Rentenreform: Diese Vorhaben hat das Kabinett auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung geht das Rentenproblem an. Am Mittwoch bringt das Kabinett erste Bausteine einer Rentenreform auf den Weg. Was genau geplant ist
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Die Bundesregierung will das Arbeiten nach dem Renteneintrittsalter erleichtern.
Die Bundesregierung will die Rente reformieren. Ein Großprojekt, schließlich spitzt sich das Rentenproblem seit Jahren zu: Wenn die geburtenstarken Jahrgänge bald aufhören zu arbeiten, müssen immer weniger Junge die Rente von immer mehr Älteren finanzieren. Höheres Eintrittsalter, beitragszahlende Selbstständige und Beamte oder der „Boomer-Soli“ – viele Vorschläge liegen auf dem Tisch, und eine Rentenkommission, die 2026 eingesetzt wird, soll bis Mitte 2027 erarbeiten, welche davon tragfähig sind.
Zwischenzeitlich hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) Vorarbeit geleistet und hat am Mittwoch erste Vorhaben ihres Rentenpakets ins Kabinett gebracht. Sie sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ein Überblick:
Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent stabilisieren
Das Rentenniveau in Deutschland liegt, gemessen am Durchschnittsverdienst aller Versicherten, bei 48,15 Prozent. Ein Rentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, und durchschnittlich viel verdient hat, bekommt also eine Rente, die rund 48 Prozent des dann bestehenden Durchschnittsverdienstes beträgt. Sprich: Steigen die Löhne, steigt auch die Rente.
Schwarz-Rot wollen, dass dieser Status quo bis 2031 so bleibt, auch wenn sich die Anzahl der Beitragszahlenden in den kommenden Jahren verringert und die Anzahl der Rentner*innen erhöht.
Das muss finanziert werden: In Konsequenz werden sich Rentenbeiträge und Bundeszuschüsse erhöhen. Laut Gesetzesentwurf bleibt der Rentenbeitrag 2026 voraussichtlich stabil und steigt 2027 etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Laut Haushaltsentwurf sollen die Bundeszuschüsse 2026 bei rund 127,8 Milliarden Euro liegen, also rund 24,5 Prozent des gesamten Etats.
Außerdem soll Rücklage der Rentenkasse laut Gesetzesentwurf von 20 Prozent einer Monatsausgabe auf 30 Prozent angehoben werden, um mehr Puffer zu haben.
Mütterrente
Der Bund zahlt mit den Zuschüssen auch für die Ausweitung der Mütterrente, die rund fünf Milliarden Euro jährlich kosten soll. Mit dem Vorhaben sollen die Rentenpunkte, die Eltern für die Erziehungszeit ihrer Kinder angerechnet werden, von 2,5 auf 3 Punkte steigen, wenn die Kinder vor 1992 geboren worden sind. Die Regelung wird jetzt an die Mütterrente angeglichen, wie sie bei später geborenen Kindern greift – die Eltern, die das betrifft, bekommen dann 20 Euro mehr im Monat.
Arbeiten im Alter
Die Bundesregierung will die Weiterarbeit von Rentner*innen fördern. Im Rahmen der Aktiv-Rente, die Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag vereinbart hat, soll, wer freiwillig weiterarbeitet, 2.000 Euro im Monat verdienen können, ohne Steuern zu zahlen. Damit das auch im alten Job möglich ist, muss das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot fallen. Die arbeitsrechtliche Regelung verhindert, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen nach einer Pause befristet einstellen, wenn sie zuvor bereits bei ihnen beschäftigt waren. Das soll Dauerbefristungen ohne sachliche Gründe vermeiden – solche Gründe sind zum Beispiel eine Vertretung oder die Probezeit.
Das Kabinett hat den Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots für Beschäftigte beschlossen, die das Rentenalter überschritten haben. Sie sollen dann bis zu acht Jahre lang weiterarbeiten können, im Rahmen von maximal zwölf Verträgen. Um einen Vertrag darüber hinaus zu verlängern, bräuchten Arbeitgeber weiterhin einen Sachgrund. Für Beschäftigte, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, bleibt alles beim Alten.
Tariftreuegesetz
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) legte am Mittwoch nicht nur Rentenvorschläge vor. Das Tariftreuegesetz stammt noch aus der Zeit der Ampel-Koalition, doch Bas‘ Vorgänger Hubertus Heil (SPD) konnte es wegen des Ampel-Aus nicht mehr umsetzen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Unternehmen nur noch öffentliche Aufträge ab einem Wert von 50.000 Euro erhalten, wenn sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Das bedeutet: Gehälter, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten müssen sich an branchenüblichen Tarifverträgen messen. Andernfalls drohen Strafen.
Nach der Sommerpause stehen weitere Vorhaben an. Neben der Aktiv-Rente wird dann die sogenannte Frühstartrente umgesetzt, ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot für Kinder und Jugendliche, das der Staat finanzieren will.
Fällt denn niemandem mal was neues ein. Immer nur Rentner Rentner und Rentner. Erstmal Diäten kürzen und Beamte etwas länger arbeiten lassen. Ich bin 66 und arbeite noch. Und soll immer noch finanzieren. Wem kürzen wir was. Rentnern.wer zahlt. Rentner. Gibt doch soviel studierte schlaue. Die Wirtschaftsweisen z.B.