Inland

Nach „Compact"-Urteil: Faeser will weiter gegen Verfassungsfeinde vorgehen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält an dem Verbot des rechtsextremen Compact-Magazin fest. Es sei wichtig, weiterhin Instrumente der wehrhaften Demokratie gegen Verfassungsfeinde anzuwenden, betont sie. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

von Vera Rosigkeit · 15. August 2024
Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist es ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat: Mal werde man vor Gericht bestätigt, jetzt „haben wir in Teilen mal verloren“, sagte sie am Donnerstag in Berlin.

Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass am Mittwoch einem Eilantrag des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ stattgegeben hatte. Nachdem es im Juli von Innenministerin Faeser verboten worden war, darf es nun – zumindest vorläufig – wieder erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots angemeldet und mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit argumentiert. 

Gericht bestätigte Instrument des Vereinsverbots

Dass das Bundesverwaltungsgericht das Vereinsverbot als mögliches Instrument gegen eine rechtsextremistisch verfassungsfeindliche Organisation wie der Compact GmbH grundsätzlich bestätigte, wertete Faeser als wichtigen Teil der Entscheidung. Um die Demokratie vor Verfassungsfeinen zu schützen, sehe das Grundgesetz das Recht des Vereinsverbots ausdrücklich vor, erklärte Faeser. „Es ist wichtig, dass wir diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anwenden“, ist sie überzeugt. Faeser betonte, dass es sich bei der „Compact" Magazin GmbH um eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation handele, die einen Umsturz propagiere und aggressiv gegen die Menschenwürde agitiere. 

Sie kündigte an, dass bei dem endgültigen Urteilsspruch im Hauptsacheverfahren auch Beweismittel eine weitere Rolle spielen. Sie würden aktuell ausgewertet.

Im Handeln gegen Verfassungsfeinde nicht nachlassen

In einem Rechtsstaat sei es selbstverständlich, dass Maßnahmen vor Gericht überprüft und auch korrigiert würden, bekräftigte sie abschließend. Faeser betonte: „In unserem Handeln gegen Verfassungsfeinde werden wir keinesfalls nachlassen.“ 

Bereits seit 2021 wird das „Compact"-Magazin vom Verfassungsschutz als Sprachrohr der rechtsextremen Szene beobachtet. Im Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Publikation verboten. Einsatzkräfte hatten Wohnungen von Akteuren des Magazins in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen durchsucht. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot im Eilverfahren am Mittwoch vorläufig aufgehoben. Das Magazin kann nun unter Auflagen vorläufig wieder erscheinen. Allerdings steht noch eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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4 Kommentare

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Do., 15.08.2024 - 15:22

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"Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist es ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat: Mal werde man vor Gericht bestätigt, jetzt „haben wir in Teilen mal verloren“, sagte sie am Donnerstag in Berlin."

Klar, mit verfassungswidrigem Handeln haben die SPD-Politiker kein Problem. Versuchen kann man es ja mal, vielleicht klappt es ja auch. Und wenn nicht ist es auch egal, Konsequenzen gibt es keine und man hat Compact trotzdem erstmal geschadet.

Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Do., 15.08.2024 - 15:59

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Schon vor einem Monat als Frau Faeser das Compact-Verbot verkündete mahnte ich hier rechtstaatliche Prinzipien an.
"Mal werde man vor Gericht bestätigt, jetzt „haben wir in Teilen mal verloren“, sagte sie am Donnerstag in Berlin." Rchtsstaat ist doch kein würfeln !
Das Ergebnis ist doch jetzt, daß der Elsässer sich feiern läßt, die afd sich freut und daß dieses Magazin sich wahrscheinlich einer viel höheren Auflage erfreuen kann. ALSO: ein Schuß ins eigene Knie.
Leute: ich kann mich nur wiederholen: Rechtsextremismus muss man mit einer besseren Politik (speziell Bildung und Soziales) bekämpfen, aber nicht so. Und da gibt es jetzt garnichts rum zu deuteln - speziell nicht vor den anstehenden Landtagswahlen.
Dazu kommt jetzt noch, daß das Umweltministerium (Grüne) meint, daß entgegen früheren Verlautbarungen Holz kein CO2-neutrale Brennstoff si.
Könnt ihr nicht verstehen daß sehr viele Menschen meinen, daß diese Regierung sich zu dem Mann mit den Hörnern, dem Pferdefuß und dem Ochsenschwanz scheren soll ?

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Fr., 16.08.2024 - 08:17

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unternommen, bei der Besetzung der Gerichte noch mehr darauf achten, wem wir hier durch Ernennung Wohl und Wehe unserer Demokratie anvertrauen. Die IM hat doch vorbildlich gehandelt, und nun werfen einige Richter ihr Knüppel zwischen die Beine- unerhört, sowas.

Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Fr., 16.08.2024 - 12:08

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Bis heute hat unsere Bundesinnenministerin nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich als Hüterin der Verfassung versteht. Natrülich weiß sie als Juristin, dass sie diese Aufgabe als Innenministerin hat. Sie zieht es aber vor, sich als Law und Order Extremistin vorrangig gegen rechte Umtriebe zu positionieren. Sie vernachlässigt, dass die Verfassung auch rechte Umtriebe schützt und in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig Linke mit denselben verfassungswidrigen Argumenten in der Bundesrepublik verfolgt wurden.

Liebe Genossin Faeser, bitte erspare mir künftig diese Einseitigkeit und hilf der SPD durch deinen Rücktritt.