Inland

Mehr als 6,6 Millionen Beschäftigte: Wem ein höherer Mindestlohn nützt

Rund 6,6 Millionen Menschen werden im kommenden Jahr von einem höheren Mindestlohn profitieren. Dabei bleibt die Erhöhung in zwei Schritten auf 14,60 Euro ab Januar 2027 hinter den Erwartungen zurück. 

von Vera Rosigkeit · 14. Juli 2025
Mindestlohn 14,60 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschalnd wird ab Januar 2027 uf 14,60 Euro steigen

Ende Juni hat die Mindestlohnkommission entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in zwei Schritten steigen soll: zum 1.1.2026 von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro, im Januar 2027 auf 14,60 Euro.

Von dieser Erhöhung sind deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag mit und berief sich dabei auf eine Verdiensterhebung vom April 2024. Zu diesem Zeitpunkt lag das Entgelt etwa jedes sechsten Beschäftigungsverhältnisses (rund 17 Prozent) unter dem geplanten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. 

Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland besonders betroffen

Das Statistische Bundesamt stellte zudem fest, dass besonders Frauen und Ostdeutsche von der Erhöhung auf 13,90 Euro profitieren. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass mehr Frauen und Ostdeutsche in Jobs tätig sind, die mit dieser untersten Lohnuntergrenze vergütet werden. Konkret: in rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 Prozent. In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls bei rund 20 Prozent, in Westdeutschland bei rund 16 Prozent. 

Auch weist die Statistik Unterschiede in den Branchen auf. So sind Jobs im Gastgewerbe mit 56 Prozent besonders vom Mindestlohn betroffen sowie die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 43 Prozent.

Von der Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro im Januar 2027 würden ausgehend von der Verdiensterhebung vom April 2024 voraussichtlich 8,3 Millionen Jobs betroffen sein, schätzte das Statistische Bundesamt weiterhin ein.

DGB-Chefin: „verdammt hartes Ringen“

Die diesjährige Entscheidung der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertreter*innen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zusammensetzt, war nicht unumstritten, hatte doch die SPD im Wahlkampf einen Mindestlohn von 15 Euro gefordert, orientiert an der EU-Richtlinie zur Berechnung von armutsfesten Löhnen. 

SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wertete das Ergebnis auf dem Bundesparteitag der SPD Ende Juni in Berlin als eine gute Entscheidung. Nicht nur, weil sie von der Mindestlohnkommission einstimmig getroffen worden sei. Bas erklärte, sie sei zudem die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohnes vor mehr als zehn Jahren. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sprach ebenfalls auf dem Bundesparteitag von einem „verdammt harten Ringen“ um diesen Kompromiss mit der Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und hätten uns nicht gescheut, die Mindestlohnkommission platzen zu lassen“, betonte sie.

Vom Wert der Arbeit

Der Wirtschaftswissenschaftler Gustav A. Horn betonte in einem Gastbeitrag im „vorwärts“, dass von der Anhebung nicht nur die Beschäftigten profitierten. Auch der Wert der Arbeit würde so gewahrt, seiner Meinung nach eines der wichtigsten Aspekte des Mindestlohns. Denn in Zeiten nachlassender Tarifbindung drohe Arbeit eine fortwährende Abwertung, so Horn. „Ursache ist die in der Regel ungleiche Machtverteilung zwischen Unternehmen und Beschäftigten.“

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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