Inland

Gesundheit und Pflege: Was sich in diesem Jahr ändert

5. January 2026 15:14:30

Höhere Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und weniger Bürokratie im Pflegesystem: Zum Jahreswechsel sind im Bereich Pflege und Gesundheit einige Neuerungen in Kraft getreten. Ein Überblick.

Krankenkassen ziehen einen höheren Zusatzbeitrag ein

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2026 erneut gestiegen

Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse

Arbeitnehmer*innen werden es bald in ihrer Gehaltsabrechnung sehen: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2026 von 2,94 auf 3,13 Prozent gestiegen. Das teilte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, kurz nach dem Jahreswechsel mit. Der reguläre Beitragssatz bleibt wie im Vorjahr bei 3,6 Prozent. 

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind auch für dieses Jahr angehoben worden. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stieg die Beitragsgrenze von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro, wie das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet. Ziel der Maßnahme ist es, die Einnahmen zu erhöhen.

elektronische Patientenakte

Seit dem 1. Januar müssen Software-Systeme im Einsatz sein, die eine sogenannte Konformitätsbestätigung für die Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) erhalten haben. Für den Fall, dass ein Leistungserbringer dieses im Laufe des vierten Quartals nicht nachgewiesen hat, wird eine entsprechende Pauschale gekürzt, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Ärztinnen und Ärzte, die Geräte nutzen, die nicht ePA-fähig sind, können ihre Leistungen nicht mehr abrechnen. Für Härtefalle sind allerdings Ausnahmen möglich. 

Start des Krankenhaus-Transformationsfonds

Die Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds werden seit dem ersten Januar zur Verfügung gestellt. Für den im Zuge der Krankenhausreform vorgesehenen Umbau und die Modernisierung der Krankenhausstrukturen stehen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bis zum Jahr 2025 bis zu 50 Milliarden Euro bereit. 29 Milliarden kommen vom Bund, den Rest schultern die Länder.

Reform der Notfallversorgung

Auch die Transformation der chronisch überlasteten Notaufnahmen und Rettungsdienste ist Teil der Krankenhausreform. Unter anderem ist vorgesehen, die Notfallnummern 112 und 116117 zusammenzulegen. Unter der neuen Nummer soll es eine schnelle Ersteinschätzung am Telefon oder per Videosprechstunde geben. Noch ist aber unklar, ob die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen wie geplant noch  in diesem Jahr greifen werden, denn ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. 

Weniger Bürokratie für Pflegedienste

Qualitätsprüfungen der pflegerischen Versorgung durch den Medizinischen Dienst werden frühzeitiger angekündigt. Dadurch soll eine störungsfreie Betreuung von Pflegebedürftigen gewährleistet werden. Der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung wurde von einem auf zwei Jahre verlängert. Der Umfang der Pflegedokumentation ist gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt. 

Einfacher Pflegeleistungen beantragen

Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen vereinfacht werden, so das Bundesgesundheitsministerium. Hierzu wird beim Spitzenverband der Pflegekassen ein Kooperationsgremium eingerichtet.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte

Pflegefachpersonen erhalten die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Das bedeutet, dass sie in einem bestimmten Rahmen Aufgaben übernehmen können, die vormals Ärzten vorbehalten waren. Dadurch sollen Abläufe vereinfacht und Pflegeberufe attraktiver werden. Um welche Leistungen es sich handelt, wird von der Selbstverwaltung in Verträgen festgelegt. Zudem sollen die Organisationen der Pflegeberufe künftig stärker an wichtigen Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich beteiligt werden. 

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