Betriebsrente: Wie die Bundesregierung mehr Geringverdiener absichern will
Weil die gesetzliche Rente unter Druck steht, investieren viele in eine private Altersvorsorge. Für die, die das nicht können, ist eine dritte Säule des Rentensystems besonders wichtig. Hier setzt ein neuer Gesetzentwurf an.
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Für viele Arbeitnehmer*innen reicht im Alter die gesetzliche Rente nicht aus. Deshalb will die Bundesregierung Betriebsrenten fördern.
Vielen Menschen in Deutschland reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um ihren Ruhestand zu finanzieren. Deswegen sind immer mehr Rentner*innen auf private Rücklagen oder Versicherungen angewiesen. Darüber hinaus können Beschäftigte über eine Betriebsrente abgesichert werden. Die Bundesregierung möchte diese Möglichkeit ausbauen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht.
Wie funktioniert eine Betriebsrente?
Bei einer Betriebsrente behält die oder der Arbeitgeber*in einen Teil des Gehalts ein und zahlt ihn entweder vollständig oder bezuschusst in eine kapitalgedeckte Zusatzrente ein. Das Ganze wird steuerlich gefördert. Seit 2019 gilt die Regelung, dass sich Arbeitgeber*innen mit mindestens 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen müssen.
Wer nutzt Betriebsrenten?
Ende 2023 hatten 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, also 18,1 Millionen Menschen, eine aktive Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Das waren zwar 500.000 mehr als etwa im Jahr 2017, wegen des gleichzeitigen Beschäftigungszuwachses ging ihr Anteil aber leicht zurück. Lücken gibt es vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden.
Was hat die Bundesregierung vor?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wollen mit ihrem Gesetzesentwurf an das Erste Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 anknüpfen. Damals wurden bereits steuerliche Anreize für Geringverdienende geschaffen und das Sozialpartnermodell etabliert, das die betriebliche Altersversorgung im Tarifvertrag festschreibt. „Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei“, sagte Bas. „Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden.“ Klingbeil sagte, Betriebsrenten würden dazu beitragen, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet hätten, von ihrer Rente gut leben können. „Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben.“
Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionssprecherin und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, begrüßte die Pläne zur Erweiterung der Betriebsrenten. „Gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ist das entscheidend: Sie bekommen künftig bessere Förderung und mehr Chancen auf eine solide Absicherung im Alter.“ Klar sei aber auch, dass die Tarifbindung mit guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen der Schlüssel für eine gute Absicherung im Alter bleibe, sagte Schmidt mit Blick auf das ebenfalls geplante Tariftreuegesetz. „Jede und jeder soll im Alter von seiner geleisteten Arbeit gut leben können - ohne Angst vor finanziellen Sorgen.“
Was sieht das Gesetz konkret vor?
Die Bundesregierung will die Einkommensgrenze für eine steuerliche Förderung von Betriebsrenten bei Geringverdienenden anheben. Sozialpartnermodelle sollen künftig nicht nur bei tarifgebundenen Unternehmen, sondern für alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, wenn die Sozialpartner zustimmen. Konkret geplant sind sogenannte Opting-out-Systeme: Arbeitnehmer*innen würden dann automatisch in eine betriebliche Rente aufgenommen, wenn sie nicht explizit widersprechen.
Die Vorschriften für die Pensionskassen, über die Betriebsrenten laufen, sollen gelockert werden, damit sie flexibler auf die Zinslage reagieren können. So werden Betriebsrenten schon jetzt nicht ausschließlich konservativ angelegt, sondern investiert. Mit dem neuen Gesetz soll der Spielraum für die Pensionskassen erweitert werden, in risikoreiche Anlagen zu investieren, die höhere Rendite bieten.
Welche Kosten verursacht das?
Der Ausbau der Betriebsrenten soll, insbesondere durch die steuerliche Förderung, den Staat jährlich rund 155 Millionen Euro kosten.
Ich bin etwas überrascht über die unkritische Darstellung des Referentenentwurfs mit der Bezeichnung „Betriebsrente“. Bei genauer Betrachtung ist eine Irreführung, weil die Beiträge zu dieser Form der Altersvorsorge nicht die „Betriebe“ sondern die Arbeitnehmer zahlen. Häufig handelt es sich im Wesentlichen um von den Mitarbeitern im Wege der Entgel-tumwandlung mit Eigenmitteln ersparte Versorgung, Arbeitgeberbeiträge in die be-triebliche Altersvorsorge sind rückgängig. Das Bundesarbeitsministerium gibt vor mehr Betriebsrenten zu ermöglichen, der vorgelegte Gesetzentwurf wiederholt die bekannten Fehler und lässt großes sozialdemokratisches Gestaltungspotential unge-nutzt.
Wir würden uns freuen ein Gespräch über unsere Einschätzung der „Betriebsrente“ mit Euch führen zu können.
Wir haben als Region die Parteivorsitzenden angeschrieben und würden ger den Brief gern dem Vorwärts zur Veröffentlichung zuschicken, finden aber keine Adresse.
Jochen Leben
Mobil +49 1722103109
Moin allerseits,
Man kann alle, die in der gesetzlichen Krankenkasse sind, nur warnen, auf diese Art fürs Alter vorsorgen zu wollen. Auf diese Renten sind nicht nur Steuern zu zahlen, sondern vor allem, dank Gerhard Schröder, der volle Krankenkassenbeitrag. Wer z.B. Gehaltsumwandlung betreibt, muss später mindestens 20 % seiner Betriebsrente an Kranken- und Pflegeversicherung abgeben. So wie die Riesterrente eine Förderung der Versicherungswirtschaft war, ist die Betriebsrente vor allem eine Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen. Es lohnt sich nur für Privatversicherte. Besserverdiende werden wieder einmal besser gestellt - und dann wundert sich die SPD, warum ihr die Arbeiter davonlaufen. Als Sozialdemokrat kann man an der Sozialpolitik der SPD nur verzweifelnd.