Inland

Längere Reisen nur mit Genehmigung der Bundeswehr? Darum geht es

7. April 2026 10:42:00
Ein bisher unbekannter Aspekt des modernisierten Wehrpflichtgesetzes sorgte zuletzt für Diskussionen. Der Grund: Männer bis zum 45. Lebensjahr müssen sich Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, genehmigen lassen. Wir erklären, worum es dabei geht und was bei einem Verstoß passiert.
Eine Gruppe Soldaten

Das modernisierte Wehrpflichtgesetz steht in der Kritik - beschneidet es die Reisefreiheit junger Männer? (Symbolbild)

Eine Norm im modernisierten Wehrpflichtgesetz sorgt für großen Unmut. Männer bis zum 45. Lebensjahr müssen sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen - obwohl noch gar keine Wehrpflicht gilt. Das Verteidigungsministerium will nun klarstellen, dass die Genehmigung generell als erteilt gilt, solange es keine Wehrpflicht gibt.

Um welche Norm geht es?

In Paragraf 3 Absatz 2 heißt es: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen [...]. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.“

Ist diese Norm neu?

Nein, diese Regelung steht schon seit Jahrzehnten im Wehrpflichtgesetz. Allerdings sollte früher die Genehmigung vom „Kreiswehrersatzamt“ eingeholt werden. Erst seit August 2019 steht im Gesetz das „Karrierecenter der Bundeswehr“. Außerdem war Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes ab 2011 ausgesetzt, so wie die ganze Wehrpflicht seitdem ausgesetzt ist. Die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte sollte nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten.

Seit dem 1. Januar ist die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte wieder anwendbar. In Paragraf 2 des Wehrpflichtgesetzes heißt es jetzt, Paragraf 3 gelte auch „außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls“, also schon heute.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Genehmigung von Auslandsaufenthalten verweigert wird?

Im Wehrpflichtgesetz heißt es hierzu: „Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.“ Das heißt: eine Genehmigung ist immer zu erteilen, wenn sich ein Mann nicht freiwillig zum Wehrdienst gemeldet hat. Ansonsten ist derzeit keine Einberufung zum Wehrdienst möglich, denn die Wehrpflicht ist weiter ausgesetzt.

Wann wird die Wehrpflicht wieder eingeführt?

Die Wiedereinführung der Wehrpflicht wird im modernisierten Wehrpflichtgesetz zwar erwähnt. Doch dafür wäre ein neuer Gesetzesbeschluss des Bundestags erforderlich. Konkret heißt es in Paragraf 2a: „Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht.“ Wann und ob und wie die Wehrpflicht wieder eingeführt wird, ist also eine noch offene politische Entscheidung.

Warum sorgte die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte für Empörung?

Sie betrifft jeden Mann, der Deutschland länger als drei Monate verlassen will. Schon ein Auslandssemester bei Studenten, ein Sabbatical oder ein längerer Arbeitsaufenthalt im Ausland löst die Genehmigungspflicht aus. Gleichzeitig ist die Genehmigungspflicht überhaupt nicht bekannt. Ihre Wiedereinführung war kein Thema der politischen Debatte um eine neue Wehrpflicht. Das Verteidigungsministerium hat die Genehmigungspflicht auch nicht bekannt gemacht. Das Ministerium wusste wohl selbst noch nicht genau, wie es mit der Genehmigungspflicht umgehen soll.

Welche Sanktionen drohen, wenn ein Mann ohne Genehmigung der Bundeswehr länger als drei Monate ins Ausland reist?

Keine.

Wie reagiert das Verteidigungsministerium auf die aktuelle Empörung?

Das Ministerium hat eine Verwaltungsvorschrift angekündigt, die „klarstellen“ soll, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Männer, die länger ins Ausland reisen wollen, müssen also nicht mehr die ausdrückliche Genehmigung der Bundeswehr abwarten. Offen ist noch, ob die Männer vorher eine Genehmigung beantragen müssen. Dafür spricht, dass das Ministerium für den Ernstfall den Überblick behalten will, wer sich längerfristig im Ausland aufhalte. 

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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