Krankenhausreform: Ampel-Regierung einigt sich auf neue Details
Nach langer Diskussion haben sich die Ampel-Parteien auf letzte Änderungen an der Krankenhausreform geeinigt. Schon kommende Woche könnte der Bundestag über das Großprojekt abstimmen. Sind die Länder einverstanden?
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach während seines Besuchs im Hamburger Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf
Die Fraktionen der Ampel-Regierung haben sich auf letzte Änderungen bei der Krankenhausreform verständigt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte die Ergebnisse am Dienstag gemeinsam mit Vertretern von Grünen und FDP vor. Zuletzt kam das Großprojekt durch die Kritik der Länder ins Stocken, die in Deutschland für die finanzielle Planung ihrer Krankenhäuser zuständig sind. Der neue Entwurf wurde nun in 50 Punkten überarbeitet, sagte Lauterbach. Unter anderem dürfen Kliniken in ländlichen Regionen unter bestimmten Voraussetzungen ambulante fachärztliche Behandlung anbieten.
Abstimmung im Bundesrat am 22. Oktober geplant
Mit den Änderungen steht einer Verabschiedung des Gesetzes nun nichts mehr im Weg: Ende kommender Woche soll der Bundestag über den Entwurf beraten. Mit der Abstimmung im Bundesrat rechnet Lauterbach für den 22. Oktober. „Heute ist ein guter Tag für die deutschen Krankenhäuser und Patientinnen und Patienten“, sagte Lauterbach. Mit der „größten Reform seit 20 Jahren“ werde nun endlich die Qualität der Krankenhäuser in den Vordergrund geholt. Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Fraktion, lobte die konstruktive Zusammenarbeit. „In der Gesundheit funktioniert die Ampel“, sagte sie.
In ihren Grundzügen will die Reform die Kliniken von ihrem hohen ökonomischen Druck befreien, der zu einer „Fließbandmedizin“ führte, wie Lauterbach sagte. Bislang wurden Krankenhäuser nur für durchgeführte Behandlungen entlohnt – und führten deswegen zum Teil Eingriffe durch, die medizinisch gar nicht unbedingt notwendig waren. In Zukunft ist eine Vorhaltepauschale von 60 Prozent vorgesehen, die die Betriebskosten der Kliniken abdecken soll. Dadurch sollen sich die Kliniken auf die Behandlungen konzentrieren können, für die sie besonders geeignet sind.
Kliniken in Zukunft stärker spezialisiert
„Spezialisierung wurden im bisherigen System eher bestraft als belohnt“, sagte Lauterbach. Die Reform will den Qualitätsanspruch an die Kliniken erhöhen, indem sie ihnen Leistungsgruppen zuweist, die an bestimmte Kriterien geknüpft sind. Sprich: Wer gute Orthopäd*innen hat, soll dieses Profil weiter ausbauen. Wer die Kriterien nicht einhält, kann nicht abrechnen.
Gerade Kliniken im ländlichen Raum bangen oft um ihre Existenz. Der überarbeitete Entwurf sieht deswegen vor, dass diese Kliniken eine ambulante Versorgung mit Fachärzt*innen anbieten können. Patient*innen kommen eigentlich nur im Notfall oder über eine Überweisung in eine Klinik. Wenn es in einer Region an Ärzt*innen aus einer bestimmen Fachrichtung mangelt wird diese Regelung für Krankenhäuser, die eine medizinische Grundversorgung anbieten, aufgeweicht. Ambulante Behandlungen von Kindern und Jugendlichen sollen bundesweit möglich sein.
Ein Kritikpunkt war zuletzt, dass die privaten Krankenkassen nicht an dem „Transformationsfonds“ von 50 Milliarden Euro beteiligt werden sollten, der den Umbau der Kliniklandschaft unterstützt. Diesen sollten nur die Länder und die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren. Laut überarbeitetem Entwurf haben die privaten Krankenkassen nun zugesagt, sich zu beteiligen. Zur Not müsse gesetzlich nachgeschärft werden, sagte SPD-Pflegebeauftragte Baehrens. Gesetzlich zwingen kann die Bundesregierung die privaten Krankenkassen aber nicht.
Länder hatten auf Ausnahmen gepocht
Das Gesundheitsministerium plant, dass die Reform zum kommenden Jahr in Kraft tritt. Der Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland nehme dann voraussichtlich rund zehn Jahre in Anspruch. Der Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform war eigentlich schon im Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden. Dann aber hatten die Bundesländer geblockt. Sie hatten Ausnahmen von den bundesweiten Qualitätsvorgaben gefordert. Deswegen drohte ein langwieriges Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat.
Von den bundesweiten Qualitätsvorgaben wollte die Ampel-Regierung aber nicht abrücken. Am Dienstag bezeichnete Lauterbach die Gespräche mit den Ländern dennoch als konstruktiv. Weiter verzögern dürfe sich die Reform aber nicht. „Die Länder dürfen diesen Scherbenhaufen der Krankenhäuser nicht verantworten", warnte er.
Karl Lauterbach
Durch die geplante Krankenhausreform sehe ich, entgegen aller Beteuerungen, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Die Versorgung mit "Allerweltsmedikamenten" kann unter diesem "Gesundheitsminister" seit Jahren nicht ausreichend gewährleistet werden.
Das Alles braucht einen parlamentarischen Untersuchunngsausschuß und eine breite öffentliche Diskussion um Vertrauen wieder herzustellen.