Das bedeutet das Aus für die „Chatkontrolle“
IMAGO/Herrmann Agenturfotografie
Jahrelang wurde in der EU über die sogenannte Chatkontrolle diskutiert - doch nun scheint ihr Ende vorerst besiegelt.
Wie funktioniert die freiwillige Chatkontrolle?
Im Kern erlaubt die sogenannte freiwillige Chatkontrolle Messengerdiensten wie WhatsApp, Instagram oder Telegram, die private Kommunikation, die über sie stattfindet, anlasslos zu scannen. Ziel ist der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt: Durch das Scannen der Chatverläufe soll nämlich Kinderpornographie einfacher gefunden und Behörden gemeldet werden können. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chatverläufe bleiben davon ausgenommen.
Bei der freiwilligen Chatkontrolle handelt es sich um eine befristete Ausnahmeregelung, da das Scannen von privater Kommunikation im Kern gegen europäische Datenschutzregeln verstößt. Ursprünglich war von der EU-Kommission eine verpflichtende Chatkontrolle vorgesehen – diese scheiterte jedoch auch am Widerstand der damaligen Bundesregierung. Die freiwillige Kontrolle stellte ab 2021 eine Übergangslösung dar – nun läuft sie jedoch zum 4. April aus, da bisher keine Einigung hinsichtlich einer Anschlussregelung zustande kam.
Warum steht die Chatkontrolle nun vor dem Aus?
Eigentlich sollte vor Ablauf der Übergangslösung eine gemeinsame permanente Lösung von EU-Rat und EU-Parlament gefunden werden. Doch das gestaltete sich schwierig. Daher hatte die EU-Kommission den Vorschlag eingebracht, dass die aktuelle Übergangsregelung um weitere zwei Jahre verlängert werden sollte. Das EU-Parlament, dessen Zustimmung für einen Beschluss nötig ist, lehnte das jedoch in zwei Abstimmungen wegen des bestehenden Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger*innen in dieser Form ab und sprach sich stattdessen für eine kürzere Laufzeit bis August 2027 aus. Außerdem sollten Chatverläufe nur noch bei konkretem Verdacht durchsucht werden können. Das lehnte wiederum die EU-Mitgliedstaaten ab.
Es ist also kurzum eine Frage der Zeit: Vor Ablauf der freiwilligen Chatkontrolle konnte keine neue Regelung beschlossen werden – daher läuft sie nun aus. Das bedeutet, dass es vorerst kein Gesetz mehr gibt, das die Ermittlung in Sachen sexuellem Missbrauch von Kindern im digitalen Raum erleichtert.
Welche Kritik gibt es an der Chatkontrolle?
Verschiedene Expert*innen aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit sowie Jurist*innen haben die Chatkontrolle in der Vergangenheit immer wieder scharf kritisiert. Sie sehen das Scannen privater Kommunikation als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger*innen, auch weil die Wirksamkeit bisher nicht eindeutig bewiesen ist.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bewertete die Chatkontrolle als Verstoß gegen die europäische Grundrechtecharta. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilt beispielsweise diese Einschätzung: „Wir sind davon überzeugt, dass der Entwurf in entscheidenden Punkten gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt“, schreibt der Verein in einer Stellungnahme zur Chatkontrolle. Das präventive Scannen der privaten Kommunikation bezeichnet die GFF als „anlasslose Massenüberwachung“.
In einem Gastbeitrag im „vorwärts“ warnte Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender des digitalpolitischen Vereins D64, zudem: „Eine solche Technologie lässt sich beliebig ausweiten. Was heute nach Missbrauchsdarstellungen sucht, kann morgen Protestvideos, Whistleblower-Dokumente oder politische Kommunikation erfassen.“ Denn: Jede Kommunikation wird mit der Chatkontrolle automatisch mitgelesen. Zudem könnten Kinder durch andere Maßnahmen besser geschützt werden, argumentiert Tuchtfeld, zum Beispiel durch eine konsequentere Löschung von Missbrauchsdarstellungen im Netz, sowie stärkere Präventionsarbeit und die Bekämpfung von Missbrauch an der Quelle.
Wie positioniert sich die SPD in der Debatte?
Auf nationaler Ebene hatte sich Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) immer wieder klar gegen eine verpflichtende Chatkontrolle ausgesprochen. Die S&D-Fraktion im EU-Parlament, zu der auch die SPD-Europaabgeordneten gehören, stimmte ebenfalls gegen die Verlängerung der Chatkontrolle.
Die innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, Birgit Sippel (SPD), erklärte in einem Statement zur Abstimmung im Parlament: „Mit Unterstützung einer breiten Mehrheit haben wir (…) eine starke Parlamentsposition verabschiedet, die sowohl Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und Privatsphäre der Nutzer*innen gleichermaßen schützt.“ Sie habe sich mehr Kompromissbereitschaft vom Rat gewünscht, so Sippel. „Das Parlament war bereit, sich konstruktiv einzubringen, aber die mangelnde Flexibilität der Mitgliedstaaten hat die Verhandlungen zum Stillstand gebracht, so dass die Übergangsverordnung ohne Erneuerung ausläuft“, erklärte sie.
Wie geht es nun weiter?
Auch wenn die Chatkontrolle vorerst nicht mehr gilt – eine langfristige Lösung zum Schutz von Kindern im Internet möchte die EU dennoch weiterhin finden. Dafür müssen sich Rat und Parlament allerdings einigen. Einen weiteren Zeitplan gibt es dazu Stand jetzt nicht.