Krankschreibung ab Tag 1? Was bei AU und Telefon-AU wirklich geplant ist
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Mit der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag könnte sich die Wartezeit in Arztpraxen deutlich verlängern.
Es war der große Aufreger bei der Vorstellung der 34 Punkte aus dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Regierungskoalition: die Verschärfungen bei den Regelungen zur Krankschreibung für Arbeitnehmer*innen. Laut Reformpaket sollen sie künftig bereits am ersten Tag ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) vorlegen müssen. Zugleich soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wegfallen. Doch Fakt ist: Bislang sind diese Vorschläge nur politische Beschlüsse, keine Gesetze. Deshalb lohnt sich der Blick ins Detail.
Krankschreibung: Was bislang gilt – und was sich ändern könnte
Laut Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 will die Regierung eine „verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung“ einführen. Bislang regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass Beschäftigte ihren Arbeitgeber*innen so schnell wie möglich über ihre Erkrankung informieren müssen. Eine ärztliche Bescheinigung ist danach erst nötig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Arbeitnehmer*innen, die weniger als drei Tage erkrankt sind, müssen bislang also keine AU-Bescheinigung vorlegen, es sei denn, es gibt andere betriebliche Vereinbarungen. Denn auch das ist möglich: Bereits heute können Arbeitgeber*innen die Vorlage dieser Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen.
AU-Pflicht: Warum die SPD Entwarnung gibt
In einem Schreiben an die Mitglieder verweist der Parteivorstand zur AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag, dass es sich bei diesem Vorhaben zunächst um eine politische Vereinbarung handelt und nicht um ein Gesetz. Und solange das Vorhaben nicht das parlamentarische Verfahren durchlaufen habe, bleibe die derzeitige Rechtsgrundlage bestehen.
Zudem wird darauf verwiesen, dass die Gesundheitsthemen, die das Programm enthält, nur als Paket umgesetzt würden. So sei auch die Termingarantie bei Fachärzt*innen darin enthalten. „Das heißt: Erst, wenn die Termingarantie bei Fachärzten umgesetzt wird, würden auch die Änderungen bei der AU umgesetzt werden.“
Entwarnung gibt der Parteivorstand auch, wenn es um die anstehende Ausgestaltung dieses Gesetzes geht. So wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass die Union bereits angekündigt habe, dass Ausnahmen denkbar seien, etwa über Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen lässt die SPD allerdings keinen Zweifel daran, dass sie sich dafür einsetzen werde, „die Beschäftigten und Betriebe so wenig wie möglich zu belasten“, heißt es im Schreiben an die Mitglieder.
Auch der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG), Boris Velter, der den Plan einer Krankschreibungspflicht am ersten Tag für „völlig abenteuerlich“ hält, bekräftigt diesen Anspruch der SPD. Die Arbeitsgemeinschaft werde im anstehenden parlamentarischen Verfahren „dafür werben, dieses nicht zielführende, sogar kontraproduktive Vorhaben so nicht Realität werden zu lassen“, erklärte er.
Telefonische Krankschreibung: So häufig wird sie genutzt
Sollte die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung tatsächlich – wie vom Koalitionsausschuss angekündigt – abgeschafft werden, wird das kaum Auswirkungen auf die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage haben. Denn laut verschiedener Erhebungen vom Oktober 2025 lag der Anteil telefonischer Krankschreibungen an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent pro Jahr.
Eingeführt wurde diese Möglichkeit 2023 auch, um Arztpraxen zu entlasten. Eine AU per Telefon gilt maximal für fünf Tage, für eine Folgebescheinigungen ist im Anschluss ein Arztbesuch notwendig.
AU per Videosprechstunde soll bleiben
Auch zum Thema telefonische Krankschreibung schreibt der SPD-Parteivorstand an die Mitglieder, dass die Abschaffung noch kein beschlossenes Gesetz sei. Eine AU per Videosprechstunde soll „nach derzeitigem Stand“ weiter möglich sein. Doch auch hier gebe es noch keine konkrete Ausgestaltung.
Es ist nicht das erste Mal, dass die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor dem Aus steht. Bereits im Herbst 2024 erhob der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) diese Forderung, weil sich ihm zufolge zu viele Menschen krankmelden würden.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
weiß am besten um seine Arbeitsfähigkeit. Alle Formalien im diesem Zusammenhang sind nicht als Schikane. Wir sollten der CDSU hier nicht auf den Leim gehen