*innenposten neu gewählt werden müssten.

Ende 2024 war bereits das Grundgesetz geändert worden, damit die AfD mit einer Sperrminorität nicht Verfassungsrichterwahlen blockieren kann. Kommt im Bundestag keine Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustande, kann jetzt der Bundesrat wählen, und umgekehrt. Zum Schutz der Landesverfassungsgerichte planen viele Landtage ähnliche Ersatzwahlmechanismen. Doch dort, wo die AfD bereits mehr als ein Drittel der Landtags-Sitze innehat, sind auch Verfassungsänderungen ohne die AfD nicht mehr möglich.

Für solche Fälle schlägt die SPD-Fraktion nun eine Änderung von Artikel 99 des Grundgesetzes vor. Bei nachgewiesener Funktionsunfähigkeit eines Landesverfassungsgerichts soll dessen Arbeit zeitweise vom Bundesverfassungsgericht mitübernommen werden können.

Im Zweifel sollen Fördergelder des Bundes zurückgehalten werden

Nach EU-Vorbild sollen finanzielle Sanktionen für Bundesländer eingeführt werden, die sich nicht an rechtsstaatliche Standards halten, fordert die SPD. So sollen zum Beispiel Fördergelder des Bundes zurückgehalten werden können. Mit dem Vorschlag von CDU/CSU-Politikern, Berlin beim Landesfinanzausgleich zu sanktionieren, wenn eine Linksregierung dort Antisemitismus propagiere, habe der SPD-Vorschlag aber nichts zu tun, betonte Wegge. Beim SPD-Vorschlag gehe es schließlich nicht um den Finanzausgleich.

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler ergänzte: „Es ist ein massiver Unterschied, ob man gegen eine mögliche AfD-Alleinregierung in Sachsen-Anhalt vorgeht oder gegen eine Regierung in Berlin, bei der die Linke nur ein Player von mehreren ist.“

Keinen der Vorschläge – vom Schutz der Bundesbank bis zum Ausbildungsverbot für extremistische Rechtsreferendare – kann die SPD allerdings allein umsetzen. Sie ist immer darauf angewiesen, sich mit dem Koalitionspartner CDU/CSU zu einigen. Bei Vorschlägen, die die Länder betreffen, kann der Bund teilweise gar nichts regeln, sondern nur Anregungen geben.

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6 Kommentare

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 30.09.2026 - 20:21

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Tag X so zügig vonstatten gehen. Wir haben damit die begründete Aussicht auf politische Führung auch jenseits der Mehrheiten nach den Wahlergebnissen. Das beruhigt bei alldem doch sehr.

Gespeichert von Tobias (nicht überprüft) am Do., 01.10.2026 - 09:09

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Dieser Kommentar wurde gelöscht mit Verweis auf Punkt 5 unserer Netiquette: Aus Gründen des deutschen Namensrechts werden Beiträge gelöscht, deren Autor unvollständige (nur Vor- oder Zuname), geschützte Namen oder Pseudonyme benutzt.

Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Do., 01.10.2026 - 11:09

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Es bleibt zu hoffen, dass die SPD sich endlich mal durchsetzen kann, zumindest Özdemir ist für ein Verbot und Wüst halbwegs (mit Rücksicht auf seine Parteiführung).
Wenn das BVerfG bei der Prüfung des NPD-Verbots festgestellt hat, dass deren Ziele verfassungswidrig sind, aber nur deshalb wegen der "Bedeutungslosigkeit" kein Verbot ausgesprochen hat, sind doch die heutigen Ziele der AfD noch krasser als bei der NPD, aber leider nicht bedeutungslos.
Auch haben vor einigen Wochen namhafte Juristen eine Verfassungswidrigkeit dieser Partei begründet!

Gespeichert von GeraldKolb (nicht überprüft) am Sa., 03.10.2026 - 14:01

Antwort auf von Peter Boettel (nicht überprüft)

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Und was passiert mit den Wählern der AfD nach einem Verbot? Von einer bedeutungslosen Splittergruppe kann man angesichts der absoluten Zahlen und erst recht beim Vergleich mit den Wahlergebnissen von SPD und CDU wohl kaum sprechen.

Heißt das, dass sie im Falle eines AfD-Verbotes nicht wissen, wen Sie wählen wollen? Die Unionsparteien sind doch laufend dabei, die "Ideen" der AfD zu kopieren und machen mit ihrer Politik ohnehin Werbung für die AfD.

Gespeichert von Gérard Wettstein (nicht überprüft) am Do., 01.10.2026 - 14:27

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Ein wichtiger und guter Vorstoss, der mir durchdacht erscheint. Dran bleiben!