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Mindestlohn, Kindergeld, Freibetrag: Was sich 2025 ändert

Trotz Ampel-Aus wird es im kommenden Jahr Änderungen für Beschäftigte und Steuerzahler*innen geben. Mindestlohn, Kindergeld – auf den letzten Metern konnte auch das Deutschlandticket gerettet werden. Die wichtigsten Änderungen für 2025 im Überblick

von Vera Rosigkeit · 27. Dezember 2024
Nur noch wenige Tage bis 2025: Das neue Jahr bringt einige Veränderungen mit sich.

Nur noch wenige Tage bis 2025: Das neue Jahr bringt einige Veränderungen mit sich.

Auch wenn am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt wird, stehen für das kommende Jahr bereits viele Änderungen fest. Einige, wie die Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Freibetrags, konnten von der rot-gründen Minderheitsregierung noch in der letzten Sitzungswoche des Bundestags 2024 im Dezember durchgesetzt werden.

Kindergeld: Das Kindergeld steigt ab 1. Januar um fünf Euro auf dann 255 Euro pro Monat pro Kind.

Grundfreibetrag: Jede*r Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag. Dieser legt fest, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird und dient zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Im Jahr 2024 wurde dieser Freibetrag auf 11.784 Euro (Singles), 23.568 Euro (Ehepaare) erhöht. Zum 1. Januar 2025 steht eine weitere Anhebung auf 12.096 Euro, bzw. 24.192 Euro an.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag sichert das Existenzminimum eines Kindes: Er steigt 2025 auf 3.336 Euro bzw. 6.672 Euro (Ehepaare), hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR bzw. 2.928 EUR.

Mindestlohn steigt

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindest­lohn steigt am 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Zu wenig, sagt die SPD. Sie hatte die Entscheidung der Mindestlohnkommission kritisiert. In ihrem Wahlprogramm fordert sie einen Mindestlohn in Höhe von 15 Euro ab 2026.

Minijobs: Auch für Minijobber*innen wird es eine Anpassung bei der Verdienstgrenze geben: Sie erhöht sich von 538 Euro auf 556 Euro monatlich.

Kurzarbeitergeld: Ab Januar 2025 wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert. Dies gilt zunächst für Anträge bis zum 31. Dezember 2025.

Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025 um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitrag reduziert sich bei Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren. Beschäftigte mit einem Kind zahlen 3,6 Prozent, kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu und kommen so auf 4,2 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag.

Krankenkassesbeiträge: Mitte Dezember kündigte die „Techniker Krankenkasse“ an, den Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent anzuheben. „DAK“ und „Barmer“ zogen mit einer Erhöhung auf 2,80 bzw. 3,3,29 Prozent nach. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse individuell erhoben und ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent zu zahlen.

Deutschlandticket bleibt

Deutschlandticket: Das beliebte Deutschlandticket bleibt. Die derzeitige rot-grüne Minderheitsregierung konnte die Finanzierung schließlich für 2025 sicherstellen: Allerdings wird sich der Preis des Tickets von aktuell 49 auf 58 Euro pro Monat erhöhen.

Elterngeld: Für Eltern, deren Kind nach dem 1. April 2024 geboren wurde, wurde die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wird, ab dem 1.4.2024 auf 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende gesenkt. Eine weitere Senkung steht ab dem 1.4.2025 an. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld liegt dann bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinerziehende und Paare.

Beitragsbemessungsgrenze: Für Beschäftigte mit höherem Einkommen steigt ab Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 8.050 Euro pro Monat. In der Krankenversicherung steigt die Grenze auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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