Neue Regelung: Wie die telefonische Krankschreibung funktioniert
Krankmeldungen per Telefon sind wieder möglich. Bereits im Sommer hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag wurden entsprechende Regelungen beschlossen.
Seit dem 7. Dezember ist eine telefonische Krankmeldung wieder möglich.
Eingeführt wurde sie im Frühjahr 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie. Die Krankschreibung per Telefon sollte Hausarztpraxen entlasten und Infektionen reduzieren. Im April dieses Jahres lief die Regelung aus. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte ich diese Praxis bewährt, weshalb er das Verfahren dauerhaft ermöglichen wollte. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Regelung verabschiedet.
Ab wann gilt die Regelung?
Die telefonische Krankschreibung gilt ab sofort, also ab dem 7. Dezember 2023.
Wie lange gilt die Krankschreibung?
Nach telefonischer Absprache kann die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit müssen Patient*innen die Arztpraxis aufsuchen.
Karl
Lauterbach
Telefonische Krankschreibungen sind ab heute wieder möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
Nach einer telefonischen Anamnese kann eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Allerdings muss die Patientin oder der Patient in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein und es darf keine schwere Symptomatik vorliegen. In diesem Fall müsste die Erkrankung zunächst durch eine persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Grundsätzlich liegt es jedoch im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Regel im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz angelegt hatte, bedankte sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür, dass er gründlich und schnell den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt habe. „So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig“, sagte er.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.