Inland

Reform der Krankenhausreform: Warum die SPD die Einigung begrüßt

2. March 2026 15:26:54
Bund und Länder haben sich auf eine Anpassung der Krankenhausreform geeinigt. Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sieht den Geist des ursprünglichen Reformplans gewahrt.
Eine Krankenschwester bereitet eine Injektion vor

Im Zuge der Krankenhausreform sollen Beschäftigte von bürokratischen Routinen entlastet werden und so mehr Zeit für die Patient*innen erhalten.

Monatelang hatten Vertreter*innen der Bundesregierung und der Bundesländer über das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) verhandelt. Nun gibt es eine Einigung.

Ausnahmen für spezialisierte Leistungen an Kliniken

Die Vereinbarung sieht laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, dass Klinikstandorte bis Ende dieses Jahres spezialisierte Leistungen ausüben dürfen, ohne sich darüber mit den Krankenkassen verständigen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen an Krankenhäuser auch ohne die Erfüllung von Qualitätskriterien erteilt werden dürfen, und zwar zweimal für jeweils drei Jahre. 

Die ursprüngliche Version der Krankenhausreform sah vor, dass sich Kliniken schneller auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren sollen.

Mittel des Bundes, die eigentlich zum Umbau der Krankenhausstruktur gedacht waren, sollen demnach für deren Erhalt eingesetzt werden. Die Definition, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, soll noch ausgearbeitet werden und ab dem Jahr 2030 greifen. 

Kooperationsmöglichkeiten sollen erweitert, Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und deren Maßgaben zur Anwendung überarbeitet werden. Außerdem sollen Zwischenfristen, insbesondere zur Einführung der Vorhaltevergütung, angepasst werden.

Christos Pantazis:  „Die Leitplanken der Krankenhausreform bleiben eindeutig"

„Die Grundprinzipien bleiben auch nach der Anpassung bestehen“, betonte Warken und nannte mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz. Zugleich müsse die flächendeckende medizinische Versorgung für Patient*innen gewährleistet bleiben – gerade auch auf dem Land.

Auch Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt die Einigung: „Das KHAG sichert die praktikable Umsetzung der Krankenhausreform, ohne ihre zentralen Strukturentscheidungen zu relativieren. Die Leitplanken bleiben eindeutig, eine konsequente Qualitätsorientierung, eine verlässliche Vorhaltevergütung, die wirtschaftliche Stabilität ermöglicht, sowie ein zielgerichteter Transformationsfonds, der notwendige Strukturveränderungen aktiv unterstützt."

Strukturreformen seien kein Selbstzweck, sondern dienten der Patientensicherheit, der Versorgungsqualität und der langfristigen Stabilität unseres Gesundheitssystems – gerade unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen. 

Christos Pantazis:  „Menschen erwarten stabile, qualitativ hochwertige stationäre Versorgung"

„Mit dieser Einigung legen wir das Fundament für eine zukunftsfeste Krankenhauslandschaft in Deutschland“, so Pantazis. „Jetzt kommt es darauf an, die Umsetzung mit derselben Geschlossenheit voranzubringen. Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht eine stabile, qualitativ hochwertige stationäre Versorgung – diesem Anspruch werden wir gerecht.“

Die ursprüngliche Krankenhausreform des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) war Ende des Jahres 2024 beschlossen worden. Das Ziel war unter anderem eine höhere Spezialisierung von Krankenhäusern und weniger Bürokratie. 

Auf Grundlage von Kriterien wie einer bestimmten Anzahl von Fachärzt*innen oder Technikausstattung sollten den Krankenhäusern Fachgebiete zugewiesen werden. Durch ein neues Vergütungssystem sollten außerdem Anreize für medizinisch nicht notwendige Operationen abgebaut werden. Dadurch soll eine qualitätsvolle, effiziente und flächendeckende Versorgung garantiert werden.

Deutsche Krankenhausgesellschaft: „Entscheidungen über wichtige Elemente der Reform wurden nach hinten gestellt“

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die aktuelle Legislaturperiode wurde eine Fortentwicklung des Umbaus der Kliniklandschaft vereinbart. Weil für die Verabschiedung des vom Bundeskabinett im Oktober 2025 beschlossenen KHAG auch die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist, liefen seit mehreren Monaten Gespräche zwischen Bund und Ländern.

Gerald Gaß, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sieht Nachbesserungsbedarf beim nun gefundenen Kompromiss. Dieser sei nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer „gelingenden Transformation der Krankenhauslandschaft“. 

Finale Entscheidungen über wichtige Elemente der Reform wie Vorhaltefinanzierung, Standort- und Fachklinikdefinition sowie die Zukunft der Pflegefinanzierung seien nach hinten gestellt worden. „Um diese Themen müssen wir uns nun zeitnah kümmern –  hoffentlich in einem engeren fachlichen Diskurs als dies über weite Strecken der zurückliegenden Reformdebatte der Fall war“, so Gaß.

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